erkla¨rte, „was die Erwartung einer Risiko-
abschirmung durch Trennung von Ge-
scha¨ftsbereichen angeht, kann sich diese
nur unter bestimmten Voraussetzungen
erfu¨llen“.
Von anderen Sachversta¨ndigen wurden
die Pla¨ne der Bundesregierung als nicht
weitreichend genug kritisiert. „Die im
Gesetzentwurf vorgeschlagene Trennung
unterschiedlicher Bankaktivita¨ten wird
kaum Auswirkungen auf die Praxis ha-
ben“, argumentierte „Finance Watch“ und
sagte voraus, „dass deutsche Steuerzahler
ku¨nftig an der Finanzierung von Ret-
tungspaketen ausla¨ndischer Banken betei-
ligt werden“. Fu¨r
Professor Rudolf Hickel
(Universita¨t Bremen) geht der Gesetzent-
wurf in die richtige Richtung, greift aber
zu kurz: „Vor allem wird die angestrebte
Reduktion des spekulativen Handelsvolu-
mens zur Entscha¨rfung systemrelevanter
Gescha¨ftsbereiche nicht erreicht.“
Eine positive Bewertung gab die Deut-
sche Bundesbank ab. Da die abzutrennen-
den Bank-Einheiten weiterhin zur Ban-
kengruppe geho¨ren ko¨nnten, werde kein
striktes Trennbankensystem eingefu¨hrt,
sondern das Universalbankensystem blei-
be im Prinzip erhalten. Die angestrebte
funktionale Trennung ko¨nne dazu beitra-
gen, „das in Einlagenkreditinstituten be-
triebene klassische Bankgescha¨ft ein-
schließlich des Zahlungsverkehrsgescha¨fts
vor Risiken zu schu¨tzen, die sich aus be-
sonders riskanten Gescha¨ften ergeben“.
(Vgl. PM des Bundestags vom 22. 4.
2013)
u
DB0589621
Arbeitsrecht
BAG: Außerplanma¨ßige Erho¨hung der
Beitragsbemessungsgrenze – Keine
erga¨nzende Auslegung einer Versor-
gungsordnung – Keine Sto¨rung der
Gescha¨ftsgrundlage
Eine vor dem 1. 1. 2003 getroffene Versor-
gungsvereinbarung, die fu¨r den Teil des
versorgungsfa¨higen Einkommens oberhalb
der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in
der gesetzlichen Rentenversicherung ho¨-
here Versorgungsleistungen vorsieht als
fu¨r den darunter liegenden Teil (sog. „ge-
spaltene Rentenformel“), ist nach der au-
ßerplanma¨ßigen Anhebung der BBG in
der gesetzlichen Rentenversicherung zum
1. 1. 2003 nicht erga¨nzend dahin auszule-
gen, dass die Betriebsrente so zu berechnen
ist, als wa¨re die außerplanma¨ßige Anhe-
bung der BBG nicht erfolgt. An der gegen-
teiligen Rechtsprechung aus den Urteilen
vom 21. 4. 2009 (3 AZR 471/07, DB 2009
S. 2164 und – 3 AZR 695/08, DB 2009
S. 2162) ha¨lt der Senat nicht fest. Ein An-
spruch auf eine ho¨here Betriebsrente wegen
der außerordentlichen Anhebung der BBG
zum1. 1. 2003 kann sich allenfalls nach den
Regeln u¨ber die Sto¨rung der Gescha¨fts-
grundlage (§ 313 BGB) ergeben.
Der Kla¨ger bezieht seit dem 1. 1. 2006
von der Beklagten eine Betriebsrente.
Sein Anspruch auf Versorgungsleistungen
beruht auf einer Gesamtzusage mit einer
„gespaltenen Rentenformel“. Die Beklagte
hatte die Betriebsrente unter Beru¨cksich-
tigung der außerplanma¨ßig angehobenen
BBG berechnet. Der Kla¨ger hat von der
Beklagten eine ho¨here Betriebsrente ver-
langt. Die Vorinstanzen (LAG Baden-
Wu¨rttemberg – 2 Sa 115/10) haben die
Klage abgewiesen. Die Revision des Kla¨-
gers blieb erfolglos.
Eine erga¨nzende Auslegung der Versor-
gungsordnung kommt nicht in Betracht.
Der Kla¨ger kann eine ho¨here Betriebsrente
auch nicht wegen Sto¨rung der Gescha¨fts-
grundlage verlangen. Ein Festhalten an
der getroffenen Vereinbarung ist ihm nicht
unzumutbar (BAG vom 23. 4. 2013 – 3
AZR 475/11; der Senat hat fu¨nf weitere
Entscheidungen zu einer vergleichbaren
Problematik getroffen: 3 AZR 531/11, 3
AZR 23/11, 3 AZR 24/11, 3 AZR 512/11
und 3 AZR 513/11; Quelle: PM das
BAG).
u
DB0589663
Bericht der Bundesregierung zur
Lage der Freien Berufe beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Bericht der
Bundesregierung zur Lage der Freien Be-
rufe beschlossen. Danach erwirtschaften
die Freien Berufe rund zehn Prozent des
Bruttoinlandsprodukts und bescha¨ftigten
mehr als drei Millionen Mitarbeiter. Mit
etwa 112.000 Auszubildenden im Jahr
2011 tragen die Freien Berufe auch lang-
fristig zur Leistungs- und Innovations-
fa¨higkeit der deutschen Wirtschaft bei.
Der Bericht der Bundesregierung zeigt
die Entwicklung der Freien Berufe in den
letzten zehn Jahren auf und gibt einen
U¨ berblick u¨ber die Politik der Bundes-
regierung fu¨r die Freien Berufe in den Be-
reichen Bu¨rokratieabbau, Unternehmens-
finanzierung, Steuerpolitik und Berufs-
recht. Daru¨ber hinaus stellt der Bericht
die anstehenden Herausforderungen fu¨r
die Freien Berufe dar. Dazu geho¨ren U¨ b-
erlegungen zur weiteren Modernisierung
des berufsrechtlichen Rahmens, die He-
rausforderungen durch den Einsatz neuer
Informations- und Kommunikationstech-
nologien sowie die Fachkra¨ftesicherung.
Grundlage fu¨r den Bericht ist die vom
BMWI in Auftrag gegebene Studie zur
Lage der Freien Berufe des Instituts fu¨r
Freie Berufe (IFB), Nu¨rnberg. Der Be-
richt wird nun dem Deutschen Bundestag
zugeleitet (Quelle: PM des BMWI).
u
DB0586806
ArbG: Schmerzensgeld wegen Perso¨n-
lichkeitsrechtsverletzung (sog. Mob-
bing)
Der Arbeitnehmer ist seit 1992 als Mit-
arbeiter in der IT-Abteilung bescha¨ftigt
und war bis 2003 Bereichsleiter IT-Soft-
wareservice gewesen. Nachdem er sich
u¨ber Unterbescha¨ftigung beklagt hatte,
wurde er angewiesen, ta¨gliche Arbeits-
berichte zu verfassen und EDV-Schrott
zu sortieren. Der Arbeitsplatzkonflikt
zwischen den Parteien spitzte sich zu, der
Kla¨ger wurde psychotherapeutisch behan-
delt. Zuletzt brach der Gescha¨ftsfu¨hrer
der Arbeitgeberin ein BEM-Gespra¨ch, in
dem die Wiedereingliederung des Kla¨gers
nach langanhaltender Erkrankung ero¨rtert
werden sollte, ab. Der Kla¨ger ist seit meh-
reren Jahren arbeitsunfa¨hig erkrankt.
Das Arbg Siegburg gab der Schmerzens-
geldklage des Arbeitnehmers mit Urteil
vom 11. 10. 2012 – 1 Ca 1310/12,
DB0589246 statt und verurteilte die Ar-
beitgeberin und den Gescha¨ftsfu¨hrer zur
Zahlung von 7.000 € Schmerzensgeld
(Quelle: PM des ArbG Siegburg).
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DB0589248
Belastungen im Beruf: Experten-
anho¨rung im BT-Arbeitsausschuss
Der Ausschuss fu¨r Arbeit und Soziales des
Deutschen Bundestags hat in seiner Sit-
zung am 17. 4. 2013 die Aufnahme eines
SPD-Antrags (17/12818) in die o¨ffentli-
che Anho¨rung zu psychischen Belastungen
in der Arbeitswelt beschlossen. Die Anho¨-
rung wird am 13. 5. 2013 stattfinden.
Die SPD-Fraktion verlangt von der Bun-
desregierung erga¨nzende gesetzliche
Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeits-
schutzes und zum Erhalt der Gesundheit
der Bescha¨ftigten in den Betrieben und
Unternehmen. Insbes. wird gefordert,
durch Erlass einer Verordnung zum
Schutz vor Gefa¨hrdungen durch psy-
chische Belastungen bei der Arbeit („An-
ti-Stress-Verordnung“) eine Regelungs-
lu¨cke im Arbeits- und Gesundheitsschutz
zu schließen.
Weiter liegen der Anho¨rung der Antrag
„Psychische Belastungen in der Arbeits-
welt reduzieren“ (17/11042) der Links-
fraktion und der Gru¨nen-Antrag „Psy-
chische
Gefa¨hrdungen lindern“
(17/10867) zugrunde (Quelle: PM des
BT).
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DB0589226
DER BETRIEB | Nr. 17 | 26. 4. 2013
Nachrichten
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