BfJ weitere Schritte einleitet. Gegen die
Festsetzung eines Ordnungsgeldes durch
das BfJ kann das Unternehmen Be-
schwerde beim LG Bonn einlegen. Bis-
lang entscheidet dieses Gericht als einzige
Instanz. Nach der Neuregelung gibt es
ku¨nftig eine Rechtsbeschwerde gegen Be-
schwerdeentscheidungen des LG Bonn in
Ordnungsgeldsachen. Damit wird sicher-
gestellt, dass grundsa¨tzliche Rechtsfragen
einheitlich entschieden werden und die
Rechtssicherheit fu¨r die Beteiligten er-
ho¨ht wird. (Vgl. BMJ, PM vom 17. 4.
2013)
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DB0589667
EU-Kommission: Vorschlag zur Stei-
gerung der Unternehmenstrans-
parenz in sozialen und o¨kologischen
Belangen
Die EU-Kommission hat am 16. 4. 2013
einen Vorschlag fu¨r eine Richtlinie, die
die Transparenz bestimmter großer Un-
ternehmen in sozialen und o¨kologischen
Fragen verbessern soll, u¨bernommen.
Dieser Vorschlag beinhaltet A¨ nderungen
der 4.
und 7.
Bilanzrichtlinie
(78/660/EWG und 83/349/EWG). Das
Ziel ist es, die Transparenz und die Ver-
folgung o¨kologischer und sozialer Aspekte
von Unternehmen in der EU zu erho¨hen,
und damit einen wirksamen Beitrag zu
langfristigem wirtschaftlichen Wachstum
und Bescha¨ftigung zu leisten. Betroffene
Unternehmen mu¨ssen Informationen
u¨ber Strategien, Risiken und Ergebnisse
in Bezug auf Umweltbelange, soziale und
Mitarbeiter-bezogene Aspekte, die Ach-
tung der Menschenrechte, Anti-Korrupti-
on und Fragen im Zusammenhang mit
Bestechlichkeit und Vielfalt in den Auf-
sichtsra¨ten offenlegen. Der Richtlini-
envorschlag kann auf der Internetseite der
EU-Kommission
)
eingesehen werden. (Vgl. EU-Kommis-
sion, PM IP/13/330 vom 16. 4. 2013)
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DB0589665
Wirtschaftsrecht
Honorarberatung bei Finanzanlagen
wird gesta¨rkt
Der Finanzausschuss hat eine neue ge-
setzliche Grundlage fu¨r die Finanzbera-
tung beschlossen. Mit der Mehrheit der
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und
FDP stimmte der Ausschuss dem von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurf
eines Gesetzes zur Fo¨rderung und Regu-
lierung einer Honorarberatung u¨ber Fi-
nanzinstrumente (BT-Drucks. 17/12295)
zu, nachdem die Koalition zuvor einige
Pra¨zisierungen vorgenommen hatte. Der
Entwurf sieht zusa¨tzlich zur bisherigen
Anlageberatung mit dem Begriff Hono-
rar-Anlageberatung die Schaffung einer
neuen gesetzlich definierten Form der
Anlageberatung vor.
Bisher finde die Anlageberatung in
Deutschland hauptsa¨chlich in Form der
provisionsgestu¨tzten Beratung statt, hatte
die Regierung ihre Initiative begru¨ndet.
Dabei werde die Beratung durch Zuwen-
dungen vergu¨tet, die der Anlageberater
von Anbietern oder Emittenten der Fi-
nanzprodukte erhalte. „Dieser Zusam-
menhang ist den Kunden trotz der beste-
henden gesetzlichen Pflicht zur Offenle-
gung von Zuwendungen ha¨ufig nicht be-
wusst“, begru¨ndet die Bundesregierung
ihren Gesetzentwurf, mit dem sie „mehr
Transparenz u¨ber die Form der Ver-
gu¨tung der Anlageberatung“ schaffen will.
Nach den Vorschriften des Gesetzent-
wurfs darf Honorar-Anlageberatung in
Zukunft nur noch gegen Honorar des
Kunden erbracht werden. Der Honorar-
Anlageberater muss u¨ber einen hinrei-
chenden Marktu¨berblick verfu¨gen und
darf sich nicht auf eigene oder auf Finanz-
instrumente von ihm nahestehenden An-
bietern beschra¨nken. Daneben wird es
noch den Honorar-Finanzanlagenberater
geben, der nur zu bestimmten Produkten
wie offenen Investmentfonds beraten darf
und dafu¨r eine gewerberechtliche Erlaub-
nis haben muss.
Die CDU/CSU-Fraktion erkla¨rte, mit
dem Entwurf wu¨rden Lehren aus der Fi-
nanzkrise gezogen, und es werde ein Sig-
nal gesetzt. Es handele sich aber um einen
ersten Schritt zur Sta¨rkung der Honorar-
beratung gegen die derzeit u¨berwiegende
Provisionsberatung. Die Honorarberatung
mu¨sse „auf Augenho¨he“ mit der Provisi-
onsberatung gebracht werden. Um eine
Vernichtung der Provisionsberatung gehe
es auf keinen Fall. (PM des Bundestages
vom 17. 4. 2013)
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DB0589623
Banken und Wirtschaft protestieren
gegen „Trennbankensystem“
Bankenverba¨nde und Wirtschaft haben
gegen die von der Bundesregierung ge-
plante Einfu¨hrung eines Trennbankensys-
tems zur Vermeidung weiterer Finanzkri-
sen protestiert. In einer o¨ffentlichen An-
ho¨rung des Finanzausschusses erkla¨rte die
Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusam-
menschluss der deutschen Bankenverba¨n-
de, in ihrer Stellungnahme: „Die Einfu¨h-
rung von Trennbankensystemen leistet
keinen Beitrag zur Risikominderung.“
Grundlage der Anho¨rung war der von der
Bundesregierung eingebrachte Entwurf
eines Gesetzes zur Abschirmung von Ri-
siken und zur Planung der Sanierung und
Abwicklung von Kreditinstituten und Fi-
nanzgruppen (BT-Drucks. 17/12601).
Danach werden systemrelevante Geld-
ha¨user verpflichtet, den spekulativen
Handel in rechtlich selbststa¨ndige Einhei-
ten auszulagern. Das abgetrennte Finanz-
handelsinstitut muss sich eigensta¨ndig
und ohne Garantien des u¨bergeordneten
Unternehmens refinanzieren.
Vor-
geschrieben werden soll das Trennban-
kensystem fu¨r Institute, deren Handels-
aktivita¨ten mehr als 20% der gesamten
Bilanzsumme ausmachen und gro¨ßer sind
als 100 Mrd. €. Zudem sollen die Strafen
fu¨r Banker bei Verletzung von wesentli-
chen Risikomanagementpflichten ver-
scha¨rft werden. So drohen ku¨nftig bei
Missmanagement bis zu fu¨nf Jahre Haft.
Außerdem sollen Banken in Zukunft
Vorkehrungen fu¨r ihre eigene Abwicklung
treffen. Im Einzelnen sollen „global und
national systemrelevante Kreditinstitute“
Sanierungspla¨ne erstellen, die der Vor-
bereitung auf einen Krisenfall dienen.
Die Bankenverba¨nde warnten vor negati-
ven Folgen fu¨r den Finanzplatz Deutsch-
land und fu¨r die deutsche Wirtschaft und
forderten eine Beibehaltung des Univer-
salbankensystems. Zudem wandte sich die
Kreditwirtschaft gegen die vorgesehene
Strafbarkeit im Risikomanagement.
Wie die Banken sah auch der BDI in der
Frage des Trennbankensystems „keine
Veranlassung, u¨bereilt im nationalen Al-
leingang ohnehin geplanten EU-Entwick-
lungen vorzugreifen“ und stellte fest: „Die
geplante Separierung des Handelsgescha¨fts
ist fraglos ein schwerwiegender Eingriff in
die Gescha¨ftspolitik und Vertragsfreiheit
der Banken, die ordnungspolitisch kaum
begru¨ndbar ist und an den hohe Anfor-
derungen gestellt werden mu¨ssen.“ Zudem
sei ein „positiver Beitrag zur Systemstabili-
ta¨t“ nicht sicher. Der Verband der Aus-
landsbanken empfahl eine europa¨ische Lo¨-
sung zur Sanierung und Abwicklung, denn
die Problematik bestehe nahezu unvermin-
dert fort, „wenn systemrelevante Institute
im Ausland keine entsprechenden Mecha-
nismen vorhalten“.
Kritisch zur Trennung von Bankaktivita¨-
ten a¨ußerte sich
Professor Jo¨rg Rocholt
(Eu-
ropean School of Management and Tech-
nology Berlin). Die Abtrennung riskanter
Gescha¨ftsbereiche lasse eine wesentliche
Ursache fu¨r die Probleme bei der Abwick-
lung von Finanzinstituten außen vor,
„na¨mlich deren enge Verflechtung und
Vernetzung“. 80% des Portfolios deut-
scher Banken wu¨rden aus Investitionen in
Wertpapiere anderer Banken bestehen.
Professor Joseph Huber
(Universita¨t Halle)
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Nachrichten
DER BETRIEB | Nr. 17 | 26. 4. 2013
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