Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  83 / 132 Next Page
Basic version Information
Show Menu
Previous Page 83 / 132 Next Page
Page Background

Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2014

| 83

Medizinische Grundsatzfragen

Ständige Kommission

In-vitro-Fertilisation/Embryotransfer

Seit 1986 berät die Kommission den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein bei seiner Entscheidung,

ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion erfüllt.

Die Richtlinie ist Bestandteil der Berufsordnung.

Im Jahr 2013 fanden drei Sitzungen der Kommis-

sion statt. In diesen Sitzungen wurden zwei Neu-

anträge sowie fünf Änderungsanzeigen beraten.

Zudem diskutierte die Kommission über folgende

Themen:

• Präimplantationsdiagnostik (PID)

• Präimplantationsdiagnostikgesetz (PräimpG)

• Präimplantationsdiagnostikverordnung (PIDV)

• PID-Gesetz NRW

Nach

§ 3 a Absatz 3 Satz 3 Embryonenschutzgesetz

i.V.m. § 4 Absatz 1 Satz 1 PIDV

richten die Länder

die für die Durchführung der Präimplantations-

diagnostik zugelassenen Zentren unabhängig in-

terdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissio-

nen für die PID ein. Dabei können die Länder auch

gemeinsame EKen errichten. Die EKen setzen sich

aus vier Sachverständigen der Fachrichtung Medi-

zin zusammen, jeweils mit einem oder einer Sach-

verständigen der Fachrichtungen Ethik und Recht

sowie jeweils einem Vertreter der für die Wahrneh-

mung der Interessen der Patientinnen und Patien-

ten und der Selbsthilfe behinderter Menschen auf

Landesebene.

Für NRW wurde entschieden, dass eine EK

(„PID-Kommission“) bei der Ärztekammer Nord-

rhein (ÄkNo) für die Wahrnehmung der gesetzli-

chen Aufgaben errichtet wird und die Zulassung

der Zentren durch die Ärztekammer Westfalen-

Lippe (Zulassungsbehörde) erfolgt. Für NRW soll

nur ein Zentrum zugelassen werden. Die „PID-

Kommission“ wird derzeit bei der ÄkNo errichtet.

Sie wird sich aus Personen der beiden Kammerbe-

reiche zusammensetzen.

Das

PID-Gesetz NRW

ist im

Gesetz- und Verord-

nungsblatt (GV. NRW)

am 11. Juli 2014 veröffentlicht

worden und tritt am 11. Januar 2015 in Kraft.

Ein weiteres Thema war der Anstieg der kryo-

konserviert lagernden Vorkernstadien/Embryo-

nen. Seit 2011 ist die Anzahl der kryokonserviert

lagernden Vorkernstadien/Embryonen aufgrund

des „deutschen Mittelweges“ gestiegen.

Auch wurden von den Mitgliedern der IVF-Kom-

mission in den Sitzungen Grundsatzentscheidun-

gen etwa zur Vertreterregelung in Arbeitsgruppen,

zum Kooperationsvertrag und zur Ortsbegehung

getroffen:

Die Kommission legte fest, wann eine Leitung/

Vertretung einer Arbeitsgruppe und/oder eines

Teilbereichs zugleich in einer anderen Arbeits-

gruppe eine leitende beziehungsweise vertretende

Position übernehmen kann.

Auch bestimmte die Kommission, dass imKoope-

rationsvertrag schriftlich aufgenommen werden

soll, dass der Kollege mindestens zehn Stunden

wöchentlich in der Praxis arbeitet sowie ständig

einsatzbereit ist.

Eine weitere Grundsatzentscheidung bezog sich

auf Ortsbegehungen. Die Kommission legte fest,

dass bei einer Neuzulassung stets eine Ortsbege-

hung erfolgen muss. Eine Neuzulassung liegt ins-

besondere dann vor, wenn der Leiter der Arbeits-

gruppe wechselt. Auf eine Ortsbegehung kann in

diesem Fall nur verzichtet werden, wenn sich die

Räumlichkeiten nicht geändert haben und der

Wechsel ohne Zeitverzug stattfindet. Bei Ände-

rungsanzeigen, das heißt bei sonstigen personel-

len Änderungen der Arbeitsgruppe, kann auf eine

Ortsbegehung verzichtet werden. Sofern sich aller-

dings die Räumlichkeiten verändert haben, ist eine

Ortsbegehung zwingend notwendig.

Auch der Verkauf von reproduktionsmedizini-

schen Arbeitsgruppen war ebenso Beratungsthema

wie die Qualitätssicherung in der Reproduktions-

medizin.

Nach

5.4.3 der Richtlinie zur Durchführung der as-

sistierten Reproduktion

prüft die Kommission auch

die Qualität der Arbeitsgruppen verfahrens- und

ergebnisbezogen und berät sie. Hierzu findet eine

Umstrukturierung der Zuständigkeit statt und ein

neues Verfahren zur Qualitätssicherung wird ein-

geführt

(siehe dazu auch „

Q

S ReproMed“, S. 68)

.

Zusätzlich wurden drei Ortsbegehungen zur

Überprüfung der Räumlichkeiten durchgeführt.

Antragszahlen

2008 bis 2013

2008

1 Neuantrag

5 Änderungsanzeigen

2009

1 Neuantrag

2 Änderungsanzeigen

2010

1 Neuantrag

7 Änderungsanzeigen

3 Anträge auf Zulassung

einer Zweigpraxis

2011

1 Neuantrag

3 Änderungsanzeigen

2012

2 Neuanträge

1 Änderungsanzeige

2013

2 Neuanträge

5 Änderungsanzeigen