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Jahresbericht 2016
Ärztekammer
Nordrhein
Kammerversammlung
Hinsichtlich der Auswahl der Studienbewerber
forderte Blome, dass die Abiturnote einen „soliden
Stellenwert“ behält, aber durch andere Faktoren
wie zum Beispiel Medizinertests oder Freiwilligen-
dienste und Berufsausbildungen im Gesundheits-
wesen ausgleichbar sein muss. Eine gestärkte Rolle
der Allgemeinmedizin ist auch im Sinne der bvmd.
Einen allgemeinmedizinischen Pflichtabschnitt
im Praktischen Jahr jedoch lehnen die Studenten
strikt ab. „Egal ob im Quartalsystem oder im Ter-
tialsystem – eine Verpflichtung läuft dem Prakti-
schen Jahr als letzter Station für eine individuelle
Schwerpunktsetzung zuwider. Auch löst Pflicht
nicht die Nachwuchssorgen der Allgemeinmedi-
zin“, sagte Blome. Besser sei es, Lehrveranstaltun-
gen der Allgemeinmedizin über mehrere Semester
hinweg ins Curriculum einzubinden. Und: „Früh-
zeitige Möglichkeiten zur Schwerpunktsetzung in
sogenannten Hausarzt- und Landarzttracks sowie
Patenschaftsmodelle zwischen Studierenden und
Hausärzten, die über das gesamte Studium beibe-
halten werden, begeistern die Studierenden für die
Allgemeinmedizin.“
Auch zur Landarztquo-
teäußerte Blome eine klare
Meinung: „Stellen Sie sich
mal einen Abiturienten vor,
der nach dem Ende seiner Schulzeit eine Entschei-
dung treffen soll, die mehr als elf Jahre seines zu-
künftigen Lebens umspannt: unmöglich.“ Auch
eine höhere Zahl von Studienplätzen werde an-
gesichts des relativen Ärztemangels in einzelnen
Fächern wie der Allgemeinmedizin bei einer ins-
gesamt hohen Ärztedichte nicht helfen: „Stattdes-
sen müssen individuelle Anreize in Weiterbildung,
Niederlassung und Vergütung gesetzt werden, um
eine Arbeit in den entsprechenden Fachrichtungen
wieder attraktiver zu gestalten.“
Praxisnähe statt
T
heorie
und Auswendiglernen:
Lauritz Blome, Bundeskoor-
dinator der Arbeitsgemein-
schaft Gesundheitspolitik
der Bundesvertretung der
Medizinstudierenden in
Deuschland.
Positionen der Ärztekammer Nordrhein
zum „Masterplan Medizinstudium 2020“
Im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode legen
die Regierungsparteien fest, dass eine Konferenz der
Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund
und Ländern einen „Masterplan Medizinstudium
2020“ entwickeln soll.
Dazu fordert die Kammerversammlung:
• die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten
• die Abschaffung von Teilstudienplätzen
• die Weiterentwicklung des Medizinstudiums auf
Basis der Evaluation von Modellstudiengängen und
neuen Lehr-/Lernmethoden
• eine bundesweite Übernahme des Nationalen
Lernzielkataloges Medizin (NKLM) sowie neuer
Prüfungsformen
• eine durchgehende Etablierung von Lehrstühlen für
Allgemeinmedizin
• eine Stärkung der Ausbildungsmöglichkeiten im
ambulanten Sektor
• die Stärkung des Wahlfaches Allgemeinmedizin
durch Nutzung freiwilliger Anreizsysteme
• die Absenkung des Stellenwertes der Abiturnote
beim Zulassungsverfahren durch Einsatz und
Evaluierung möglicher Alternativen
Die Kammerversammlung erhebt diese Forderungen
unter der Maßgabe, dass eine finanzielle Förderung
der Universitäten und Lehrpraxen sichergestellt
werden muss.
Mehr Wahlmöglichkeit für die Medizin-
studenten im Praktischen Jahr durch
einen fakultativen Vertragsarztanteil
bei den Tertialen
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein
fordert die gesetzliche Verankerung eines Pflichtan-
gebotes folgender Wahlmöglichkeit für die Medizin-
studenten im Praktischen Jahr:
In jedem PJ-Tertial an einem Krankenhaus soll der
Student die Möglichkeit erhalten, nach seiner Wahl
entweder 2 oder 4 Wochen des Tertials bei einem Ver-
tragsarzt zu absolvieren. Das PJ-Krankenhaus muss
diese Option anbieten; die Rahmenbedingungen sind
unverändert zum stationären Bereich zu gewähren.
Bei der Wahl der Vertragsarztpraxen sollen auch be-
nachbarte Fächer möglich sein, z.B. Allgemeinmedizin
beim Tertial Innere Medizin oder Orthopädie und
Unfallchirurgie beim Tertial Chirurgie.
Vermittlung ärztlicher kommunikativer
Kompetenzen durch Lehrende
verschiedener Disziplinen
Die Kammerversammlung begrüßt, dass im Master-
plan Medizinstudium 2020 die Lehre der kommunika-
tiven Kompetenz als wesentlicher Teil der Ärztlichen
Rolle angemessen verankert ist.
Mit Verweis auf die Heidelberger Erklärung zur För-
derung kommunikativer Kompetenz in der ärztlichen
Ausbildung, welche von der Ärztekammer Nordrhein
mit unterzeichnet wurde, spricht sich die Kammerver-
sammlung der Nordrheinischen Ärzte dafür aus, dass
kommunikative Kompetenz im klinischen Kontext
aller Fächer durch angemessen qualifizierte ärztliche
Lehrende vermittelt wird.
Die Kammerversammlung bittet den Vorstand der
Ärztekammer Nordrhein, darauf hinzuwirken, dass
dazu Kriterien für die Qualifizierung der Lehren-
den definiert werden und sie bittet darum, darauf
hinzuwirken, dass die Vermittlung kommunikativer
Kompetenzen integrativ durch Lehrende verschiede-
ner Disziplinen mit Patientenkontakt (z.B.: Innere
Medizin, Geburtshilfe und Gynäkologie, Onkologie,
Allgemeinmedizin, Psychosomatische Medizin u.a.)
erfolgt.
Zugangsberechtigung zum Medizinstudium
modifzieren
Die Kammerversammlung Nordrhein fordert den
Gesetzgeber auf, bei der Vergabe der Studienplätze
für Medizin neben der Abiturnote weitere Quali-
fizierungsverfahren (wie soziales Engagement,
Eignungstest etc.) verbindlich vorzuschreiben und in
angemessener Weise zu berücksichtigen.
Entschließungen der Kammerversammlung