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Jahresbericht 2016

Ärztekammer

Nordrhein

Kammerversammlung

Hinsichtlich der Auswahl der Studienbewerber

forderte Blome, dass die Abiturnote einen „soliden

Stellenwert“ behält, aber durch andere Faktoren

wie zum Beispiel Medizinertests oder Freiwilligen-

dienste und Berufsausbildungen im Gesundheits-

wesen ausgleichbar sein muss. Eine gestärkte Rolle

der Allgemeinmedizin ist auch im Sinne der bvmd.

Einen allgemeinmedizinischen Pflichtabschnitt

im Praktischen Jahr jedoch lehnen die Studenten

strikt ab. „Egal ob im Quartalsystem oder im Ter-

tialsystem – eine Verpflichtung läuft dem Prakti-

schen Jahr als letzter Station für eine individuelle

Schwerpunktsetzung zuwider. Auch löst Pflicht

nicht die Nachwuchssorgen der Allgemeinmedi-

zin“, sagte Blome. Besser sei es, Lehrveranstaltun-

gen der Allgemeinmedizin über mehrere Semester

hinweg ins Curriculum einzubinden. Und: „Früh-

zeitige Möglichkeiten zur Schwerpunktsetzung in

sogenannten Hausarzt- und Landarzttracks sowie

Patenschaftsmodelle zwischen Studierenden und

Hausärzten, die über das gesamte Studium beibe-

halten werden, begeistern die Studierenden für die

Allgemeinmedizin.“

Auch zur Landarztquo-

teäußerte Blome eine klare

Meinung: „Stellen Sie sich

mal einen Abiturienten vor,

der nach dem Ende seiner Schulzeit eine Entschei-

dung treffen soll, die mehr als elf Jahre seines zu-

künftigen Lebens umspannt: unmöglich.“ Auch

eine höhere Zahl von Studienplätzen werde an-

gesichts des relativen Ärztemangels in einzelnen

Fächern wie der Allgemeinmedizin bei einer ins-

gesamt hohen Ärztedichte nicht helfen: „Stattdes-

sen müssen individuelle Anreize in Weiterbildung,

Niederlassung und Vergütung gesetzt werden, um

eine Arbeit in den entsprechenden Fachrichtungen

wieder attraktiver zu gestalten.“

Praxisnähe statt

T

heorie

und Auswendiglernen:

Lauritz Blome, Bundeskoor-

dinator der Arbeitsgemein-

schaft Gesundheitspolitik

der Bundesvertretung der

Medizinstudierenden in

Deuschland.

Positionen der Ärztekammer Nordrhein

zum „Masterplan Medizinstudium 2020“

Im Koalitionsvertrag zur 18. Legislaturperiode legen

die Regierungsparteien fest, dass eine Konferenz der

Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund

und Ländern einen „Masterplan Medizinstudium

2020“ entwickeln soll.

Dazu fordert die Kammerversammlung:

• die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten

• die Abschaffung von Teilstudienplätzen

• die Weiterentwicklung des Medizinstudiums auf

Basis der Evaluation von Modellstudiengängen und

neuen Lehr-/Lernmethoden

• eine bundesweite Übernahme des Nationalen

Lernzielkataloges Medizin (NKLM) sowie neuer

Prüfungsformen

• eine durchgehende Etablierung von Lehrstühlen für

Allgemeinmedizin

• eine Stärkung der Ausbildungsmöglichkeiten im

ambulanten Sektor

• die Stärkung des Wahlfaches Allgemeinmedizin

durch Nutzung freiwilliger Anreizsysteme

• die Absenkung des Stellenwertes der Abiturnote

beim Zulassungsverfahren durch Einsatz und

Evaluierung möglicher Alternativen

Die Kammerversammlung erhebt diese Forderungen

unter der Maßgabe, dass eine finanzielle Förderung

der Universitäten und Lehrpraxen sichergestellt

werden muss.

Mehr Wahlmöglichkeit für die Medizin-

studenten im Praktischen Jahr durch

einen fakultativen Vertragsarztanteil

bei den Tertialen

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein

fordert die gesetzliche Verankerung eines Pflichtan-

gebotes folgender Wahlmöglichkeit für die Medizin-

studenten im Praktischen Jahr:

In jedem PJ-Tertial an einem Krankenhaus soll der

Student die Möglichkeit erhalten, nach seiner Wahl

entweder 2 oder 4 Wochen des Tertials bei einem Ver-

tragsarzt zu absolvieren. Das PJ-Krankenhaus muss

diese Option anbieten; die Rahmenbedingungen sind

unverändert zum stationären Bereich zu gewähren.

Bei der Wahl der Vertragsarztpraxen sollen auch be-

nachbarte Fächer möglich sein, z.B. Allgemeinmedizin

beim Tertial Innere Medizin oder Orthopädie und

Unfallchirurgie beim Tertial Chirurgie.

Vermittlung ärztlicher kommunikativer

Kompetenzen durch Lehrende

verschiedener Disziplinen

Die Kammerversammlung begrüßt, dass im Master-

plan Medizinstudium 2020 die Lehre der kommunika-

tiven Kompetenz als wesentlicher Teil der Ärztlichen

Rolle angemessen verankert ist.

Mit Verweis auf die Heidelberger Erklärung zur För-

derung kommunikativer Kompetenz in der ärztlichen

Ausbildung, welche von der Ärztekammer Nordrhein

mit unterzeichnet wurde, spricht sich die Kammerver-

sammlung der Nordrheinischen Ärzte dafür aus, dass

kommunikative Kompetenz im klinischen Kontext

aller Fächer durch angemessen qualifizierte ärztliche

Lehrende vermittelt wird.

Die Kammerversammlung bittet den Vorstand der

Ärztekammer Nordrhein, darauf hinzuwirken, dass

dazu Kriterien für die Qualifizierung der Lehren-

den definiert werden und sie bittet darum, darauf

hinzuwirken, dass die Vermittlung kommunikativer

Kompetenzen integrativ durch Lehrende verschiede-

ner Disziplinen mit Patientenkontakt (z.B.: Innere

Medizin, Geburtshilfe und Gynäkologie, Onkologie,

Allgemeinmedizin, Psychosomatische Medizin u.a.)

erfolgt.

Zugangsberechtigung zum Medizinstudium

modifzieren

Die Kammerversammlung Nordrhein fordert den

Gesetzgeber auf, bei der Vergabe der Studienplätze

für Medizin neben der Abiturnote weitere Quali-

fizierungsverfahren (wie soziales Engagement,

Eignungstest etc.) verbindlich vorzuschreiben und in

angemessener Weise zu berücksichtigen.

Entschließungen der Kammerversammlung