

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2016
| 21
Kammerversammlung
Bessere Repräsentanz von Frauen angestrebt
Über die Arbeitsergebnisse des Ad-hoc-Ausschus-
ses „Frauen in der Berufspolitik“ berichtete dessen
Vorsitzende Priv.-Doz. Dr. Maria Vehreschild, die
auch Mitglied des Kammervorstandes ist. Der Auf-
trag des Ausschusses lautete, Strategien für eine
höhere Teilhabe von Frauen an den ehrenamtli-
chen Funktionen der Kammer zu entwickeln. Hin-
tergrund: Nach einem Beschluss der Kammerver-
sammlung soll der Vorstand Wege suchen, bei den
nächsten Kammerwahlen der gesetzlichen Vorgabe
einer geschlechtsparitätischen Besetzung der Orga-
ne und anderer Gremien besser als zurzeit nachzu-
kommen.
Derzeit beträgt der Anteil der Frauen an den
Kammermitgliedern 45,5 Prozent. In der Kam-
merversammlung sind sie mit einem Anteil von 19
Prozent deutlich unterrepräsentiert, ebenso im Vor-
stand (16,7 Prozent) und in den Ausschüssen (25,4
Prozent). Um das zu ändern, schlägt der Ausschuss
fünf Strategien vor:
1. Gleichberechtigung von Frauen und Männern
für eine ausgewogene Teilhabe der Geschlechter
bei der Besetzung von Kammerversammlung,
Vorstand und Vorstandsausschüssen, was eine
deutliche Erhöhung des Frauenanteils bedeutet.
Der Ausschuss plädiert für eine in der Satzung
festgeschriebene Geschlechterquote von mindes-
tens 33 Prozent in Vorstand und Ausschüssen.
2. Einführung einer Stellvertreterregelung
für Ausschussmitglieder in besonderen Lebens-
situationen wie zum Beispiel Geburt eines
Kindes oder Erkrankung.
3. Einführung eines Zuschusses für die Betreu-
ung Angehöriger, etwa betreuungsbedürftiger
Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger, zu
Sitzungszeiten.
4. Erstellung von Regeln zur Organisation der
Arbeit von Ausschüssen des Vorstandes zur
Effizienzsteigerung.
5. Politik der Wertschätzung für ehrenamtliches
Engagement.
Die Geschlechterquote von mindestens einem
Drittel, die für Frauen und Männer gelten soll,
könnte für den Vorstand und die Ausschüsse durch
eine Satzungsänderung eingeführt werden, sagte
Vehreschild. Dagegen sei es „kein einfacher Pro-
zess“, die Zusammensetzung der Kammerversamm-
lung anzupassen. Über die konkreten Schritte auch
in dieser Hinsicht berät der Ad-hoc-Ausschuss des
Vorstandes „Förderung gleichberechtigter Teilhabe
von Frauen und Männern im Ehrenamt“ weiter.
Neufassung der Satzung der Ethikkommission
Eine Neufassung der Satzung der Ethikkommis-
sion der Ärztekammer Nordrhein erläuterte deren
Vorsitzender, Professor Dr. Kurt Racké, vor der
Kammerversammlung. Eine Verordnung der Euro-
päischen Union ändert das Verfahren bei arzneimit-
telrechtlichen Forschungsvorhaben grundlegend,
und das Bundeskabinett hat im März den Entwurf
des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittel-
rechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen,
der die EU-Verordnung in deutsches Recht umsetzt.
Künftig können nur noch öffentlich-rechtliche
Ethik-Kommissionen der Länder, die beim Bun-
desinstitut für Arzneimittel und Medizinproduk-
te (BfArM) registriert sind, an den Verfahren zur
Bewertung von Anträgen auf die Genehmigung
klinischer Prüfungen mitwirken. Die neugefasste
Satzung dient dazu, dass sich die Ethikkommission
der Ärztekammer Nordrhein beim BfArM registrie-
ren lassen kann. Sie ermöglicht zum Beispiel ein
elektronisches Einreichungsverfahren und – wich-
tig angesichts sehr knapp bemessener Fristen – ein
elektronisches Beschlussverfahren.
Strategien für eine
angemessene Repräsentanz
der Geschlechter in den
Gremien: Priv.-Doz.
Dr. Maria Vehreschild,
Vorstandsmitglied und
Vorsitzende des Ad-hoc-
Ausschusses „Frauen in der
Berufspolitik“.
Professor Dr. Kurt Racké,
Vorsitzender der Ethikkom-
mission der Ärztekammer
Nordrhein, erläuterte den
Delegierten die auf euro-
parechtliche Änderungen
zurückgehende Neufassung
der Satzung.
Ein ausführlicher Bericht
über die Kammerversammlung
findet sich im
Rheinischen Ärzteblatt,
Mai 2016
, verfügbar
auch unter
www.aekno.de,Rheinisches Ärzteblatt, Archiv
.