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Jahresbericht 2016

Ärztekammer

Nordrhein

Kammerversammlung

Verordnungsfähigkeit von Cannabis-

Präparaten

Die Kammerversammlung lehnt eine Verordnungs-

fähigkeit von Cannabis in Form von getrockneten

Blüten und Extrakten ab.

Sie fordert die Bundesregierung deshalb auf, den

Entwurf für ein Gesetz zur Änderung betäubungs-

mittelrechtlicher und anderer Vorschriften auf eine

erweiterte Verordnungsfähigkeit standardisierter

und in kontrollierter Dosis einsetzbarer cannabinoid-

haltiger Rezeptur- und Fertigarzneimittel und deren

Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung

zu beschränken.

Die Erstattung solcher cannabinoidhaltiger Arzneimit-

tel durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

ist von der ärztlich festgestellten medizinischen Indi-

kation abhängig zu machen und darf nicht an weitere

Voraussetzungen wie die Kriterien der „Chroniker-

Richtlinie“ (§ 62 SGB V) oder eine verpflichtende

Studienteilnahme geknüpft werden.

Keine neuen Bürokratiekosten für Ärzte

durch eine künftige Reform der GOÄ

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein

fordert, dass bei einer künftigen Reform der Ge-

bührenordnung für Ärzte (GOÄ) die inhaltlichen und

formalen Anforderungen an Privatrechnungen keine

zusätzlichen bürokratischen Kosten verursachen.

Aufwertung der GOÄ beim Stocken

der Verhandlungen

Beim Stocken der Verhandlungen zur Gebührenord-

nung für Ärzte (GOÄ) fordert die Kammerversammlung

der Ärztekammer Nordrhein die Bundesärztekammer

auf, zeitnah über eine Erhöhung des Punktwerts in der

geltenden GOÄ mit dem Ziel des Inflationsausgleichs

zu verhandeln.

Ärztliche Psychotherapie

Die Ärztekammer Nordrhein wendet sich entschieden

gegen die drohende Verdrängung der Ärzteschaft aus

der Psychotherapie.

Gesunde Ärzte in Klinik und Praxis

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein

beauftragt die zuständigen Gremien der Kammer, sich

vermehrt für die körperliche und seelische Gesund-

heit der Ärzte in allen Bereichen ärztlichen Handelns

und im Ruhestand einzusetzen.

Attraktivität der Niederlassung für selb-

ständige Haus- und Fachärzte erhöhen

Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert,

durch gesetzgeberische Maßnahmen die Attraktivität

der selbständigen, freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit

zu steigern.

Risiken zentraler Vernetzung

im Gesundheitswesen

Die Kammerversammlung der Ärztekammer

Nordrhein nimmt die jüngsten Angriffe von Hackern

auf EDV-Strukturen in nordrhein-westfälischen

Krankenhäusern mit Entsetzen zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass durch die stattgefundenen

Angriffe die Risiken zentraler Vernetzung ärztlicher

Behandlungseinrichtungen evident geworden sind.

Neben der Störung von Organisationsabläufen mit

Beeinträchtigung von Patientenbehandlung und

Patientensicherheit besteht durch derartige Angriffe

auch das Risiko der Manipulation und des Diebstahls

von Patientendaten.

Die Delegierten der Kammerversammlung der

Ärztekammer Nordrhein fordern, dass bei IT-Anwen-

dungen in ärztlichen Behandlungseinrichtungen die

Sicherheit der Gesundheit unserer Patienten, ihrer

Behandlung und der Schutz der Patientendaten

oberste Priorität haben müssen. Bei jeder IT-

Anwendung sind Nutzen und Risiken abzuwägen.

Unkritisch etablierte, unsichere oder erzwungene

IT-Anwendungen werden im Interesse des Patien-

tenschutzes abgelehnt. Kosten für die benötigten

Sicherheitsstandards sind vollumfänglich von den

Kostenträgern zu übernehmen.

Entschließungen der Kammerversammlung

lem Zugriff geschützt sind als Kontendaten.“ Wenn

moderne Telekommunikations- und Informations-

technologie den Alltag in Klinik und Praxis immer

stärker durchdringt, so sei es ärztliche Aufgabe,

zum Schutz des Patienten auf einen hinreichenden

Schutz der Patientendaten zu bestehen.

Die Einrichtung der Terminservicestellen bei den

Kassenärztlichen Vereinigungen zur Vermittlung

von Facharztterminen war „aus ärztlicher Sicht

nicht indiziert“, wie Henke sagte. Deutschland hat

nach seinen Worten im internationalen Vergleich

die kürzesten Wartezeiten auf Facharzttermine.

Angesichts der entsprechenden Vorschrift im

GKV-

Versorgungsstärkungsgesetz

seien die KVen pragma-

tisch mit dem Thema umgegangen. In Nordrhein

waren rund einen Monat nach dem Start circa 2.500

Anrufe eingegangen. Alle Termine konnten vermit-

telt werden, der Schwerpunkt lag bei Neurologen,

Radiologen, Kardiologen und Pneumologen. Einen

Bedarf an Terminen im Krankenhaus gab es in kei-

nem Fall.

Henke begrüßte, dass pauschalierte Entgelte in der

Psychiatrie und Psychosomatik nun doch nicht wie

ursprünglich geplant flächendeckend eingeführt

werden: „Nach massiver Kritik auch der Bundes-

ärztekammer wird es keine landesweit geltenden

Tagespauschalen geben, die zu einer Ausdünnung

des ärztlichen und pflegerischen Personals ge-

führt hätten, und nach den nun vorliegenden Eck-

punkten soll es bei klinikindividuellen Budgets

bleiben, damit den besonderen Bedürfnissen der

Patientinnen und Patienten Rechnung getragen

werden kann.“ Henke sagte, das DRG-System müs-

se grundsätzlich, insbesondere was den Anspruch

der hundertprozentigen Finanzierung angeht, auf

den Prüfstand: „Das kann so nicht bleiben, man

muss einen weiteren Finanzierungsweg finden.“

Eine ausschließlich auf Fallpauschalen basieren-

de Betriebskostenfinanzierung sorge in den Kli-

niken für einen ständigen ökonomischen Druck –

„und das ist keinesfalls gleichbedeutend mit einer

bedarfsgerechten Versorgung“. Wer sich beispiels-

weise viel Zeit für einen schwierigen Patienten neh-

me, werde unter den derzeitigen Vergütungsbedin-

gungen systematisch benachteiligt. „Und wer die

Kontaktzeit mit dem Patienten auf das technisch

notwendige Maß reduziert, der wird im Grunde

belohnt.“

Der Vizepräsident

der Ärztekammer Nordrhein,

Bernd Zimmer, führte durch

die Debatte zur berufs- und

gesundheitspolitischen Lage.