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Jahresbericht 2016
Ärztekammer
Nordrhein
Kammerversammlung
Verordnungsfähigkeit von Cannabis-
Präparaten
Die Kammerversammlung lehnt eine Verordnungs-
fähigkeit von Cannabis in Form von getrockneten
Blüten und Extrakten ab.
Sie fordert die Bundesregierung deshalb auf, den
Entwurf für ein Gesetz zur Änderung betäubungs-
mittelrechtlicher und anderer Vorschriften auf eine
erweiterte Verordnungsfähigkeit standardisierter
und in kontrollierter Dosis einsetzbarer cannabinoid-
haltiger Rezeptur- und Fertigarzneimittel und deren
Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung
zu beschränken.
Die Erstattung solcher cannabinoidhaltiger Arzneimit-
tel durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
ist von der ärztlich festgestellten medizinischen Indi-
kation abhängig zu machen und darf nicht an weitere
Voraussetzungen wie die Kriterien der „Chroniker-
Richtlinie“ (§ 62 SGB V) oder eine verpflichtende
Studienteilnahme geknüpft werden.
Keine neuen Bürokratiekosten für Ärzte
durch eine künftige Reform der GOÄ
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein
fordert, dass bei einer künftigen Reform der Ge-
bührenordnung für Ärzte (GOÄ) die inhaltlichen und
formalen Anforderungen an Privatrechnungen keine
zusätzlichen bürokratischen Kosten verursachen.
Aufwertung der GOÄ beim Stocken
der Verhandlungen
Beim Stocken der Verhandlungen zur Gebührenord-
nung für Ärzte (GOÄ) fordert die Kammerversammlung
der Ärztekammer Nordrhein die Bundesärztekammer
auf, zeitnah über eine Erhöhung des Punktwerts in der
geltenden GOÄ mit dem Ziel des Inflationsausgleichs
zu verhandeln.
Ärztliche Psychotherapie
Die Ärztekammer Nordrhein wendet sich entschieden
gegen die drohende Verdrängung der Ärzteschaft aus
der Psychotherapie.
Gesunde Ärzte in Klinik und Praxis
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein
beauftragt die zuständigen Gremien der Kammer, sich
vermehrt für die körperliche und seelische Gesund-
heit der Ärzte in allen Bereichen ärztlichen Handelns
und im Ruhestand einzusetzen.
Attraktivität der Niederlassung für selb-
ständige Haus- und Fachärzte erhöhen
Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert,
durch gesetzgeberische Maßnahmen die Attraktivität
der selbständigen, freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit
zu steigern.
Risiken zentraler Vernetzung
im Gesundheitswesen
Die Kammerversammlung der Ärztekammer
Nordrhein nimmt die jüngsten Angriffe von Hackern
auf EDV-Strukturen in nordrhein-westfälischen
Krankenhäusern mit Entsetzen zur Kenntnis.
Sie stellt fest, dass durch die stattgefundenen
Angriffe die Risiken zentraler Vernetzung ärztlicher
Behandlungseinrichtungen evident geworden sind.
Neben der Störung von Organisationsabläufen mit
Beeinträchtigung von Patientenbehandlung und
Patientensicherheit besteht durch derartige Angriffe
auch das Risiko der Manipulation und des Diebstahls
von Patientendaten.
Die Delegierten der Kammerversammlung der
Ärztekammer Nordrhein fordern, dass bei IT-Anwen-
dungen in ärztlichen Behandlungseinrichtungen die
Sicherheit der Gesundheit unserer Patienten, ihrer
Behandlung und der Schutz der Patientendaten
oberste Priorität haben müssen. Bei jeder IT-
Anwendung sind Nutzen und Risiken abzuwägen.
Unkritisch etablierte, unsichere oder erzwungene
IT-Anwendungen werden im Interesse des Patien-
tenschutzes abgelehnt. Kosten für die benötigten
Sicherheitsstandards sind vollumfänglich von den
Kostenträgern zu übernehmen.
Entschließungen der Kammerversammlung
lem Zugriff geschützt sind als Kontendaten.“ Wenn
moderne Telekommunikations- und Informations-
technologie den Alltag in Klinik und Praxis immer
stärker durchdringt, so sei es ärztliche Aufgabe,
zum Schutz des Patienten auf einen hinreichenden
Schutz der Patientendaten zu bestehen.
Die Einrichtung der Terminservicestellen bei den
Kassenärztlichen Vereinigungen zur Vermittlung
von Facharztterminen war „aus ärztlicher Sicht
nicht indiziert“, wie Henke sagte. Deutschland hat
nach seinen Worten im internationalen Vergleich
die kürzesten Wartezeiten auf Facharzttermine.
Angesichts der entsprechenden Vorschrift im
GKV-
Versorgungsstärkungsgesetz
seien die KVen pragma-
tisch mit dem Thema umgegangen. In Nordrhein
waren rund einen Monat nach dem Start circa 2.500
Anrufe eingegangen. Alle Termine konnten vermit-
telt werden, der Schwerpunkt lag bei Neurologen,
Radiologen, Kardiologen und Pneumologen. Einen
Bedarf an Terminen im Krankenhaus gab es in kei-
nem Fall.
Henke begrüßte, dass pauschalierte Entgelte in der
Psychiatrie und Psychosomatik nun doch nicht wie
ursprünglich geplant flächendeckend eingeführt
werden: „Nach massiver Kritik auch der Bundes-
ärztekammer wird es keine landesweit geltenden
Tagespauschalen geben, die zu einer Ausdünnung
des ärztlichen und pflegerischen Personals ge-
führt hätten, und nach den nun vorliegenden Eck-
punkten soll es bei klinikindividuellen Budgets
bleiben, damit den besonderen Bedürfnissen der
Patientinnen und Patienten Rechnung getragen
werden kann.“ Henke sagte, das DRG-System müs-
se grundsätzlich, insbesondere was den Anspruch
der hundertprozentigen Finanzierung angeht, auf
den Prüfstand: „Das kann so nicht bleiben, man
muss einen weiteren Finanzierungsweg finden.“
Eine ausschließlich auf Fallpauschalen basieren-
de Betriebskostenfinanzierung sorge in den Kli-
niken für einen ständigen ökonomischen Druck –
„und das ist keinesfalls gleichbedeutend mit einer
bedarfsgerechten Versorgung“. Wer sich beispiels-
weise viel Zeit für einen schwierigen Patienten neh-
me, werde unter den derzeitigen Vergütungsbedin-
gungen systematisch benachteiligt. „Und wer die
Kontaktzeit mit dem Patienten auf das technisch
notwendige Maß reduziert, der wird im Grunde
belohnt.“
Der Vizepräsident
der Ärztekammer Nordrhein,
Bernd Zimmer, führte durch
die Debatte zur berufs- und
gesundheitspolitischen Lage.