Ärztekammer
Nordrhein
Kammerversammlung
Neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Aus gegebenem Anlass fordert die Kammerversammlung den
Vorstand der Ärztekammer Nordrhein auf, umgehend auf den
Vorstand der Bundesärztekammer einzuwirken, Transparenz
über den Ablauf und Stand der Verhandlungen zur neuen
„Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“ herzustellen. Die Kammer-
versammlung sieht die Beschlusslage der Deutschen Ärztetage
zur GOÄ als conditio sine qua non und als nicht verhandelbar!
Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein wird aufgefordert,
den Mitgliedern der Kammerversammlung über die Umsetzung
und die Reaktion auf diesen Beschluss des Vorstandes der
Bundesärztekammer zeitnah zu berichten.
Jahresbericht 2016
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worden und von Tag zu Tag weniger geeignet, die
Vergütung zwischen Arzt und Patient angemessen
zu regeln. Das liege vor allem an den Analogbewer-
tungen, die vielfach zuUnklarheit, Verunsicherung,
Rechtsstreitigkeiten und Störungen im Vertrauens-
verhältnis zwischen Patient und Arzt führten. Da-
rüber hinaus sei seit Jahrzehnten keine Anpassung
der Gebührenwerte erfolgt. Die Neufassung solle
kontinuierliche Anpassungen ermöglichen. Henke
warnte vor einem Scheitern der Novelle, auch weil
dies den Befürwortern einer Vereinheitlichung von
privatärztlicher GOÄ und vertragsärztlichem EBM
Auftrieb geben werde.
Krankenhausfinanzierung wird verlässlicher
In das Versorgungsstärkungsgesetz wurde eine
Evaluationsverpflichtung für die Terminservice-
stellen aufgenommen, wie Kammerpräsident Rudolf
Henke in seinem Bericht zur berufs- und gesund-
heitspolitischen Lage sagte: „Vielleicht bietet das
eines Tages Gelegenheit zu einer neuen Debatte.“
Die Möglichkeiten zum Aufkauf von Vertragsarzt-
sitzen in angeblich überversorgten Gebieten seien
gegenüber den ursprünglichen Planungen nun deut-
lich reduziert: Der Versorgungsgrad, ab dem dies
möglich ist, wurde von 110 auf 140 Prozent angeho-
ben. Darüber hinaus sei die verbesserte Förderung
für Weiterbildungsplätze in der Allgemeinmedizin
und in einigen Fachdisziplinen nun Gesetz. Aller-
dings stehe eine Einigung zwischen Kassenärzt-
licher Bundesvereinigung, Spitzenverband Bund
der Krankenkassen und Deutscher Krankenhaus-
gesellschaft noch aus.
Das Anfang November 2015 verabschiedete Kran-
kenhausstrukturgesetz hat das Parlament nach
HenkesWorten in einer gegenüber demRegierungs-
entwurf stark verbesserten Form verlassen. So bleibt
der Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro
über 2017 hinaus erhalten. In den Jahren 2016 bis
2018 stehen für ein Pflegestellen-Förderprogramm
bis zu 660 Millionen Euro zur Verfügung, dann ab
2019 dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr.
Auch bei der Refinanzierung von Tarifsteigerungen
sieht der Präsident einen deutlichen Fortschritt.
Eine Angleichung der Landesbasisfallwerte wird
2016 in vielen Ländern für Zuwächse sorgen. Alles
in allemwerde die Finanzierung der Betriebskosten
verlässlicher. Eine „offene Wunde“ bleibe aber die
Investitionsfinanzierung: „Es ist nicht gelungen,
das chronische Investitionsversagen der Länder
zu beseitigen.“ Auch künftig werden nach Henkes
Worten in Nordrhein-Westfalen Jahr für Jahr bis zu
700 Millionen Euro und bundesweit 3,3 Milliarden
Euro mindestens für Krankenhausinvestitionen
fehlen: „Das geht zuLastenderPatientenversorgung
und des Personals, und deswegen sagen wir der
Landesregierung immer wieder: Das kann so nicht
bleiben.“
Kritisch sieht Henke auch die im Gesetz vorgese-
henen qualitätsbezogenen Vergütungsregelungen.
Grundsätzlich sei es zwar richtig, Qualität in den
Mittelpunkt zu stellen. „Wir als Ärzteschaft haben
das schon vorgemacht, lange bevor der Gesetzgeber
diese Themen aufgegriffen hat. Deswegen beteili-
gen wir uns auch weiter aktiv daran.“ Doch sei es
problematisch, „Pay for Performance“ zu prakti-
zieren. Es sei nicht einleuchtend, dass sich die
Qualität durch einen Entzug von Mitteln verbes-
sern lasse.
Entschließungen der Kammerversammlung
Moratorium für Terminservicestellen in der GKV
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert den Bundesgesund-
heitsminister zu einem Moratorium für die Einführung der Terminservicestellen auf.
Die Praxen stehen vor neuen Problemen.
Angesichts der auf die Ärzte und Angestellten in den Praxen zukommenden Be-
lastungen, sind die Terminservicestellen eine bürokratische Verschwendung von
Ressourcen, die der Versorgung unserer Patienten verloren gehen.
Einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung ist der Vorrang einzuräumen,
damit die anstehende Arbeit überhaupt bewältigt werden kann.
Geschäftsordnung der Ärztekammer
Der Vorstand möge die nötigen Schritte unternehmen, dass in der Geschäftsordnung
der Geschäftsordnungsantrag „Schluss der Rednerliste“ aufgenommen wird.
Entschließungen der Kammerversammlung