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Ärztekammer

Nordrhein

Kammerversammlung

Neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Aus gegebenem Anlass fordert die Kammerversammlung den

Vorstand der Ärztekammer Nordrhein auf, umgehend auf den

Vorstand der Bundesärztekammer einzuwirken, Transparenz

über den Ablauf und Stand der Verhandlungen zur neuen

„Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“ herzustellen. Die Kammer-

versammlung sieht die Beschlusslage der Deutschen Ärztetage

zur GOÄ als conditio sine qua non und als nicht verhandelbar!

Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein wird aufgefordert,

den Mitgliedern der Kammerversammlung über die Umsetzung

und die Reaktion auf diesen Beschluss des Vorstandes der

Bundesärztekammer zeitnah zu berichten.

Jahresbericht 2016

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worden und von Tag zu Tag weniger geeignet, die

Vergütung zwischen Arzt und Patient angemessen

zu regeln. Das liege vor allem an den Analogbewer-

tungen, die vielfach zuUnklarheit, Verunsicherung,

Rechtsstreitigkeiten und Störungen im Vertrauens-

verhältnis zwischen Patient und Arzt führten. Da-

rüber hinaus sei seit Jahrzehnten keine Anpassung

der Gebührenwerte erfolgt. Die Neufassung solle

kontinuierliche Anpassungen ermöglichen. Henke

warnte vor einem Scheitern der Novelle, auch weil

dies den Befürwortern einer Vereinheitlichung von

privatärztlicher GOÄ und vertragsärztlichem EBM

Auftrieb geben werde.

Krankenhausfinanzierung wird verlässlicher

In das Versorgungsstärkungsgesetz wurde eine

Evaluationsverpflichtung für die Terminservice-

stellen aufgenommen, wie Kammerpräsident Rudolf

Henke in seinem Bericht zur berufs- und gesund-

heitspolitischen Lage sagte: „Vielleicht bietet das

eines Tages Gelegenheit zu einer neuen Debatte.“

Die Möglichkeiten zum Aufkauf von Vertragsarzt-

sitzen in angeblich überversorgten Gebieten seien

gegenüber den ursprünglichen Planungen nun deut-

lich reduziert: Der Versorgungsgrad, ab dem dies

möglich ist, wurde von 110 auf 140 Prozent angeho-

ben. Darüber hinaus sei die verbesserte Förderung

für Weiterbildungsplätze in der Allgemeinmedizin

und in einigen Fachdisziplinen nun Gesetz. Aller-

dings stehe eine Einigung zwischen Kassenärzt-

licher Bundesvereinigung, Spitzenverband Bund

der Krankenkassen und Deutscher Krankenhaus-

gesellschaft noch aus.

Das Anfang November 2015 verabschiedete Kran-

kenhausstrukturgesetz hat das Parlament nach

HenkesWorten in einer gegenüber demRegierungs-

entwurf stark verbesserten Form verlassen. So bleibt

der Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro

über 2017 hinaus erhalten. In den Jahren 2016 bis

2018 stehen für ein Pflegestellen-Förderprogramm

bis zu 660 Millionen Euro zur Verfügung, dann ab

2019 dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr.

Auch bei der Refinanzierung von Tarifsteigerungen

sieht der Präsident einen deutlichen Fortschritt.

Eine Angleichung der Landesbasisfallwerte wird

2016 in vielen Ländern für Zuwächse sorgen. Alles

in allemwerde die Finanzierung der Betriebskosten

verlässlicher. Eine „offene Wunde“ bleibe aber die

Investitionsfinanzierung: „Es ist nicht gelungen,

das chronische Investitionsversagen der Länder

zu beseitigen.“ Auch künftig werden nach Henkes

Worten in Nordrhein-Westfalen Jahr für Jahr bis zu

700 Millionen Euro und bundesweit 3,3 Milliarden

Euro mindestens für Krankenhausinvestitionen

fehlen: „Das geht zuLastenderPatientenversorgung

und des Personals, und deswegen sagen wir der

Landesregierung immer wieder: Das kann so nicht

bleiben.“

Kritisch sieht Henke auch die im Gesetz vorgese-

henen qualitätsbezogenen Vergütungsregelungen.

Grundsätzlich sei es zwar richtig, Qualität in den

Mittelpunkt zu stellen. „Wir als Ärzteschaft haben

das schon vorgemacht, lange bevor der Gesetzgeber

diese Themen aufgegriffen hat. Deswegen beteili-

gen wir uns auch weiter aktiv daran.“ Doch sei es

problematisch, „Pay for Performance“ zu prakti-

zieren. Es sei nicht einleuchtend, dass sich die

Qualität durch einen Entzug von Mitteln verbes-

sern lasse.

Entschließungen der Kammerversammlung

Moratorium für Terminservicestellen in der GKV

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert den Bundesgesund-

heitsminister zu einem Moratorium für die Einführung der Terminservicestellen auf.

Die Praxen stehen vor neuen Problemen.

Angesichts der auf die Ärzte und Angestellten in den Praxen zukommenden Be-

lastungen, sind die Terminservicestellen eine bürokratische Verschwendung von

Ressourcen, die der Versorgung unserer Patienten verloren gehen.

Einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung ist der Vorrang einzuräumen,

damit die anstehende Arbeit überhaupt bewältigt werden kann.

Geschäftsordnung der Ärztekammer

Der Vorstand möge die nötigen Schritte unternehmen, dass in der Geschäftsordnung

der Geschäftsordnungsantrag „Schluss der Rednerliste“ aufgenommen wird.

Entschließungen der Kammerversammlung