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Jahresbericht 2016
Ärztekammer
Nordrhein
Kammerversammlung
Die Kammerversammlung wählte
Barbara vom Stein (Burscheid) zur neuen
Beisitzerin im Kammervorstand.
Uwe Brock (Mülheim), der seit 2009
Vorstandsmitglied war, hatte das Amt
niedergelegt.
Vor der Kammerversammlung begründete er
seinen Schritt unter anderem damit, dass er
seine drei wichtigsten Ziele – Stärkung
der Kreisstellen, Senkung des Mitgliedsbeitrags
und Veränderungen im Sinne der jüngeren
Mitglieder – in dieser Wahlperiode für kaum
realisierbar hält.
Wechsel im Vorstand
Änderungen der Satzung und der Berufsordnung
Ärztinnen und Ärzte, die Mitglied in einer an-
deren Landesärztekammer sind, gleichwohl aber
auch in Nordrhein ihren Beruf ausüben, sind auch
in der rheinischen Kammer Mitglied – mit allen
Rechten und Pflichten. Dies ist nun in der Satzung
der Ärztekammer Nordrhein klargestellt. Eine wei-
tere Satzungsänderung, die die Kammerversamm-
lung beschlossen hat, sieht die Einführung einer
freiwilligen Kammermitgliedschaft vor. Ärztinnen
und Ärzte, die ihre ärztliche Tätigkeit ins Ausland
verlegen oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt
nehmen, ohne ihren Beruf auszuüben, können auf
Antrag Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein
bleiben, wie der Vizepräsident der Ärztekammer
Nordrhein, Bernd Zimmer, vor der Kammerver-
sammlung erläuterte. Freiwillige Kammermitglie-
der zahlen einen pauschalen Beitrag von 80 Euro.
Sie besitzen weder aktives noch passives Wahl-
recht, können aber Ehrenämter auf Antrag bis zu
einem Jahr lang fortsetzen.
Ein ausführlicher Bericht über die Kammerversammlung
findet sich im
Rheinischen Ärzteblatt, Januar 2016
, verfügbar
auch unter
www.aekno.de,Rheinisches Ärzteblatt, Archiv
.
Der Vizepräsident der
Ärztekammer Nordrhein,
Bernd Zimmer,
erläuterte als Vorsitzen-
der des Ausschusses
Berufsordnung, allge-
meine Rechtsfragen und
Europa Satzungs-
änderungen und
Änderungen der
Berufsordnung.