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Jahresbericht 2016

Ärztekammer

Nordrhein

Kammerversammlung

Die Kammerversammlung wählte

Barbara vom Stein (Burscheid) zur neuen

Beisitzerin im Kammervorstand.

Uwe Brock (Mülheim), der seit 2009

Vorstandsmitglied war, hatte das Amt

niedergelegt.

Vor der Kammerversammlung begründete er

seinen Schritt unter anderem damit, dass er

seine drei wichtigsten Ziele – Stärkung

der Kreisstellen, Senkung des Mitgliedsbeitrags

und Veränderungen im Sinne der jüngeren

Mitglieder – in dieser Wahlperiode für kaum

realisierbar hält.

Wechsel im Vorstand

Änderungen der Satzung und der Berufsordnung

Ärztinnen und Ärzte, die Mitglied in einer an-

deren Landesärztekammer sind, gleichwohl aber

auch in Nordrhein ihren Beruf ausüben, sind auch

in der rheinischen Kammer Mitglied – mit allen

Rechten und Pflichten. Dies ist nun in der Satzung

der Ärztekammer Nordrhein klargestellt. Eine wei-

tere Satzungsänderung, die die Kammerversamm-

lung beschlossen hat, sieht die Einführung einer

freiwilligen Kammermitgliedschaft vor. Ärztinnen

und Ärzte, die ihre ärztliche Tätigkeit ins Ausland

verlegen oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt

nehmen, ohne ihren Beruf auszuüben, können auf

Antrag Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein

bleiben, wie der Vizepräsident der Ärztekammer

Nordrhein, Bernd Zimmer, vor der Kammerver-

sammlung erläuterte. Freiwillige Kammermitglie-

der zahlen einen pauschalen Beitrag von 80 Euro.

Sie besitzen weder aktives noch passives Wahl-

recht, können aber Ehrenämter auf Antrag bis zu

einem Jahr lang fortsetzen.

Ein ausführlicher Bericht über die Kammerversammlung

findet sich im

Rheinischen Ärzteblatt, Januar 2016

, verfügbar

auch unter

www.aekno.de,

Rheinisches Ärzteblatt, Archiv

.

Der Vizepräsident der

Ärztekammer Nordrhein,

Bernd Zimmer,

erläuterte als Vorsitzen-

der des Ausschusses

Berufsordnung, allge-

meine Rechtsfragen und

Europa Satzungs-

änderungen und

Änderungen der

Berufsordnung.