

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2016
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Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
Wettbewerbsangleichung: das sind die Ziele der
Kommission, die jedoch nach Auffassung der Bun-
desärztekammer in Konflikt geraten können mit
dem Ziel einer hohen Qualität ärztlicher Dienstleis-
tung und damit derWahrung des Patientenschutzes –
sowie dem Ziel, Arzneimittel möglichst sicher zu
machen.
Dass Gesundheit eigentlich eine nationale Frage
ist, betonte auch Dr. Peter Liese. Der Kinderarzt aus
dem Sauerland ist seit 1994 Mitglied des Europä-
ischen Parlamentes und heute Sprecher der Euro-
päischen Volkspartei (EVP) im Ausschuss für Um-
weltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittel-
sicherheit. „Nicht alles, was im Gesundheitswesen
entschieden wird, wird in Brüssel entschieden“,
sagte er, „und das soll auch noch in zehn Jahren so
sein.“ Seinem Urteil nach ist die Qualität der Leis-
tungen im deutschen Gesundheitswesen, das von
der Selbstverwaltung geprägt ist, sehr hoch.
Das Anliegen, die hohen Qualitätsstandards im
deutschen Gesundheitswesen im Zuge der weite-
ren europäischen Integration nicht zu gefährden,
sondern im Gegenteil zu stärken, prägte auch die
weiteren Gespräche mit Abgeordneten beziehungs-
weise deren Mitarbeitern und dem Referenten für
Gesundheit und Binnenmarkt in der Vertretung des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der EU.
Anhörung zur Lage der Freien Berufe im Landtag
Fragen der Europapolitik spielten auch eine wich-
tige Rolle bei einer Anhörung im Wirtschaftsaus-
schuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen, die
sich mit den Perspektiven der Freien Berufe befasste.
Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf
Henke, betonte, dass die deutschen Berufszugangs-
regelungen keine Binnenmarkthemmnisse sind,
sondern die hohe Qualität gewährleisten, für die
die Freien Berufe in Deutschland stehen. In diesen
Zusammenhang gehört auch der notwendige Ein-
satz von NRW für die Strukturen der beruflichen
Selbstverwaltung der Freien Berufe sowie den Er-
halt und die Weiterentwicklung der Honorarord-
nungen wie der GOÄ als wesentliches Element der
freiberuflichen Berufsausübung.
Weitere Themen dieser Anhörung waren die Ver-
handlungen über die Freihandelsabkommen TTIP
und CETA, die Auswirkungen der Digitalisierung
und die Belastungen der Freien Berufe durch büro-
kratische Regelungen. Auch bei diesen Themen gilt
es, das Bewusstsein der Akteure nicht nur in der Ge-
sundheitspolitik, sondern auch in der Wirtschafts-
politik für den Wert der Freien Berufe zu schärfen.
Krankenhausplanung NRW –
eine Zwischenbilanz
Drei Jahre nach Inkrafttreten des Rahmenplans
nimmt die Umsetzung in regionalen Planungskonzep-
ten Fahrt auf. In der gesundheitspolitischen Diskussion
bleibt „
Q
ualität“ das bestimmende Thema.
„Krankenhausplanung NRW – eine Zwischen-
bilanz“ lautete das Thema eines Symposiums der
Ärztekammer Nordrhein im September 2016 im
Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Rund drei Jah-
re nach Inkrafttreten des neuen Krankenhausplans
im Juli 2013 begrüßte Rudolf Henke, Präsident der
Ärztekammer Nordrhein, Vertreter des Landesge-
sundheitsministeriums, der Krankenhausgesell-
schaft, der Krankenkassen und zahlreiche Ärztin-
nen und Ärzten.
Die schriftliche Stellungnahme der Ärztekammer Nordrhein
findet sich unter
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMST16/4009
Die konkrete Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015 erfolgt auf Basis der Rahmen-
planung durch die Erstellung regionaler Planungskonzepte. Hierzu treten die Kranken-
häuser und die Krankenkassen in den einzelnen Regionen in Verhandlung. Gegenstand der
regionalen Planungskonzepte ist vor allem die Vereinbarung von Angebotsstrukturen und
Bettenkapazitäten.
Das – einvernehmliche oder nicht einvernehmliche – Verhandlungsergebnis ist der
zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Diese nimmt eine Bewertung vor, bevor das
Landesgesundheitsministerium abschließend entscheidet. Das Gesundheitsministerium
hört vor seiner Entscheidung über Krankenhäuser in den Regierungsbezirken Düsseldorf
und Köln auch die Ärztekammer Nordrhein zu den einzelnen regionalen Planungskonzepten
an. Nach Rückkopplung mit den jeweiligen Bezirksstellenvorsitzenden und damit unter
Berücksichtigung der lokalen beziehungsweise regionalen Versorgungssituation und
Besonderheiten begleitet die Ärztekammer Nordrhein mit sachbezogenen Stellungnahmen
die Erstellung der Planungskonzepte.
Erst auf Basis der regionalen Planungskonzepte legt die Behörde die Feststellungs-
bescheide für die einzelnen Krankenhäuser fest. Diese bilden in ihrer Summe zusammen
mit den Rahmenvorgaben den Krankenhausplan als Ganzes.
Der NRW-Krankenhausplan 2015
Feststellungs-
bescheide für
die einzelnen
Krankenhäuser
Regionale
Planungskonzepte
Rahmen-
vorgaben
Krankenhausplan
NRW