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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2016

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Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

Wettbewerbsangleichung: das sind die Ziele der

Kommission, die jedoch nach Auffassung der Bun-

desärztekammer in Konflikt geraten können mit

dem Ziel einer hohen Qualität ärztlicher Dienstleis-

tung und damit derWahrung des Patientenschutzes –

sowie dem Ziel, Arzneimittel möglichst sicher zu

machen.

Dass Gesundheit eigentlich eine nationale Frage

ist, betonte auch Dr. Peter Liese. Der Kinderarzt aus

dem Sauerland ist seit 1994 Mitglied des Europä-

ischen Parlamentes und heute Sprecher der Euro-

päischen Volkspartei (EVP) im Ausschuss für Um-

weltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittel-

sicherheit. „Nicht alles, was im Gesundheitswesen

entschieden wird, wird in Brüssel entschieden“,

sagte er, „und das soll auch noch in zehn Jahren so

sein.“ Seinem Urteil nach ist die Qualität der Leis-

tungen im deutschen Gesundheitswesen, das von

der Selbstverwaltung geprägt ist, sehr hoch.

Das Anliegen, die hohen Qualitätsstandards im

deutschen Gesundheitswesen im Zuge der weite-

ren europäischen Integration nicht zu gefährden,

sondern im Gegenteil zu stärken, prägte auch die

weiteren Gespräche mit Abgeordneten beziehungs-

weise deren Mitarbeitern und dem Referenten für

Gesundheit und Binnenmarkt in der Vertretung des

Landes Nordrhein-Westfalen bei der EU.

Anhörung zur Lage der Freien Berufe im Landtag

Fragen der Europapolitik spielten auch eine wich-

tige Rolle bei einer Anhörung im Wirtschaftsaus-

schuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen, die

sich mit den Perspektiven der Freien Berufe befasste.

Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf

Henke, betonte, dass die deutschen Berufszugangs-

regelungen keine Binnenmarkthemmnisse sind,

sondern die hohe Qualität gewährleisten, für die

die Freien Berufe in Deutschland stehen. In diesen

Zusammenhang gehört auch der notwendige Ein-

satz von NRW für die Strukturen der beruflichen

Selbstverwaltung der Freien Berufe sowie den Er-

halt und die Weiterentwicklung der Honorarord-

nungen wie der GOÄ als wesentliches Element der

freiberuflichen Berufsausübung.

Weitere Themen dieser Anhörung waren die Ver-

handlungen über die Freihandelsabkommen TTIP

und CETA, die Auswirkungen der Digitalisierung

und die Belastungen der Freien Berufe durch büro-

kratische Regelungen. Auch bei diesen Themen gilt

es, das Bewusstsein der Akteure nicht nur in der Ge-

sundheitspolitik, sondern auch in der Wirtschafts-

politik für den Wert der Freien Berufe zu schärfen.

Krankenhausplanung NRW –

eine Zwischenbilanz

Drei Jahre nach Inkrafttreten des Rahmenplans

nimmt die Umsetzung in regionalen Planungskonzep-

ten Fahrt auf. In der gesundheitspolitischen Diskussion

bleibt „

Q

ualität“ das bestimmende Thema.

„Krankenhausplanung NRW – eine Zwischen-

bilanz“ lautete das Thema eines Symposiums der

Ärztekammer Nordrhein im September 2016 im

Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Rund drei Jah-

re nach Inkrafttreten des neuen Krankenhausplans

im Juli 2013 begrüßte Rudolf Henke, Präsident der

Ärztekammer Nordrhein, Vertreter des Landesge-

sundheitsministeriums, der Krankenhausgesell-

schaft, der Krankenkassen und zahlreiche Ärztin-

nen und Ärzten.

Die schriftliche Stellungnahme der Ärztekammer Nordrhein

findet sich unter

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/

dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMST16/4009

Die konkrete Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2015 erfolgt auf Basis der Rahmen-

planung durch die Erstellung regionaler Planungskonzepte. Hierzu treten die Kranken-

häuser und die Krankenkassen in den einzelnen Regionen in Verhandlung. Gegenstand der

regionalen Planungskonzepte ist vor allem die Vereinbarung von Angebotsstrukturen und

Bettenkapazitäten.

Das – einvernehmliche oder nicht einvernehmliche – Verhandlungsergebnis ist der

zuständigen Bezirksregierung vorzulegen. Diese nimmt eine Bewertung vor, bevor das

Landesgesundheitsministerium abschließend entscheidet. Das Gesundheitsministerium

hört vor seiner Entscheidung über Krankenhäuser in den Regierungsbezirken Düsseldorf

und Köln auch die Ärztekammer Nordrhein zu den einzelnen regionalen Planungskonzepten

an. Nach Rückkopplung mit den jeweiligen Bezirksstellenvorsitzenden und damit unter

Berücksichtigung der lokalen beziehungsweise regionalen Versorgungssituation und

Besonderheiten begleitet die Ärztekammer Nordrhein mit sachbezogenen Stellungnahmen

die Erstellung der Planungskonzepte.

Erst auf Basis der regionalen Planungskonzepte legt die Behörde die Feststellungs-

bescheide für die einzelnen Krankenhäuser fest. Diese bilden in ihrer Summe zusammen

mit den Rahmenvorgaben den Krankenhausplan als Ganzes.

Der NRW-Krankenhausplan 2015

Feststellungs-

bescheide für

die einzelnen

Krankenhäuser

Regionale

Planungskonzepte

Rahmen-

vorgaben

Krankenhausplan

NRW