

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2016
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Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
KGNW fordert Augenmaß
„Es bewegt sich etwas“, sagte der Präsident
der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen
(KGNW), Jochen Brink. In den vergangenen zwölf
Jahren, zwischen 2003 und 2014, ist die Zahl der
Krankenhäuser im Land nach seinen Angaben
von 459 auf 352 gesunken, die Verweildauer von
9,2 Tagen auf 7,3 Tage, und die Bettenzahl hat um
fast 13.000 abgenommen. Im gleichen Zeitraum
stieg die Zahl der Behandlungsfälle von 4,06 Mil-
lionen auf 4,42 Millionen.
Brink berichtete von einer neuen Analyse des
Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) und der
KGNW, nach der 17 Prozent der ausgewiesenen
Betten faktisch gar nicht zur Verfügung stehen,
weil sie gesperrt sind zum Beispiel für isolierte
Unterbringung bei Infektionen oder für sterbende
Menschen, denen das Krankenhaus ein Einzel-
zimmer zur Verfügung stellt. Eine Untersuchung
von Deloitte Health Care Analytics prognostiziere
einen Anstieg der Fallzahlen in NRW von 11,5 Pro-
zent bis zum Jahr 2030. In der Folge müsste NRW,
wenn der Bettenabbau des Krankenhausplans 2015
wie geplant umgesetzt ist, künftig wieder Betten
aufbauen. Brink betonte, dass die Schließung von
Krankenhäusern oder Abteilungen die „besondere
Ausnahme“ sei, aber: „Sie findet statt.“
Ärztlicher Sachverstand für die Planung
Die Ärztekammern sind in Nordrhein-Westfalen
seit 2008 unmittelbar an der Krankenhausplanung
beteiligt, wie Dr. Anja Mitrenga-Theusinger, Vor-
standsmitglied und Vorsitzende der Krankenhaus-
kommission der Ärztekammer Nordrhein, berichte-
te. Als Mitglieder im Landesausschuss für Kranken-
hausplanung gehören sie zu den Institutionen, mit
denen das Landesgesundheitsministerium Einver-
nehmen bei der Planung anstreben soll.
Zu den Kriterien, an denen die Kammern die
ihnen vorgelegten Planungskonzepte messen, ge-
hören die fachliche Eignung des Krankenhauses,
Bedarfsgerechtigkeit, eine Ausgewogenheit von
Zentralisierung und Flächendeckung sowie die
Sicherstellung von Weiterbildungsangeboten. „Das
Vorliegen einer Weiterbildungsbefugnis ist ein
wesentlicher Indikator für die Leistungsfähigkeit
einer Krankenhausabteilung“, sagte Mitrenga-
Theusinger. Angesichts fortschreitender Speziali-
sierung und Zentrenbildung seien Krankenhäuser
bei der Weiterbildung in ihrer Kooperationsbereit-
schaft gefragt.
Die Belange besonderer Zielgruppen, etwa älte-
rer Patienten, sollen nach Auffassung der Kammer
bei den Planungsentscheidungen ebenso eine Rolle
spielen wie die Kooperation und Vernetzung der
Versorgung sowie Transparenz und Qualitätsorien-
tierung des Krankenhauses. Mitrenga-Theusinger:
„Qualität findet dort statt, wo genügend gut quali-
fizierte Leute zusammenarbeiten.“ Die Vorsitzende
der Krankenhauskommission ermutigte ihre Kol-
leginnen und Kollegen, sich mit ihren Fragen zur
Krankenhausplanung an die Kammer zu wenden.
Weitere Informationen:
www.aekno.de/KrankenhausplanungDiskutierten über den aktuellen Stand
der Krankenhausplanung NRW:
Michael Süllwold, Stellvertretender Leiter
der vdek-Landesvertretung;
Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer
Nordrhein; Dr. Anja Mitrenga-Theusinger,
Vorstandsmitglied und Vorsitzende der
Krankenhauskommission der Ärztekam-
mer Nordrhein; LMR Dr. Heribert Müller,
Gruppenleiter Krankenhauswesen
im NRW-Gesundheitsministerium;
Ulrich Langenberg, Geschäftsführender Arzt
der Ärztekammer Nordrhein, der das
Symposium moderierte, und
Jochen Brink, Präsident der Krankenhaus-
gesellschaft Nordrhein-Westfalen.