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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2016

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Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

KGNW fordert Augenmaß

„Es bewegt sich etwas“, sagte der Präsident

der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen

(KGNW), Jochen Brink. In den vergangenen zwölf

Jahren, zwischen 2003 und 2014, ist die Zahl der

Krankenhäuser im Land nach seinen Angaben

von 459 auf 352 gesunken, die Verweildauer von

9,2 Tagen auf 7,3 Tage, und die Bettenzahl hat um

fast 13.000 abgenommen. Im gleichen Zeitraum

stieg die Zahl der Behandlungsfälle von 4,06 Mil-

lionen auf 4,42 Millionen.

Brink berichtete von einer neuen Analyse des

Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) und der

KGNW, nach der 17 Prozent der ausgewiesenen

Betten faktisch gar nicht zur Verfügung stehen,

weil sie gesperrt sind zum Beispiel für isolierte

Unterbringung bei Infektionen oder für sterbende

Menschen, denen das Krankenhaus ein Einzel-

zimmer zur Verfügung stellt. Eine Untersuchung

von Deloitte Health Care Analytics prognostiziere

einen Anstieg der Fallzahlen in NRW von 11,5 Pro-

zent bis zum Jahr 2030. In der Folge müsste NRW,

wenn der Bettenabbau des Krankenhausplans 2015

wie geplant umgesetzt ist, künftig wieder Betten

aufbauen. Brink betonte, dass die Schließung von

Krankenhäusern oder Abteilungen die „besondere

Ausnahme“ sei, aber: „Sie findet statt.“

Ärztlicher Sachverstand für die Planung

Die Ärztekammern sind in Nordrhein-Westfalen

seit 2008 unmittelbar an der Krankenhausplanung

beteiligt, wie Dr. Anja Mitrenga-Theusinger, Vor-

standsmitglied und Vorsitzende der Krankenhaus-

kommission der Ärztekammer Nordrhein, berichte-

te. Als Mitglieder im Landesausschuss für Kranken-

hausplanung gehören sie zu den Institutionen, mit

denen das Landesgesundheitsministerium Einver-

nehmen bei der Planung anstreben soll.

Zu den Kriterien, an denen die Kammern die

ihnen vorgelegten Planungskonzepte messen, ge-

hören die fachliche Eignung des Krankenhauses,

Bedarfsgerechtigkeit, eine Ausgewogenheit von

Zentralisierung und Flächendeckung sowie die

Sicherstellung von Weiterbildungsangeboten. „Das

Vorliegen einer Weiterbildungsbefugnis ist ein

wesentlicher Indikator für die Leistungsfähigkeit

einer Krankenhausabteilung“, sagte Mitrenga-

Theusinger. Angesichts fortschreitender Speziali-

sierung und Zentrenbildung seien Krankenhäuser

bei der Weiterbildung in ihrer Kooperationsbereit-

schaft gefragt.

Die Belange besonderer Zielgruppen, etwa älte-

rer Patienten, sollen nach Auffassung der Kammer

bei den Planungsentscheidungen ebenso eine Rolle

spielen wie die Kooperation und Vernetzung der

Versorgung sowie Transparenz und Qualitätsorien-

tierung des Krankenhauses. Mitrenga-Theusinger:

„Qualität findet dort statt, wo genügend gut quali-

fizierte Leute zusammenarbeiten.“ Die Vorsitzende

der Krankenhauskommission ermutigte ihre Kol-

leginnen und Kollegen, sich mit ihren Fragen zur

Krankenhausplanung an die Kammer zu wenden.

Weitere Informationen:

www.aekno.de/Krankenhausplanung

Diskutierten über den aktuellen Stand

der Krankenhausplanung NRW:

Michael Süllwold, Stellvertretender Leiter

der vdek-Landesvertretung;

Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer

Nordrhein; Dr. Anja Mitrenga-Theusinger,

Vorstandsmitglied und Vorsitzende der

Krankenhauskommission der Ärztekam-

mer Nordrhein; LMR Dr. Heribert Müller,

Gruppenleiter Krankenhauswesen

im NRW-Gesundheitsministerium;

Ulrich Langenberg, Geschäftsführender Arzt

der Ärztekammer Nordrhein, der das

Symposium moderierte, und

Jochen Brink, Präsident der Krankenhaus-

gesellschaft Nordrhein-Westfalen.