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Jahresbericht 2016
Ärztekammer
Nordrhein
Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
Sprach- und Kulturmittlern auch eine Voraus-
setzung für eine gute medizinische Versorgung.
Zu berücksichtigen ist, dass die Sprachkennt-
nisse, die ein geflüchteter Mensch erwirbt, im
Alltag ausreichen können, in einer besonderen
Ausnahmesituation möglicherweise aber nicht
mehr. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
entsprechende Mittel für den Einsatz von
Sprach- und Kulturmittlern zur Verfügung zu
stellen.
• Parallel zur Verbesserung der gesundheitlichen
Versorgung sollen auch Perspektiven für die so-
ziale und berufliche Integration von geflüchteten
Menschen eröffnet sowie praktische Planungs-
hilfen für die Beteiligten gegeben werden.
• Zwischen allen an der Versorgung Beteiligten
soll ein sicherer und verlässlicher Informations-
fluss sichergestellt werden.
• Die interkulturelle Kommunikation und kultur-
sensibles Handeln sollen gefördert werden.
• Die Asylsuchenden und alle an der Versorgung
beteiligten Personen benötigen Klarheit über
den von staatlicher Seite gewährten Leistungs-
umfang. Die LGK wirkt darauf hin, dass Ge-
flüchtete schnelle erste Basisinformationen über
die Struktur des Gesundheitswesens erhalten.
• Damit Geflüchtete eine Tätigkeit im Gesund-
heits- und Pflegebereich ausüben können,
stellen die Akteurinnen und Akteure des Ge-
sundheitswesens entsprechende Informationen
zur Verfügung und setzen sich für zügige
Kompetenzfeststellungs- und Anerkennungs-
verfahren ein.
• Was den Leistungsumfang der Versorgung von
geflüchteten Menschen angeht, so soll eine Ar-
beitsgruppe der beiden Ärztekammern in NRW
hierzu Handreichungen entwickeln.
Die ausführlichen Entschließungstexte der 24. und auch 25. Landes-
gesundheitskonferenz finden sich auf den Seiten des Ministeriums
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW als Download
unter
http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/landesgesundheitskon-ferenz/entschliessungen_der_lgk/index.php
.
Nützliche Informationen zur Versorgung von geflüchteten Menschen:
www.aekno.de/FluechtlingeKommunale Gesundheitskonferenzen
Die Entschließung der LGK zur Patientenorien-
tierung wurde auch beim diesjährigen Fortbil-
dungs- und Erfahrungsaustausch für die Vertreter
der Ärztekammer und Kassenärztlichen Vereini-
gung (KV) Nordrhein in den Kommunalen Gesund-
heitskonferenzen (KGK) diskutiert. Schwerpunkt-
thema des Erfahrungsaustausches war jedoch die
gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern
und Geflüchteten. Bernhard Brautmeier, stellver-
tretender Vorsitzender der KV Nordrhein, leitete
mit der Einschätzung ein, dass von allen Berei-
chen der Daseinsvorsorge das Gesundheitswesen
die Herausforderung am besten gemeistert habe.
Die Art und Weise, wie die Versorgung der vielen
Flüchtlinge seit knapp einem Jahr bewältigt wer-
de, sei Grund, ein wenig stolz zu sein auf die vie-
len Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologischen
Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die in
Kliniken und Arztpraxen die gesundheitliche Ver-
sorgung geflüchteter Menschen mit großem
Engagement sicherstellen würden.
Bernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer
Nordrhein, der die weitere Veranstaltung mode-
rierte, wies darauf hin, dass bei dem letztjährigen
Erfahrungsaustausch zu der gesundheitlichen Ver-
sorgung von Menschen in prekären Lebenslagen
Einigkeit bestand, dass eine solche Versorgung nicht
vom Engagement Einzelner abhängig sein darf,
sondern ausreichende Strukturen und eine entspre-
chende Finanzierung eingefordert werden müssen.
Zu den aktuellen gesetzlichen Grundlagen für
die Ansprüche geflüchteter Menschen und den Ver-
trägen auf Landesebene referierte Achim Merling,
Stellvertretender Leiter der Vertragsabteilung der
KV Nordrhein. Die KVen Nordrhein und Westfalen-
Lippe haben mit dem Land NRW im Oktober 2015
einen Vertrag zur medizinischen Versorgung von
geflüchteten Menschen geschlossen, die sich in
Aufnahmeeinrichtungen des Landes befinden.
Hierbei werde zunächst die in
§ 62 Abs. 1des Asyl-
bewerberverfahrensgesetz (AsylVfG)
definierte Ein-
gangsuntersuchung durchgeführt. Die Abrech-
nung der durchgeführten Untersuchung könne seit
Oktober 2015 anhand autorisierter Patientenlisten
gemäß der dazu vereinbarten Gebührenpositionen
quartalsweise extrabudgetär mit der jeweiligen KV
abgerechnet werden. Die KV erhalte die Vergütung
dann von der zuständigen Bezirksregierung Arns-
berg.
Die weitere medizinische Versorgung – einge-
schränkt auf „akute Erkrankungen und Schmerz-
Ansprechpartnerin für die LGK:
Dipl.-Biol. Christa Schalk, MPH
Tel.:
0211 4302-2110
E-Mail:
christa.schalk@aekno.de