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Jahresbericht 2016

Ärztekammer

Nordrhein

Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

Sprach- und Kulturmittlern auch eine Voraus-

setzung für eine gute medizinische Versorgung.

Zu berücksichtigen ist, dass die Sprachkennt-

nisse, die ein geflüchteter Mensch erwirbt, im

Alltag ausreichen können, in einer besonderen

Ausnahmesituation möglicherweise aber nicht

mehr. Die Bundesregierung wird aufgefordert,

entsprechende Mittel für den Einsatz von

Sprach- und Kulturmittlern zur Verfügung zu

stellen.

• Parallel zur Verbesserung der gesundheitlichen

Versorgung sollen auch Perspektiven für die so-

ziale und berufliche Integration von geflüchteten

Menschen eröffnet sowie praktische Planungs-

hilfen für die Beteiligten gegeben werden.

• Zwischen allen an der Versorgung Beteiligten

soll ein sicherer und verlässlicher Informations-

fluss sichergestellt werden.

• Die interkulturelle Kommunikation und kultur-

sensibles Handeln sollen gefördert werden.

• Die Asylsuchenden und alle an der Versorgung

beteiligten Personen benötigen Klarheit über

den von staatlicher Seite gewährten Leistungs-

umfang. Die LGK wirkt darauf hin, dass Ge-

flüchtete schnelle erste Basisinformationen über

die Struktur des Gesundheitswesens erhalten.

• Damit Geflüchtete eine Tätigkeit im Gesund-

heits- und Pflegebereich ausüben können,

stellen die Akteurinnen und Akteure des Ge-

sundheitswesens entsprechende Informationen

zur Verfügung und setzen sich für zügige

Kompetenzfeststellungs- und Anerkennungs-

verfahren ein.

• Was den Leistungsumfang der Versorgung von

geflüchteten Menschen angeht, so soll eine Ar-

beitsgruppe der beiden Ärztekammern in NRW

hierzu Handreichungen entwickeln.

Die ausführlichen Entschließungstexte der 24. und auch 25. Landes-

gesundheitskonferenz finden sich auf den Seiten des Ministeriums

für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW als Download

unter

http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/landesgesundheitskon-

ferenz/entschliessungen_der_lgk/index.php

.

Nützliche Informationen zur Versorgung von geflüchteten Menschen:

www.aekno.de/Fluechtlinge

Kommunale Gesundheitskonferenzen

Die Entschließung der LGK zur Patientenorien-

tierung wurde auch beim diesjährigen Fortbil-

dungs- und Erfahrungsaustausch für die Vertreter

der Ärztekammer und Kassenärztlichen Vereini-

gung (KV) Nordrhein in den Kommunalen Gesund-

heitskonferenzen (KGK) diskutiert. Schwerpunkt-

thema des Erfahrungsaustausches war jedoch die

gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern

und Geflüchteten. Bernhard Brautmeier, stellver-

tretender Vorsitzender der KV Nordrhein, leitete

mit der Einschätzung ein, dass von allen Berei-

chen der Daseinsvorsorge das Gesundheitswesen

die Herausforderung am besten gemeistert habe.

Die Art und Weise, wie die Versorgung der vielen

Flüchtlinge seit knapp einem Jahr bewältigt wer-

de, sei Grund, ein wenig stolz zu sein auf die vie-

len Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologischen

Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die in

Kliniken und Arztpraxen die gesundheitliche Ver-

sorgung geflüchteter Menschen mit großem

Engagement sicherstellen würden.

Bernd Zimmer, Vizepräsident der Ärztekammer

Nordrhein, der die weitere Veranstaltung mode-

rierte, wies darauf hin, dass bei dem letztjährigen

Erfahrungsaustausch zu der gesundheitlichen Ver-

sorgung von Menschen in prekären Lebenslagen

Einigkeit bestand, dass eine solche Versorgung nicht

vom Engagement Einzelner abhängig sein darf,

sondern ausreichende Strukturen und eine entspre-

chende Finanzierung eingefordert werden müssen.

Zu den aktuellen gesetzlichen Grundlagen für

die Ansprüche geflüchteter Menschen und den Ver-

trägen auf Landesebene referierte Achim Merling,

Stellvertretender Leiter der Vertragsabteilung der

KV Nordrhein. Die KVen Nordrhein und Westfalen-

Lippe haben mit dem Land NRW im Oktober 2015

einen Vertrag zur medizinischen Versorgung von

geflüchteten Menschen geschlossen, die sich in

Aufnahmeeinrichtungen des Landes befinden.

Hierbei werde zunächst die in

§ 62 Abs. 1des Asyl-

bewerberverfahrensgesetz (AsylVfG)

definierte Ein-

gangsuntersuchung durchgeführt. Die Abrech-

nung der durchgeführten Untersuchung könne seit

Oktober 2015 anhand autorisierter Patientenlisten

gemäß der dazu vereinbarten Gebührenpositionen

quartalsweise extrabudgetär mit der jeweiligen KV

abgerechnet werden. Die KV erhalte die Vergütung

dann von der zuständigen Bezirksregierung Arns-

berg.

Die weitere medizinische Versorgung – einge-

schränkt auf „akute Erkrankungen und Schmerz-

Ansprechpartnerin für die LGK:

Dipl.-Biol. Christa Schalk, MPH

Tel.:

0211 4302-2110

E-Mail:

christa.schalk@aekno.de