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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2016

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Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

zustände sowie der Vorsorgeuntersuchungen für

Kinder U1 bis U9 und die Mutterschaftsvorsorge“ –

sei im

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG; hier § 4)

festgelegt. Für diese Behandlung benötigten die

Menschen einen Krankenbehandlungsschein. Der

Kostenträger für diese Leistungen sei die für die

Einrichtung zuständige regionale Bezirksregierung

Die Abrechnung erfolge für Ärzte mit Kassenzulas-

sung online über die jeweilige KV.

Kosten für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel

sowie ein gegebenenfalls notwendiger Kranken-

transport würden gleichfalls von der jeweils zu-

ständigen Bezirksregierung Düsseldorf oder Köln

getragen. Nach Verteilung der Geflüchteten auf

die Kommunen seien diese die zuständigen Kos-

tenträger für medizinische Leistungen gemäß

§ 4

AsylbLG

. Hier gelte die „Rahmenvereinbarung mit

dem Städte- und Gemeindebund“ von 1996.

Nach Verteilung auf die Kommunen könnten die

Geflüchteten eine elektronische Gesundheitskar-

te erhalten. Voraussetzung sei, dass die Kommune

der Rahmenvereinbarung des Landes NRW hierzu

beigetreten sei. Sei dem nicht so, werde den Flücht-

lingen weiterhin quartalsweise ein Krankenberech-

tigungsschein durch das jeweilige Sozialamt ausge-

stellt.

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Dr. Rudolf Lange, Leiter des Gesundheitsam-

tes des Kreises Mettmann, berichtete über die –

durch das Amtshilfeersuchen der Bezirksregierung

Düsseldorf an die Stadt Velbert notwendigen –

Maßnahmen, innerhalb von 48 Stunden eine Not-

unterkunft für 150 Flüchtlinge aufzubauen. Dies

sollte einschließlich Registrierung, Erstaufnah-

meuntersuchung, gegebenenfalls medizinischer

Versorgung, Verpflegung und Unterkunft erfol-

gen. Die Einbeziehung des Kreisgesundheitsamtes

(KGA) erfolgte durch ein Hilfeersuchen der Stadt

Velbert an den Kreis Mettmann. In Velbert wur-

den nach namentlicher Erfassung der geflüchteten

Menschen durch Mitarbeiter des Deutschen Roten

Kreuzes (DRK), mit einem symptombezogenen

Fragebogen (Piktogramm-basiert) die Anamnese

erhoben. Anschließend erfolgte durch die Mitar-

beiter des KGA eine Nummernvergabe (Armband)

und eine Temperaturkontrolle. Ärztinnen des

KGA übernahmen die „Inaugenscheinnahme“ mit

Inspektion von Händen und Gesicht sowie einer

Befragung anhand des Symptomfragebogens. In

begründeten Fällen gab es Einzeluntersuchungen

in geschützterer Umgebung (zunächst im Rettungs-

wagen).

Weiter schilderte Lange ähnliche Erfahrungen

nach entsprechenden Amtshilfeersuchen an die

Städte Ratingen, Hilden, Langenfeld, Monheim

und Erkrath. Durch die beinahe zeitgleiche Versor-

gung in diesen Städten musste die Erstaufnahme-

untersuchung den jeweiligen Gegebenheiten ange-

passt werden.

Infolge eines Artikels im

Rheinischen Ärzteblatt

über die medizinische Versorgung geflüchteter

Menschen hätten sich auch hier zahlreiche im Ruhe-

stand befindliche Ärzte für eine ehrenamtliche Un-

terstützung bei der Versorgung gemeldet.

Auf den Internetseiten der ÄkNo und der KV Nordrhein finden sich

Hinweise unter anderem zum aktuellen Unterstützungsbedarf in

unterschiedlichen Regionen sowie zur medizinischen Versorgung von

geflüchteten Menschen.

https://www.kvno.de/60neues/2015/pm_fluechtl_vertrag/index.html http://www.aekno.de/Fluechtlinge

Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen

Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen beraten Aspekte der gesundheitlichen Versorgung auf lokaler Ebene

mit dem Ziel der Koordination. Sie geben bei Bedarf Empfehlungen, arbeiten an Lösungen und sorgen für deren Umsetzung.

In den Konferenzen kommen Vertreterinnen und Vertreter aller Einrichtungen zusammen, die vor Ort an der

gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mitwirken, zum Beispiel Ärzte der jeweiligen Kreisstelle von

Seiten der Ärztekammer Nordrhein sowie Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten der jeweiligen Kreisstelle der

Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Ansprechpartnerin

für die KGK:

Dr. med. Anja Pieritz

Tel.:

0211 4302-2132

E-Mail:

gesundheitswesen@

aekno.de