

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2016
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Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
zustände sowie der Vorsorgeuntersuchungen für
Kinder U1 bis U9 und die Mutterschaftsvorsorge“ –
sei im
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG; hier § 4)
festgelegt. Für diese Behandlung benötigten die
Menschen einen Krankenbehandlungsschein. Der
Kostenträger für diese Leistungen sei die für die
Einrichtung zuständige regionale Bezirksregierung
Die Abrechnung erfolge für Ärzte mit Kassenzulas-
sung online über die jeweilige KV.
Kosten für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
sowie ein gegebenenfalls notwendiger Kranken-
transport würden gleichfalls von der jeweils zu-
ständigen Bezirksregierung Düsseldorf oder Köln
getragen. Nach Verteilung der Geflüchteten auf
die Kommunen seien diese die zuständigen Kos-
tenträger für medizinische Leistungen gemäß
§ 4
AsylbLG
. Hier gelte die „Rahmenvereinbarung mit
dem Städte- und Gemeindebund“ von 1996.
Nach Verteilung auf die Kommunen könnten die
Geflüchteten eine elektronische Gesundheitskar-
te erhalten. Voraussetzung sei, dass die Kommune
der Rahmenvereinbarung des Landes NRW hierzu
beigetreten sei. Sei dem nicht so, werde den Flücht-
lingen weiterhin quartalsweise ein Krankenberech-
tigungsschein durch das jeweilige Sozialamt ausge-
stellt.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Dr. Rudolf Lange, Leiter des Gesundheitsam-
tes des Kreises Mettmann, berichtete über die –
durch das Amtshilfeersuchen der Bezirksregierung
Düsseldorf an die Stadt Velbert notwendigen –
Maßnahmen, innerhalb von 48 Stunden eine Not-
unterkunft für 150 Flüchtlinge aufzubauen. Dies
sollte einschließlich Registrierung, Erstaufnah-
meuntersuchung, gegebenenfalls medizinischer
Versorgung, Verpflegung und Unterkunft erfol-
gen. Die Einbeziehung des Kreisgesundheitsamtes
(KGA) erfolgte durch ein Hilfeersuchen der Stadt
Velbert an den Kreis Mettmann. In Velbert wur-
den nach namentlicher Erfassung der geflüchteten
Menschen durch Mitarbeiter des Deutschen Roten
Kreuzes (DRK), mit einem symptombezogenen
Fragebogen (Piktogramm-basiert) die Anamnese
erhoben. Anschließend erfolgte durch die Mitar-
beiter des KGA eine Nummernvergabe (Armband)
und eine Temperaturkontrolle. Ärztinnen des
KGA übernahmen die „Inaugenscheinnahme“ mit
Inspektion von Händen und Gesicht sowie einer
Befragung anhand des Symptomfragebogens. In
begründeten Fällen gab es Einzeluntersuchungen
in geschützterer Umgebung (zunächst im Rettungs-
wagen).
Weiter schilderte Lange ähnliche Erfahrungen
nach entsprechenden Amtshilfeersuchen an die
Städte Ratingen, Hilden, Langenfeld, Monheim
und Erkrath. Durch die beinahe zeitgleiche Versor-
gung in diesen Städten musste die Erstaufnahme-
untersuchung den jeweiligen Gegebenheiten ange-
passt werden.
Infolge eines Artikels im
Rheinischen Ärzteblatt
über die medizinische Versorgung geflüchteter
Menschen hätten sich auch hier zahlreiche im Ruhe-
stand befindliche Ärzte für eine ehrenamtliche Un-
terstützung bei der Versorgung gemeldet.
Auf den Internetseiten der ÄkNo und der KV Nordrhein finden sich
Hinweise unter anderem zum aktuellen Unterstützungsbedarf in
unterschiedlichen Regionen sowie zur medizinischen Versorgung von
geflüchteten Menschen.
https://www.kvno.de/60neues/2015/pm_fluechtl_vertrag/index.html http://www.aekno.de/FluechtlingeDie Kommunalen Gesundheitskonferenzen
Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen beraten Aspekte der gesundheitlichen Versorgung auf lokaler Ebene
mit dem Ziel der Koordination. Sie geben bei Bedarf Empfehlungen, arbeiten an Lösungen und sorgen für deren Umsetzung.
In den Konferenzen kommen Vertreterinnen und Vertreter aller Einrichtungen zusammen, die vor Ort an der
gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mitwirken, zum Beispiel Ärzte der jeweiligen Kreisstelle von
Seiten der Ärztekammer Nordrhein sowie Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten der jeweiligen Kreisstelle der
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.
Ansprechpartnerin
für die KGK:
Dr. med. Anja Pieritz
Tel.:
0211 4302-2132
E-Mail:
gesundheitswesen@
aekno.de