Valeo 02/2013 - page 10

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a das deutsche Kranken-
versicherungsrecht im Aus-
land nicht gilt, wurden mit
verschiedenen Staaten sogenann-
te Sozialversicherungsabkommen
abgeschlossen. Sie regeln die
Leistungsansprüche der Bürger/
-innen der jeweiligen Staaten bei
Aufenthalt im anderen Land.
Bei einer Reise in Staaten der
Europäischen Union (EU) und
des Europäischen Wirtschafts-
raums (EWR) besteht für Sie
Nutzen Sie den Urlaubsservice Ihrer BKK Achenbach Buschhütten
Ferien im Ausland
Auch in den schönsten Wochen des Jahres bleibt man als Urlauber nicht immer
von Krankheiten verschont. Innerhalb der Europäischen Union ist eine Behand-
lung seit Einführung der Europäischen Gesundheitskarte (EHIC) ähnlich unproble-
matisch wie in Deutschland.
Versicherungsschutz durch
Ihre BKK Achenbach. Dies gilt
auch für Island, Liechtenstein,
Norwegen und die Schweiz sowie
in den Ländern, mit denen ein
Sozialversicherungsabkommen
abgeschlossen wurde: Bosnien-
Herzegowina, Serbien-Monte-
negro, Mazedonien, Türkei und
Tunesien. Allerdings akzeptieren
mittlerweile und Mazedonien auch
die EHIC.
In den EU- und EWR-Staaten
können Sie Ihren Anspruch durch
Vorlage der EHIC nachweisen. Für
alle anderen Staaten, mit denen
Auslandsabkommen bestehen,
gibt es spezielle Behandlungs-
scheine.
Über die zwischenstaat-
lichen Abkommen werden
nur sofort notwendige
Leistungen (im Akutfall) ab-
gedeckt. Die Kosten eines
Rücktransportes in Fällen
einer Erkrankung können
in keinem Fall von den
Krankenkassen übernommen
werden.
Leistungsplus der
BKK Achenbach Buschhütten
Sollten Ihnen dennoch im Rahmen
der Auslandsbehandlung in EU-
und Abkommensländern (z. B.
bei Urlaubsreisen) Kosten der
ärztlichen und zahnärztlichen
Behandlung sowie Arzneimittel
entstehen, erstatten wir diese
wie folgt:
l
Rechnungsbetrag bis 100 € –
Erstattung 100 %
l
Rechnungsbetrag über 100 €
bis 1.000 € – Erstattung nach
Inlandssätzen.
Eigenanteile, die aufgrund des na-
tionalen Rechts des Reiselandes
zu entrichten sind, können nicht
erstattet werden.
Private Zusatzversicherung
ratsam
Wichtiger Hinweis:
Die bestehen-
den Sozialversicherungsabkom-
men decken nicht alle Krank-
heitskosten bei einem Auslands-
aufenthalt ab. Nicht inbegriffen
sind z. B. Kosten für einen ggf.
erforderlichen Rücktransport
nach Deutschland, im Reiseland
gültige Zuzahlungen, Behand-
lungen durch private Leistungs-
erbringer o. Ä. Wir empfehlen
Ihnen daher dringend zusätzlich
den Abschluss einer privaten Aus-
landsreise-Krankenversicherung.
Service
Weitere Infos zur Kostener-
stattung erhalten Sie von
Frau Skrobisch unter der Tel.
02732/767-101 oder unter
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Valeo – stark und gesund • 2/ 2 013
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