litätssicherung. Gleichzeitig hat sich am Wert der
Organspende nichts geändert – die Organspende
rettet das Leben schwerkranker Menschen.
Warum braucht man einen
Organspendeausweis?
Der Organspendeausweis ist ein offizielles Doku-
ment und rechtlich gültig. Er dient dazu, die persön-
liche Entscheidung zur Organspende schriftlich zu
dokumentieren, indem man einer Spende zustimmt
oder widerspricht. Außerdem besteht die Möglich-
keit, das Einverständnis zur Entnahme auf bestimm-
te Organe oder Gewebe zu beschränken. Darüber
hinaus kann im Organspendeausweis eine Person
des Vertrauens benannt und mit der Entscheidung
betraut werden. Es gibt keine Registrierung dieser
persönlichen Entscheidung.
Kann man seine Entscheidung zur
Organ- und Gewebespende ändern?
Ja. Wer seine Einstellung zur Organ- und Gewebe-
spende ändert, muss lediglich den alten Organ-
spendeausweis vernichten. Anschließend sollte
man einen neuen Ausweis ausfüllen sowie die
Angehörigen informieren.
Welche Regelungen gelten in Europa?
Die Organspende ist in Europa unterschiedlich
geregelt. Während in Deutschland, Dänemark,
Griechenland und Großbritannien der Spende
ausdrücklich zugestimmt werden muss, gilt in
Ländern wie Österreich, Italien oder Spanien die
Widerspruchsregelung. Das heißt, hier muss jeder,
der eine Organspende ablehnt, ausdrücklich seinen
Widerspruch dokumentieren. Unabhängig vom Land
ist es sinnvoll, seine persönliche Entscheidung in
einem Organspendeausweis schriftlich festzuhalten.
Damit die eigene Entscheidung auch im fremdspra-
chigen Ausland verstanden wird, sollte man bei
Reisen ein übersetztes Beiblatt zum Organspende-
ausweis mitführen. Es kann in Bulgarisch, Englisch,
Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumä-
nisch, Spanisch und Ungarisch von der Homepage
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
) heruntergeladen werden. Dort ist
auch ein Organspendeausweis in Türkisch zu finden.
Eine Übersicht über die geltenden Regelungen in
den verschiedenen europäischen Ländern sowie
weitere Informationen zur Organspende finden Sie
unter
und
Informationen zur Organspende
BZgA und DSO haben gemeinsam ein Infotelefon
eingerichtet. Das Beraterteam beantwortet
Fragen rund um das Thema Organspende und ist
unter der kostenlosen Rufnummer 0800/90 40
400 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18
Uhr erreichbar.
Die Organisation „Junge Helden“ informiert insbe-
sondere junge Menschen über die Bedeutsamkeit
einer Entscheidung:
Natürlich helfen auch wir Ihnen gern weiter. Ihre
Ansprechpartner/innen finden Sie auf Seite 15.
Empfänger unseres Kundenmagazins
Valeo erhalten den Organspendeausweis
zusammen mit dieser Ausgabe.
Versicherte über 16 Jahre, die keine
Valeo beziehen, erhalten einen
separaten Infopost-Brief.
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