Entscheiden Sie selbst
Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen verpflich-
tet, ihre Versicherten regelmäßig zum Thema
Organspende zu informieren. Es ist eine schwierige
Entscheidung, jeder sollte selbst und aus freiem
Willen festlegen, ob er nach dem Tod seine Organe
spenden möchte oder nicht. Wir möchten Sie
dabei unterstützen, indem wir Ihnen die wichtigsten
Fakten zum Thema Organ- und Gewebespende
erläutern. Das erleichtert Ihnen die Zustimmung
oder Ablehnung, die Sie am besten in einem Or-
ganspendeausweis dokumentieren. So ersparen
Sie im Ernstfall Ihren trauernden Angehörigen eine
sehr schwierige Entscheidung. Denn liegt kein
dokumentierter Wille zum Thema Organspende vor,
müssen die Angehörigen entscheiden, ob Organe
entnommen werden dürfen oder nicht.
Zahlen zur Organspende
Obwohl gut die Hälfte aller Bundesbürger zur Spen-
de bereit ist, hat nur jeder Vierte im Land einen
Organspendeausweis, in dem er seinen Willen ein-
deutig dokumentiert. Andererseits warten derzeit
rund 12.000 Patienten auf eine Organspende. Pro
Tag sterben drei von ihnen, weil sie nicht rechtzeitig
ein Spenderorgan erhalten.
Organ- und Gewebespende
Die Entscheidung zählt
Organspende – ein sensibles Thema, das auch das eigene Leben und den
Tod berührt. Deshalb können nur Sie selbst darüber bestimmen. Gleichzei-
tig nehmen Sie damit Ihren Angehörigen im Ernstfall eine große Last. Treffen
Sie Ihre persönliche Wahl, die jeder respektieren wird, und sprechen Sie mit
Menschen in Ihrer nächsten Nähe darüber. Denn wichtig ist, überhaupt eine
Entscheidung zu fällen.
Wie ist die Organ- und Gewebespende in
Deutschland geregelt?
Die Voraussetzungen und Abläufe der Organ- und
Gewebespende sind im Transplantationsgesetz
geregelt. Die Koordination der organisatorischen
und medizinischen Maßnahmen übernimmt die
Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Für
die Vermittlung der Organe ist die Stiftung Euro-
transplant mit Sitz in den Niederlanden zuständig.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung für die Spende ist die zweifelsfreie
Feststellung des Hirntodes. Erst wenn alle inten-
sivmedizinischen Maßnahmen eine Lebensrettung
nicht mehr möglich machen, wird die Frage einer
Organspende relevant. Die Zustimmung des Spen-
ders oder seiner Angehörigen ist für die Organspen-
de unerlässlich.
Was ist der Hirntod?
Unter dem Hirntod versteht man den endgültigen,
nicht mehr behebbaren Ausfall von Großhirn, Klein-
hirn und Hirnstamm. Die Feststellung des Hirntodes
erfolgt nach den Richtlinien der Bundesärztekam-
mer. Er muss von zwei voneinander unabhängigen
Ärzten diagnostiziert werden, die nicht am Trans-
plantationsprozess beteiligt sind.
Was hatte es mit dem Skandal auf sich,
der vor Kurzem durch die Presse ging?
Leider gab es in der vergangenen Zeit einige Vor-
fälle, bei denen es in einzelnen Transplantationskli-
niken bei der Vergabe von Spenderorganen nicht
mit rechten Dingen zuging. Das ist sehr bedauerlich
für diejenigen in Deutschland, die dringend auf ein
neues lebenswichtiges Organ warten, denn solche
Skandale wirken sich auch auf die Bereitschaft zur
Organspende aus. Wohlgemerkt: Unstimmigkeiten
gab es ausschließlich bei der Vergabe der Spender-
organe. Für die Vergabe der Spenderorgane gibt es
klare gesetzliche Bestimmungen. Experten fordern
daher mehr Transparenz und eine strengere Qua-
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Valeo – stark und gesund • 2/ 2 013
Gesundheit