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Erhalt und Förderung der biologischen Vielfalt,
besonders im Ballungsraum, und dabei die am Prozess
Beteiligten zum Wohl der Natur an „einen Tisch“
bringen: Dies zeichnet die Arbeit der Stiftung aus, nach
dem Motto: Miteinander, nicht Gegeneinander für die
Menschen vor Ort.
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Kompensation
Artenschutz
Liegenschaften
Wussten Sie schon?!
• Das Jagdrevier eines Turmfalken umfasst rund
200 Hektar.
• Das Schwarzkehlchen steht in NRW auf der
Roten Liste der bedrohten Brutvögel und gilt
als gefährdet.
• Der Schwanz der Zauneidechse dient als
Fettspeicher und kann außerdem lebensret-
tend sein: Bei Gefahr wird er aktiv abgeworfen
und bewegt sich noch einige Zeit. So werden
Angreifer abgelenkt.
Artenschutzmaßnahmen
Feldlerche, Steinkauz, Schwarzkehlchen
oder Kreuzkröte sind nur einige Beispie-
le für die sogenannten planungsrele-
vanten Arten. Sie haben gemein, dass
nach Europa- und Bundesrecht Belange
des Artenschutzes bei Eingriffen berück-
sichtigt werden müssen, wenn regionale
Vorkommen dieser Arten betroffen sind.
Daher ist es notwendig, bereits vor
dem Eingriff entsprechende Maßnahmen
durchzuführen, um den Schutz und die Er-
haltung der lokalen Populationen zu ge-
währleisten oder beispielsweise eine Über-
siedlung der Art in die aufgewerteten Flächen
zu ermöglichen.
In luftiger Höhe wird ein
Nistkasten angebracht.
Turmfalke
Bei einer Gewerbegebietserweiterung wur-
den für ein lokales Vorkommen von Turmfal-
ken Nistkästen angebracht. Bereits im ers-
ten Jahr waren Erfolge zu verzeichnen
– die Nistkästen wurden von den
Brutpaaren angenommen.
Karl Bröcker,
Ortsvorsitzender
Wuppertal-West und
Stiftungsratsmitglied
Turmfalken (Falco
tinnunculus) ernähren
sich vorwiegend von
Wühl- oder Feldmäusen
und benötigen zum
Jagen offene Flächen mit
niedriger Vegetation.
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