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Jahresbericht 2016

Ärztekammer

Nordrhein

Kammerversammlung

versorgung der Bevölkerung leiden könnte. Bei dem

Gespräch konnte manches Missverständnis aus der

Welt geschafft und manche Sorge gedämpft wer-

den.“ In intensiven Gesprächen mit der KV seien

dann Änderungen an der Notdienstordnung zwi-

schen beiden Körperschaften abgestimmt worden.

Die Kammerversammlung beschloss die neue

Fassung, welche die Vertreterversammlung der

KV Nordrhein bereits am 26. September 2015 ver-

abschiedet hatte, mit großer Mehrheit. Eine we-

sentliche Neuerung steht in der Präambel, in der

es heißt: „Zur Verbesserung der Versorgung kann

der ärztliche Notdienst auch durch Kooperation

und eine organisatorische Verknüpfung mit Ärzten

und zugelassenen Krankenhäusern sichergestellt

werden.“ Die nun in der Präambel ausdrücklich ge-

nannte Möglichkeit zur Kooperation vollziehe die

Realität nach, sagte der Vorsitzende des Ausschus-

ses „Ärztlicher Notfalldienst“, Dr. Carsten König,

der den Delegierten die Neufassung imDetail erläu-

terte. Bereits heute seien mehr als zwei Drittel der

Notfallpraxen an oder

in Krankenhäusern an-

gesiedelt.

Bedenken gegen GOÄ-Novelle

Die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

hatte im Vorfeld der Kammerversammlung für öf-

fentlich geführte Kontroversen innerhalb der Ärzte-

schaft gesorgt. Die bis dahin bekannt gewordenen

Pläne waren auf erhebliche Bedenken gestoßen, Be-

rufsverbände hatten die Einberufung eines außer-

ordentlichen Deutschen Ärztetages zu dem Thema

gefordert. Kammerpräsident Rudolf Henke sagte,

dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

eine Neufassung noch in dieser Legislaturperiode

beschlossen sehen will. Er habe dies jedoch an das

Einvernehmen der Bundesärztekammer mit dem

Verband der Privaten Krankenversicherung und der

Beihilfe gebunden. Der Präsident erinnerte daran,

dass die GOÄ eine Rechtsverordnung der Bundes-

regierung ist, die der Zustimmung des Bundesrates

bedarf. Da die Bundesländer Kosten für die Beihil-

fe aus ihren Haushalten aufbringen müssen, sei die

Zustimmung der Länderkammer eine hohe Hürde

vor der Verabschiedung. „Wenn wir mit diesen Hür-

den klarkommen wollen, müssen wir uns als Ärzte-

schaft verbindlich und einheitlich verhalten“, sagte

Henke. Das schließe eine interne Diskussion über

den richtigen Weg nicht aus. „Aber wenn wir uns

schon untereinander über Gebühr zerstreiten und

das womöglich auch noch öffentlich zelebrieren,

dann haben wir keinerlei Erfolgschance.“

Dabei sei eine moderne, funktionierende Gebüh-

rentaxe für den freien Arztberuf von ebenso großer

Bedeutung wie für eine gute Medizin in Deutsch-

land, sagte der Kammerpräsident. Die derzeitige

GOÄ sei seit über 30 Jahren nicht mehr aktualisiert

Der Vorsitzende

des Ausschusses

„Ärztlicher Notfall-

dienst“,

Dr. Carsten König,

erläuterte die Änderun-

gen der Gemeinsamen

Notfalldienstordnung.

Verbesserung der Qualitätsindikatoren

im Bereitschaftsdienst

Die Kammerversammlung bittet den Vorstand, sich mit den

Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigung dahingehend zu

einigen, dass beide Körperschaften unbeschränkten Zugriff auf

Informationen über die Qualität (z.B. Einsatzzeiten, Reaktions-

zeiten) haben, um die Struktur der übertragenen Aufgaben zu

gewährleisten. Dies soll ein Garant der gemeinsamen qualita-

tiven Fortentwicklung des Bereitschaftsdienstes sein.

Änderung der Gemeinsamen Notfalldienstordnung

Im gemeinsamen Notfalldienst ist sicherzustellen, dass beiden

Körperschaften unbeschränkter Zugriff auf Informationen

über die Qualität und die Struktur der übertragenen Aufgaben

gewährt wird. Dies beinhaltet auch eine regelmäßige Bericht-

erstattung an beide Körperschaften. Dies soll ein Garant der

gemeinsamen qualitativen Fortentwicklung des Bereitschafts-

dienstes sein.

Gleichbehandlung angestellter Ärzte in der

Notfalldienstordnung

Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein wird aufgefordert,

unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten,

damit in der Notfalldienstordnung die Benachteiligung der

in Arztpraxen angestellten Ärzte gegenüber den in MVZ

angestellten Ärzten zeitnah beendet wird.

Entschließungen der Kammerversammlung