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Jahresbericht 2016
Ärztekammer
Nordrhein
Kammerversammlung
versorgung der Bevölkerung leiden könnte. Bei dem
Gespräch konnte manches Missverständnis aus der
Welt geschafft und manche Sorge gedämpft wer-
den.“ In intensiven Gesprächen mit der KV seien
dann Änderungen an der Notdienstordnung zwi-
schen beiden Körperschaften abgestimmt worden.
Die Kammerversammlung beschloss die neue
Fassung, welche die Vertreterversammlung der
KV Nordrhein bereits am 26. September 2015 ver-
abschiedet hatte, mit großer Mehrheit. Eine we-
sentliche Neuerung steht in der Präambel, in der
es heißt: „Zur Verbesserung der Versorgung kann
der ärztliche Notdienst auch durch Kooperation
und eine organisatorische Verknüpfung mit Ärzten
und zugelassenen Krankenhäusern sichergestellt
werden.“ Die nun in der Präambel ausdrücklich ge-
nannte Möglichkeit zur Kooperation vollziehe die
Realität nach, sagte der Vorsitzende des Ausschus-
ses „Ärztlicher Notfalldienst“, Dr. Carsten König,
der den Delegierten die Neufassung imDetail erläu-
terte. Bereits heute seien mehr als zwei Drittel der
Notfallpraxen an oder
in Krankenhäusern an-
gesiedelt.
Bedenken gegen GOÄ-Novelle
Die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
hatte im Vorfeld der Kammerversammlung für öf-
fentlich geführte Kontroversen innerhalb der Ärzte-
schaft gesorgt. Die bis dahin bekannt gewordenen
Pläne waren auf erhebliche Bedenken gestoßen, Be-
rufsverbände hatten die Einberufung eines außer-
ordentlichen Deutschen Ärztetages zu dem Thema
gefordert. Kammerpräsident Rudolf Henke sagte,
dass Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
eine Neufassung noch in dieser Legislaturperiode
beschlossen sehen will. Er habe dies jedoch an das
Einvernehmen der Bundesärztekammer mit dem
Verband der Privaten Krankenversicherung und der
Beihilfe gebunden. Der Präsident erinnerte daran,
dass die GOÄ eine Rechtsverordnung der Bundes-
regierung ist, die der Zustimmung des Bundesrates
bedarf. Da die Bundesländer Kosten für die Beihil-
fe aus ihren Haushalten aufbringen müssen, sei die
Zustimmung der Länderkammer eine hohe Hürde
vor der Verabschiedung. „Wenn wir mit diesen Hür-
den klarkommen wollen, müssen wir uns als Ärzte-
schaft verbindlich und einheitlich verhalten“, sagte
Henke. Das schließe eine interne Diskussion über
den richtigen Weg nicht aus. „Aber wenn wir uns
schon untereinander über Gebühr zerstreiten und
das womöglich auch noch öffentlich zelebrieren,
dann haben wir keinerlei Erfolgschance.“
Dabei sei eine moderne, funktionierende Gebüh-
rentaxe für den freien Arztberuf von ebenso großer
Bedeutung wie für eine gute Medizin in Deutsch-
land, sagte der Kammerpräsident. Die derzeitige
GOÄ sei seit über 30 Jahren nicht mehr aktualisiert
Der Vorsitzende
des Ausschusses
„Ärztlicher Notfall-
dienst“,
Dr. Carsten König,
erläuterte die Änderun-
gen der Gemeinsamen
Notfalldienstordnung.
Verbesserung der Qualitätsindikatoren
im Bereitschaftsdienst
Die Kammerversammlung bittet den Vorstand, sich mit den
Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigung dahingehend zu
einigen, dass beide Körperschaften unbeschränkten Zugriff auf
Informationen über die Qualität (z.B. Einsatzzeiten, Reaktions-
zeiten) haben, um die Struktur der übertragenen Aufgaben zu
gewährleisten. Dies soll ein Garant der gemeinsamen qualita-
tiven Fortentwicklung des Bereitschaftsdienstes sein.
Änderung der Gemeinsamen Notfalldienstordnung
Im gemeinsamen Notfalldienst ist sicherzustellen, dass beiden
Körperschaften unbeschränkter Zugriff auf Informationen
über die Qualität und die Struktur der übertragenen Aufgaben
gewährt wird. Dies beinhaltet auch eine regelmäßige Bericht-
erstattung an beide Körperschaften. Dies soll ein Garant der
gemeinsamen qualitativen Fortentwicklung des Bereitschafts-
dienstes sein.
Gleichbehandlung angestellter Ärzte in der
Notfalldienstordnung
Der Vorstand der Ärztekammer Nordrhein wird aufgefordert,
unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten,
damit in der Notfalldienstordnung die Benachteiligung der
in Arztpraxen angestellten Ärzte gegenüber den in MVZ
angestellten Ärzten zeitnah beendet wird.
Entschließungen der Kammerversammlung