

Jahresbericht 2016
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Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein
Statistische Übersicht
Berichtszeitraum voriger
Gesamtzahl
01.10.2014 –
Berichtszeitraum
30.09.2015
seit 01.12.1975
I.
1. Zahl der
Anträge
2.141
2.210
51.218
2. Zahl der
Erledigungen
2.114
2.259
49.428
Davon
2.1
gutachtliche Bescheide,
davon
1.187
1.315
33.701
a) des geschäftsführenden Kommissionsmitglieds (§5 IV 1)
(901)
(1.102)
-
b) der Gesamtkommission (§10)
(286)
(213)
-
2.2
formelle Bescheide
des Vorsitzenden
271
248
5.062
(z. B. Verfahrenshindernisse)
2.3
sonstige Erledigungen
246
245
7.590
(Rücknahmen, Unzuständigkeit)
2.4 nach Erstattung eines Gutachtens
410
451
3.075
nicht weiter verfolgt
3. noch zu erledigende Anträge
1.790
1.763
4. (von 2.1 + 2.4): Zahl der festgestellten
Behandlungsfehler
*453
*509
*11.694
(in Prozent)
(28,36 v. H.)
(28,82 v. H.)
(31,79 v. H.)
II.
1. Zahl der
Anträge
auf Entscheidung durch die
262
335
8.311
Gutachterkommission gemäß
§ 5 Abs. 4 S. 3 des Statuts
(in Prozent der Erstbescheide zu I. 2.1 und 2.2)
(29,08 v. H.)
(21,46 v. H.)
(24,66 v. H.)
2. Zahl der
2.1
Kommissionsentscheidungen
(ohne 2.1 b)
293
314
7.867
(davon wichen im Ergebnis vom Erstbescheid ab)
(19)
(16)
(510)
2.2
sonstige Erledigungen
(Rücknahmen, Einstellungen)
11
9
300
3. noch zu erledigen
144
186
III.
Entscheidungen der Gesamtkommission insgesamt
579
527
(Abschnitt I. 2.1 b) und Abschnitt II. 2.1)
* unter Berücksichtigung von Änderungen im Verfahren vor der Gesamtkommission
Der rheinischen Gutachterkommission schlug
Gaidzik vor, über die Möglichkeiten der mode-
rierten Streitschlichtung in Arzthaftungssachen
nachzudenken, wie sie sich im Wirtschaftsrecht
und im Familienrecht als nützlich erwiesen habe:
„Angesichts der geballten und interdisziplinären
Fachkompetenz erscheint mir eine Beteiligung der
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
in diesem Bereich durchaus vorstellbar.“ Zwar
sei zweifelhaft, ob diese Aufgabe mit der aktuel-
len personellen Ausstattung und im derzeitigen
prozeduralen Rahmen zu bewältigen wäre, räumte
Gaidzik ein. Dennoch gibt es nach seiner Über-
zeugung gute Gründe, in diese Richtung zu den-
ken – nämlich „die fachliche Kompetenz und die
Möglichkeit des sachverständigen Diskurses, wie
es derzeit allein das Kommissionsverfahren bietet“.
Ärztekammer
Nordrhein
Die inzwischen 6. Auflage der
Broschüre „Gutachtliche Ent-
scheidungen“ beinhaltet Beiträge
aus der im
Rheinischen Ärzteblatt
erscheinenden Reihe „Aus der
Arbeit der Gutachterkommission
für ärztliche Behandlungsfehler“.
Die Beiträge basieren auf der von
der Gutachterkommission zusam-
mengetragenen Entscheidungs-
sammlung.
In einer weiteren Broschüre infor-
miert die Gutachterkommission
für ärztliche Behandlungsfehler
bei der Ärztekammer Nordrhein
interessierte Patienten im Frage-
Antwort-Stil über das Begutach-
tungsverfahren bei Behandlungs-
fehlervorwürfen. In der Broschüre
„Fehlerhafte Diagnose oder
Therapie?“ stellt die Kommission
das gesamte Verfahren außerdem
in einemdoppelseitigen Fluss-
diagramm anschaulich dar. Alle
Beiträge können auch im Internet
unter
www.aekno.de/RhAe/GAKabgerufen werden.
Interessenten können die
Broschüren kostenlos bei der
Ärztekammer Nordrhein,
Pressestelle,
Tel. 0211 4302-
2011, Fax: 0211 4302-2019
,
E-Mail:
Pressestelle@aekno.debestellen. Auch stehen sie
als PDF-Dokument zum
Herunterladen oder als e-paper
bereit unter
www.aekno.de/Gutachterkommission
.
Ein aktuelles Kurzportrait
der Gutachterkommission für
ärztliche Behandlungsfehler bei
der Ärztekammer Nordrhein kann
ebenfalls bei der Pressestelle
kostenlos bestellt werden.