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Jahresbericht 2016

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Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein

Statistische Übersicht

Berichtszeitraum voriger

Gesamtzahl

01.10.2014 –

Berichtszeitraum

30.09.2015

seit 01.12.1975

I.

1. Zahl der

Anträge

2.141

2.210

51.218

2. Zahl der

Erledigungen

2.114

2.259

49.428

Davon

2.1

gutachtliche Bescheide,

davon

1.187

1.315

33.701

a) des geschäftsführenden Kommissionsmitglieds (§5 IV 1)

(901)

(1.102)

-

b) der Gesamtkommission (§10)

(286)

(213)

-

2.2

formelle Bescheide

des Vorsitzenden

271

248

5.062

(z. B. Verfahrenshindernisse)

2.3

sonstige Erledigungen

246

245

7.590

(Rücknahmen, Unzuständigkeit)

2.4 nach Erstattung eines Gutachtens

410

451

3.075

nicht weiter verfolgt

3. noch zu erledigende Anträge

1.790

1.763

4. (von 2.1 + 2.4): Zahl der festgestellten

Behandlungsfehler

*453

*509

*11.694

(in Prozent)

(28,36 v. H.)

(28,82 v. H.)

(31,79 v. H.)

II.

1. Zahl der

Anträge

auf Entscheidung durch die

262

335

8.311

Gutachterkommission gemäß

§ 5 Abs. 4 S. 3 des Statuts

(in Prozent der Erstbescheide zu I. 2.1 und 2.2)

(29,08 v. H.)

(21,46 v. H.)

(24,66 v. H.)

2. Zahl der

2.1

Kommissionsentscheidungen

(ohne 2.1 b)

293

314

7.867

(davon wichen im Ergebnis vom Erstbescheid ab)

(19)

(16)

(510)

2.2

sonstige Erledigungen

(Rücknahmen, Einstellungen)

11

9

300

3. noch zu erledigen

144

186

III.

Entscheidungen der Gesamtkommission insgesamt

579

527

(Abschnitt I. 2.1 b) und Abschnitt II. 2.1)

* unter Berücksichtigung von Änderungen im Verfahren vor der Gesamtkommission

Der rheinischen Gutachterkommission schlug

Gaidzik vor, über die Möglichkeiten der mode-

rierten Streitschlichtung in Arzthaftungssachen

nachzudenken, wie sie sich im Wirtschaftsrecht

und im Familienrecht als nützlich erwiesen habe:

„Angesichts der geballten und interdisziplinären

Fachkompetenz erscheint mir eine Beteiligung der

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen

in diesem Bereich durchaus vorstellbar.“ Zwar

sei zweifelhaft, ob diese Aufgabe mit der aktuel-

len personellen Ausstattung und im derzeitigen

prozeduralen Rahmen zu bewältigen wäre, räumte

Gaidzik ein. Dennoch gibt es nach seiner Über-

zeugung gute Gründe, in diese Richtung zu den-

ken – nämlich „die fachliche Kompetenz und die

Möglichkeit des sachverständigen Diskurses, wie

es derzeit allein das Kommissionsverfahren bietet“.

Ärztekammer

Nordrhein

Die inzwischen 6. Auflage der

Broschüre „Gutachtliche Ent-

scheidungen“ beinhaltet Beiträge

aus der im

Rheinischen Ärzteblatt

erscheinenden Reihe „Aus der

Arbeit der Gutachterkommission

für ärztliche Behandlungsfehler“.

Die Beiträge basieren auf der von

der Gutachterkommission zusam-

mengetragenen Entscheidungs-

sammlung.

In einer weiteren Broschüre infor-

miert die Gutachterkommission

für ärztliche Behandlungsfehler

bei der Ärztekammer Nordrhein

interessierte Patienten im Frage-

Antwort-Stil über das Begutach-

tungsverfahren bei Behandlungs-

fehlervorwürfen. In der Broschüre

„Fehlerhafte Diagnose oder

Therapie?“ stellt die Kommission

das gesamte Verfahren außerdem

in einemdoppelseitigen Fluss-

diagramm anschaulich dar. Alle

Beiträge können auch im Internet

unter

www.aekno.de/RhAe/GAK

abgerufen werden.

Interessenten können die

Broschüren kostenlos bei der

Ärztekammer Nordrhein,

Pressestelle,

Tel. 0211 4302-

2011, Fax: 0211 4302-2019

,

E-Mail:

Pressestelle@aekno.de

bestellen. Auch stehen sie

als PDF-Dokument zum

Herunterladen oder als e-paper

bereit unter

www.aekno.de/

Gutachterkommission

.

Ein aktuelles Kurzportrait

der Gutachterkommission für

ärztliche Behandlungsfehler bei

der Ärztekammer Nordrhein kann

ebenfalls bei der Pressestelle

kostenlos bestellt werden.