

Jahresbericht 2016
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Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein
Ärztekammer
Nordrhein
Die Zahl der bearbeiteten Anträge durch die
Kommission liegt bei mehr als 2.000 pro Jahr. „Die
mit der Bewältigung ihres Arbeitspensums ver-
bundene zeitliche Inanspruchnahme hat eine Be-
lastungsgrenze erreicht, die mit einer ehrenamt-
lichen Tätigkeit kaum mehr zu vereinbaren ist“,
würdigte Zimmer im Namen der rheinischen Ärzte-
schaft das hohe persönliche Engagement der in
der Kommission ehrenamtlich tätigen Ärzte und
Juristen.
im Bereich des Medizinschadensrechts und mit
ausgeprägter Überzeugungskraft über vier volle
Amtsperioden wahrgenommen sowie Ansehen und
Wirksamkeit der Gutachterkommission öffentlich
prägnant zur Geltung gebracht hat.
Neues Statut seit 1. Dezember
Zum 1. Dezember 1975 eingerichtet, habe die
unabhängige Kommission inzwischen mehr als
50.000 Anträge auf Feststellung eines Behandlungs-
fehlers ärztlich und juristisch begutachtet, sagte der
Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, Bernd
Zimmer, Mitte Dezember 2015 im Düsseldorfer
Haus der Ärzteschaft bei einer Festveranstaltung
anlässlich des 40-jährigen Bestehens. Seit Jahren
gelinge es in bis zu 90 Prozent der Fälle, einen Haf-
tungsstreit zwischen Patient und Arzt durch das
Begutachtungsverfahren beizulegen und unnötige
Gerichtsverfahren zu vermeiden, so Zimmer. Das
Verfahren ist für die Beteiligten kostenfrei, in etwa
jedem dritten Fall kommt die Kommission zum Er-
gebnis, dass ein Behandlungsfehler vorgelegen hat.
Zum 1. Dezember 2016 ist das neue Statut der
Kommission in Kraft getreten. Kernstück sind Än-
derungen im Ablauf des Verfahrens, dessen Zwei-
stufigkeit erhalten bleibt. Das Statut sieht vor, dass
die Kommission mindestens ein – nach pflichtge-
mäßem Ermessen auch mehrere – Sachverständi-
gengutachten einholt. Beantragen die Beteiligten
binnen Monatsfrist ein abschließendes Gutachten,
so wird dieses künftig durch ein ärztliches und
durch ein juristisches Mitglied der Gutachterkom-
mission erstattet. „Das geänderte Vorgehen ermög-
licht stärker als bisher, den Grundsatz der fachglei-
chen Begutachtung zu wahren“, sagte Zimmer.
Bei einer Festveranstaltung verabschiedete der Vizepräsident der Ärztekammer
Nordrhein, Bernd Zimmer (rechts im Bild), den langjährigen Vorsitzenden der
Kommission, Dr. jur. H. Dieter Laum (l.). Laum stand der Kommission seit 1999 für
vier Amtsperioden vor und hatte sich auf eigenen Wunsch nicht mehr für eine weitere
Amtszeit berufen lassen.
„Sie haben als Vorsitzender der Gutachterkommission hervorragende Arbeit geleistet
und es verstanden, deren Reputation als anerkannte Instanz der außergerichtlichen
Klärung von Arzthaftungsstreitigkeiten zu festigen und weiter auszubauen“, würdigte
Zimmer das 16-jährige Wirken Laums an der Spitze der Kommission. Es sei Laum zu ver-
danken, dass die rheinische Gutachterkommission „als innovativ, kreativ und beispiel-
gebend für andere“ gilt, indem sie zum Beispiel ihre begutachteten Fälle für die ärztliche
Fortbildung aufbereitet und so zur Vermeidung von Behandlungsfehlern beiträgt.
Neuer Vorsitzender der Gutachterkommission ist seit
1. Dezember 2015 Johannes Riedel (links im Bild),
Präsident des Oberlandesgerichts Köln a. D., ehemaliges
Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nord-
rhein-Westfalen und ehemaliger Präsident des Landesjus-
tizprüfungsamtes. Seit 2011 fungiert Riedel als deutscher
Vertreter im Beratenden Ausschuss der Europäischen
Richter beim Europarat. Der Präsident der Ärztekammer
Nordrhein, Rudolf Henke (r.), wünschte ihm viel Erfolg und
eine glückliche Hand.
Den guten Ruf gefestigt und ausgebaut
Johannes Riedel neuer Vorsitzender
der Gutachterkommission