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Jahresbericht 2016

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Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein

Ärztekammer

Nordrhein

Die Zahl der bearbeiteten Anträge durch die

Kommission liegt bei mehr als 2.000 pro Jahr. „Die

mit der Bewältigung ihres Arbeitspensums ver-

bundene zeitliche Inanspruchnahme hat eine Be-

lastungsgrenze erreicht, die mit einer ehrenamt-

lichen Tätigkeit kaum mehr zu vereinbaren ist“,

würdigte Zimmer im Namen der rheinischen Ärzte-

schaft das hohe persönliche Engagement der in

der Kommission ehrenamtlich tätigen Ärzte und

Juristen.

im Bereich des Medizinschadensrechts und mit

ausgeprägter Überzeugungskraft über vier volle

Amtsperioden wahrgenommen sowie Ansehen und

Wirksamkeit der Gutachterkommission öffentlich

prägnant zur Geltung gebracht hat.

Neues Statut seit 1. Dezember

Zum 1. Dezember 1975 eingerichtet, habe die

unabhängige Kommission inzwischen mehr als

50.000 Anträge auf Feststellung eines Behandlungs-

fehlers ärztlich und juristisch begutachtet, sagte der

Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, Bernd

Zimmer, Mitte Dezember 2015 im Düsseldorfer

Haus der Ärzteschaft bei einer Festveranstaltung

anlässlich des 40-jährigen Bestehens. Seit Jahren

gelinge es in bis zu 90 Prozent der Fälle, einen Haf-

tungsstreit zwischen Patient und Arzt durch das

Begutachtungsverfahren beizulegen und unnötige

Gerichtsverfahren zu vermeiden, so Zimmer. Das

Verfahren ist für die Beteiligten kostenfrei, in etwa

jedem dritten Fall kommt die Kommission zum Er-

gebnis, dass ein Behandlungsfehler vorgelegen hat.

Zum 1. Dezember 2016 ist das neue Statut der

Kommission in Kraft getreten. Kernstück sind Än-

derungen im Ablauf des Verfahrens, dessen Zwei-

stufigkeit erhalten bleibt. Das Statut sieht vor, dass

die Kommission mindestens ein – nach pflichtge-

mäßem Ermessen auch mehrere – Sachverständi-

gengutachten einholt. Beantragen die Beteiligten

binnen Monatsfrist ein abschließendes Gutachten,

so wird dieses künftig durch ein ärztliches und

durch ein juristisches Mitglied der Gutachterkom-

mission erstattet. „Das geänderte Vorgehen ermög-

licht stärker als bisher, den Grundsatz der fachglei-

chen Begutachtung zu wahren“, sagte Zimmer.

Bei einer Festveranstaltung verabschiedete der Vizepräsident der Ärztekammer

Nordrhein, Bernd Zimmer (rechts im Bild), den langjährigen Vorsitzenden der

Kommission, Dr. jur. H. Dieter Laum (l.). Laum stand der Kommission seit 1999 für

vier Amtsperioden vor und hatte sich auf eigenen Wunsch nicht mehr für eine weitere

Amtszeit berufen lassen.

„Sie haben als Vorsitzender der Gutachterkommission hervorragende Arbeit geleistet

und es verstanden, deren Reputation als anerkannte Instanz der außergerichtlichen

Klärung von Arzthaftungsstreitigkeiten zu festigen und weiter auszubauen“, würdigte

Zimmer das 16-jährige Wirken Laums an der Spitze der Kommission. Es sei Laum zu ver-

danken, dass die rheinische Gutachterkommission „als innovativ, kreativ und beispiel-

gebend für andere“ gilt, indem sie zum Beispiel ihre begutachteten Fälle für die ärztliche

Fortbildung aufbereitet und so zur Vermeidung von Behandlungsfehlern beiträgt.

Neuer Vorsitzender der Gutachterkommission ist seit

1. Dezember 2015 Johannes Riedel (links im Bild),

Präsident des Oberlandesgerichts Köln a. D., ehemaliges

Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nord-

rhein-Westfalen und ehemaliger Präsident des Landesjus-

tizprüfungsamtes. Seit 2011 fungiert Riedel als deutscher

Vertreter im Beratenden Ausschuss der Europäischen

Richter beim Europarat. Der Präsident der Ärztekammer

Nordrhein, Rudolf Henke (r.), wünschte ihm viel Erfolg und

eine glückliche Hand.

Den guten Ruf gefestigt und ausgebaut

Johannes Riedel neuer Vorsitzender

der Gutachterkommission