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Jahresbericht 2016
Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein
Ärztekammer
Nordrhein
werden. „Das kostet Zeit und Geld“, bedauerte
Laum.
Um Vorlage der Unterlagen müssten Patienten
auch in den Fällen gebeten werden, in denen sie
die Fortsetzung des Verfahrens beantragten, ob-
wohl der Arzt sich hieran nicht freiwillig beteilige,
so Laum weiter. Das passiere aber verhältnismäßig
selten. Die Quote liege bei gut sechs Prozent, teilte
Laum mit: „In anderen Regionen liegt sie deutlich
höher.“ Erheblich mehr als die Hälfte der Patienten
mache inzwischen von der im Bundesgebiet einma-
ligen Möglichkeit Gebrauch, die Behandlung auch
im Fall ärztlicher Nichtbeteiligung überprüfen zu
lassen.
Die aktuelle Behandlungsfehleranerkennungs-
quote von gut 28 Prozent liegt nach Laums Ein-
schätzung in einer Größenordnung, die völlig un-
verdächtig sei, resümierte der Vorsitzende die in
der Statistischen Übersicht
(siehe Seite 45)
zusam-
mengefassten Arbeitsergebnisse der Kommission.
Laum dankte allen, die sich auch im abgelaufenen
Berichtszeitraum wieder an einer Vielzahl von Pu-
blikationen der Kommission beteiligt und an Fort-
bildungsveranstaltungen mitgewirkt haben.
Dass die Arbeit der Gutachterkommission über
die Ländergrenzen hinweg Beachtung findet, ver-
deutlichte Laum mit einem kurzen Exkurs über
seine Vortragsreise nach Moskau, die er auf Ein-
ladung einer dortigen Ärztevereinigung im März
2015 unternommen hatte. Der Vortrag habe ein
ganz ungewöhnliches Echo gefunden, wusste
Laum zu berichten. „Ein großer Hörsaal in einer
Klinik für Traumatologie war voll von Medizinern,
Rechtsanwälten und Universitätsprofessoren. An-
wesend war auch die Ministerin für Gesundheit der
Region Moskau.“ Laum brachte die Hoffnung zum
Ausdruck, dass es zu einem dauerhaften Kontakt
kommen werde.
Unter dem Beifall der Delegierten dankte Kam-
merpräsident Rudolf Henke dem Kommissions-
vorsitzenden Dr. H. Dieter Laum dafür, dass er
dieses Ehrenamt mit beeindruckender Kompetenz
„Wir werden bemüht sein, auch zukünftig qua-
litativ hochwertig zu arbeiten“, versprach der zum
30. November 2015 aus dem Amt geschiedene Vor-
sitzende der Gutachterkommission für ärztliche Be-
handlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein,
Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Dr. jur. H.
Dieter Laum, den Delegierten der Kammerver-
sammlung der Ärztekammer Nordrhein bei der
Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2015 der Kom-
mission Ende November in Düsseldorf. Mit Beginn
der nun fünfjährigen 11. Amtsperiode werde eine
ganze Reihe neuer Mitglieder an den Begutach-
tungsverfahren mitarbeiten, sagte Laum. Nach der
zeitgleich am 1. Dezember 2015 in Kraft getretenen
Änderung des Statuts folge das Verfahren dann
auch neuen Regeln.
Versicherer machen Probleme
Laum berichtete über einen seit Langem erstmals
zu verzeichnenden leichten Rückgang der Begut-
achtungsanträge um drei Prozent. Das liege aber
durchaus im Rahmen der üblichen Schwankungs-
breite. Wenn gleichzeitig auch die Zahl der Gesamt-
erledigungen etwas zurückgegangen sei, dannnicht
deshalb, weil die Mitglieder der Kommission
weniger fleißig gewesen wärn als in den vorange-
gangenen Jahren, betonte Laum.
Eine zügige Abwicklung der Verfahren werde
vielmehr häufiger dadurch erschwert, dass die
Haftpflichtversicherer Schwierigkeiten machten.
Sie verlangten jetzt eine besondere Schweige-
pflichtentbindungserklärung von den Patienten
nach einem „Code of Conduct“. Laum dazu: „Nach
unserer Auffassung besteht dafür aber keinerlei
Rechtsgrundlage.“ Wenn die Versicherer jedoch in
Fällen, in denen sich Patienten zur Abgabe einer
solchen gesonderten Erklärung nicht bereitfän-
den, nichts vorlegten, dann bleibe der Kommission
keine andere Wahl, als den Patienten aufzufor-
dern, selber dafür zu sorgen, dass die für die Begut-
achtung benötigten Krankenunterlagen vorgelegt
Vier Jahrzehnte erfolgreiche
Behandlungsfehlerbegutachtung
Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein
blickt mit neuem Statut zuversichtlich in die Zukunft. Bei einer Festveranstaltung zum
40-jährigen Bestehen Mitte Dezember in Düsseldorf lobte Festredner Professor Dr. Peter W. Gaidzik
den „sachverständigen Diskurs“ als Stärke der Kommissionsarbeit.
Prof. Dr. med.
Hans Friedrich Kienzle,
Geschäftsführendes
Kommissionsmitglied
Ulrich Smentkowski,
Leiter der Geschäftsstelle
Johannes Riedel, Präsident
des Oberlandesgerichts a.D.
und Vorsitzender