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Jahresbericht 2016

Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein

Ärztekammer

Nordrhein

werden. „Das kostet Zeit und Geld“, bedauerte

Laum.

Um Vorlage der Unterlagen müssten Patienten

auch in den Fällen gebeten werden, in denen sie

die Fortsetzung des Verfahrens beantragten, ob-

wohl der Arzt sich hieran nicht freiwillig beteilige,

so Laum weiter. Das passiere aber verhältnismäßig

selten. Die Quote liege bei gut sechs Prozent, teilte

Laum mit: „In anderen Regionen liegt sie deutlich

höher.“ Erheblich mehr als die Hälfte der Patienten

mache inzwischen von der im Bundesgebiet einma-

ligen Möglichkeit Gebrauch, die Behandlung auch

im Fall ärztlicher Nichtbeteiligung überprüfen zu

lassen.

Die aktuelle Behandlungsfehleranerkennungs-

quote von gut 28 Prozent liegt nach Laums Ein-

schätzung in einer Größenordnung, die völlig un-

verdächtig sei, resümierte der Vorsitzende die in

der Statistischen Übersicht

(siehe Seite 45)

zusam-

mengefassten Arbeitsergebnisse der Kommission.

Laum dankte allen, die sich auch im abgelaufenen

Berichtszeitraum wieder an einer Vielzahl von Pu-

blikationen der Kommission beteiligt und an Fort-

bildungsveranstaltungen mitgewirkt haben.

Dass die Arbeit der Gutachterkommission über

die Ländergrenzen hinweg Beachtung findet, ver-

deutlichte Laum mit einem kurzen Exkurs über

seine Vortragsreise nach Moskau, die er auf Ein-

ladung einer dortigen Ärztevereinigung im März

2015 unternommen hatte. Der Vortrag habe ein

ganz ungewöhnliches Echo gefunden, wusste

Laum zu berichten. „Ein großer Hörsaal in einer

Klinik für Traumatologie war voll von Medizinern,

Rechtsanwälten und Universitätsprofessoren. An-

wesend war auch die Ministerin für Gesundheit der

Region Moskau.“ Laum brachte die Hoffnung zum

Ausdruck, dass es zu einem dauerhaften Kontakt

kommen werde.

Unter dem Beifall der Delegierten dankte Kam-

merpräsident Rudolf Henke dem Kommissions-

vorsitzenden Dr. H. Dieter Laum dafür, dass er

dieses Ehrenamt mit beeindruckender Kompetenz

„Wir werden bemüht sein, auch zukünftig qua-

litativ hochwertig zu arbeiten“, versprach der zum

30. November 2015 aus dem Amt geschiedene Vor-

sitzende der Gutachterkommission für ärztliche Be-

handlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein,

Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Dr. jur. H.

Dieter Laum, den Delegierten der Kammerver-

sammlung der Ärztekammer Nordrhein bei der

Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2015 der Kom-

mission Ende November in Düsseldorf. Mit Beginn

der nun fünfjährigen 11. Amtsperiode werde eine

ganze Reihe neuer Mitglieder an den Begutach-

tungsverfahren mitarbeiten, sagte Laum. Nach der

zeitgleich am 1. Dezember 2015 in Kraft getretenen

Änderung des Statuts folge das Verfahren dann

auch neuen Regeln.

Versicherer machen Probleme

Laum berichtete über einen seit Langem erstmals

zu verzeichnenden leichten Rückgang der Begut-

achtungsanträge um drei Prozent. Das liege aber

durchaus im Rahmen der üblichen Schwankungs-

breite. Wenn gleichzeitig auch die Zahl der Gesamt-

erledigungen etwas zurückgegangen sei, dannnicht

deshalb, weil die Mitglieder der Kommission

weniger fleißig gewesen wärn als in den vorange-

gangenen Jahren, betonte Laum.

Eine zügige Abwicklung der Verfahren werde

vielmehr häufiger dadurch erschwert, dass die

Haftpflichtversicherer Schwierigkeiten machten.

Sie verlangten jetzt eine besondere Schweige-

pflichtentbindungserklärung von den Patienten

nach einem „Code of Conduct“. Laum dazu: „Nach

unserer Auffassung besteht dafür aber keinerlei

Rechtsgrundlage.“ Wenn die Versicherer jedoch in

Fällen, in denen sich Patienten zur Abgabe einer

solchen gesonderten Erklärung nicht bereitfän-

den, nichts vorlegten, dann bleibe der Kommission

keine andere Wahl, als den Patienten aufzufor-

dern, selber dafür zu sorgen, dass die für die Begut-

achtung benötigten Krankenunterlagen vorgelegt

Vier Jahrzehnte erfolgreiche

Behandlungsfehlerbegutachtung

Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein

blickt mit neuem Statut zuversichtlich in die Zukunft. Bei einer Festveranstaltung zum

40-jährigen Bestehen Mitte Dezember in Düsseldorf lobte Festredner Professor Dr. Peter W. Gaidzik

den „sachverständigen Diskurs“ als Stärke der Kommissionsarbeit.

Prof. Dr. med.

Hans Friedrich Kienzle,

Geschäftsführendes

Kommissionsmitglied

Ulrich Smentkowski,

Leiter der Geschäftsstelle

Johannes Riedel, Präsident

des Oberlandesgerichts a.D.

und Vorsitzender