

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2016
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GOÄ-Novellierung
Die Bemühungen der Bundesärztekammer um
die Novellierung der GOÄ waren Gegenstand kon-
troverser Debatten und zahlreicher Beschlüsse auf
einem außerordentlichen Deutschen Ärztetag am
23. Januar 2016 in Berlin und auf dem 119. Deut-
schen Ärztetag im Mai 2016 in Hamburg. Die Bun-
desärztekammer setzt die Arbeiten zur Novellie-
rung der GOÄ seitdem fort. Zunächst werden das
Leistungsverzeichnis und im Anschluss daran die
Bewertungen erneut mit den ärztlichen Berufsver-
bänden und den wissenschaftlich-medizinischen
Fachgesellschaften abgestimmt, um unter Betei-
ligung des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) mit dem Verband der Privaten Krankenver-
sicherung e. V. (PKV-Verband) und Vertretern der
Beihilfe einen konsentierten Gesamtvorschlag zur
Novellierung der GOÄ zu erarbeiten.
Ständiger Ausschuss „Ärztliche Vergütungsfragen“
Der Ständige Ausschuss Ärztliche Vergütungs-
fragen der Ärztekammer Nordrhein hat in seiner
zweiten Sitzung am 19. Januar 2016 ausführlich die
Novellierung der GOÄ und die an diese geknüpften
Erwartungen diskutiert. Unstrittig war, dass die
derzeitige Gebührenordnung den aktuellen Stand
der ärztlichen Prozeduren nicht mehr abbildet,
woraus sich unverändert unnötige Abrechnungs-
streitigkeiten ergeben, und dass am Ende des No-
vellierungsprozesses, insbesondere aufgrund der
Zeitspanne von 20 Jahren seit der letzten Verbes-
serung der Leistungsvergütungen, insgesamt eine
Honorarerhöhung stehen muss. Zu deren Umfang
und zu zahlreichen Einzelfragen des Novellie-
rungsprozesses zeigten sich im Ausschuss unter-
schiedliche Meinungen, die dann auch, wie der
Ausschussvorsitzende, Vizepräsident Bernd Zim-
mer konstatierte, die Debatten auf dem außeror-
dentlichen Deutschen Ärztetag im Januar 2016 in
Berlin und auf dem 119. Deutschen Ärztetag im
Mai 2016 in Hamburg prägten. Der Ausschuss hat
sich außerdem eingehend mit dem Gesetzentwurf
zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheits-
wesen befasst und die Notwendigkeit von Ände-
rungen an diesem Entwurf bekräftigt. In dem
zwischenzeitlich verabschiedeten Gesetz ist es tat-
sächlich noch zu einigen Änderungen gekommen –
so wurde auf den besonders kritisierten Berufs-
rechtsbezug verzichtet.
Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
Ansprechpartner zur GOÄ
Dr. med. Tina Wiesener
Dr. med. Stefan Gorlas
Dr. med. Anja Pieritz
Tel.: 0211 4302-2133, Fax.: 0211 4302-5133
E- Mail:
goae@aekno.deWeitere Informationen
zur Schlichtungs- und Begutachtungstätigkeit:
www.aekno.de/goaeGOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer:
www.bundesaerztekammer.deunter
Ärzte > Gebührenordnung > GOÄ-Ratgeber
Informationen zur GOÄ-Novelle:
www.bundesärztekammer.deunter
unter Ärzte > Gebührenordnung > Novellierung der GOÄ