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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2016

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GOÄ-Novellierung

Die Bemühungen der Bundesärztekammer um

die Novellierung der GOÄ waren Gegenstand kon-

troverser Debatten und zahlreicher Beschlüsse auf

einem außerordentlichen Deutschen Ärztetag am

23. Januar 2016 in Berlin und auf dem 119. Deut-

schen Ärztetag im Mai 2016 in Hamburg. Die Bun-

desärztekammer setzt die Arbeiten zur Novellie-

rung der GOÄ seitdem fort. Zunächst werden das

Leistungsverzeichnis und im Anschluss daran die

Bewertungen erneut mit den ärztlichen Berufsver-

bänden und den wissenschaftlich-medizinischen

Fachgesellschaften abgestimmt, um unter Betei-

ligung des Bundesministeriums für Gesundheit

(BMG) mit dem Verband der Privaten Krankenver-

sicherung e. V. (PKV-Verband) und Vertretern der

Beihilfe einen konsentierten Gesamtvorschlag zur

Novellierung der GOÄ zu erarbeiten.

Ständiger Ausschuss „Ärztliche Vergütungsfragen“

Der Ständige Ausschuss Ärztliche Vergütungs-

fragen der Ärztekammer Nordrhein hat in seiner

zweiten Sitzung am 19. Januar 2016 ausführlich die

Novellierung der GOÄ und die an diese geknüpften

Erwartungen diskutiert. Unstrittig war, dass die

derzeitige Gebührenordnung den aktuellen Stand

der ärztlichen Prozeduren nicht mehr abbildet,

woraus sich unverändert unnötige Abrechnungs-

streitigkeiten ergeben, und dass am Ende des No-

vellierungsprozesses, insbesondere aufgrund der

Zeitspanne von 20 Jahren seit der letzten Verbes-

serung der Leistungsvergütungen, insgesamt eine

Honorarerhöhung stehen muss. Zu deren Umfang

und zu zahlreichen Einzelfragen des Novellie-

rungsprozesses zeigten sich im Ausschuss unter-

schiedliche Meinungen, die dann auch, wie der

Ausschussvorsitzende, Vizepräsident Bernd Zim-

mer konstatierte, die Debatten auf dem außeror-

dentlichen Deutschen Ärztetag im Januar 2016 in

Berlin und auf dem 119. Deutschen Ärztetag im

Mai 2016 in Hamburg prägten. Der Ausschuss hat

sich außerdem eingehend mit dem Gesetzentwurf

zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheits-

wesen befasst und die Notwendigkeit von Ände-

rungen an diesem Entwurf bekräftigt. In dem

zwischenzeitlich verabschiedeten Gesetz ist es tat-

sächlich noch zu einigen Änderungen gekommen –

so wurde auf den besonders kritisierten Berufs-

rechtsbezug verzichtet.

Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

Ansprechpartner zur GOÄ

Dr. med. Tina Wiesener

Dr. med. Stefan Gorlas

Dr. med. Anja Pieritz

Tel.: 0211 4302-2133, Fax.: 0211 4302-5133

E- Mail:

goae@aekno.de

Weitere Informationen

zur Schlichtungs- und Begutachtungstätigkeit:

www.aekno.de/goae

GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer:

www.bundesaerztekammer.de

unter

Ärzte > Gebührenordnung > GOÄ-Ratgeber

Informationen zur GOÄ-Novelle:

www.bundesärztekammer.de

unter

unter Ärzte > Gebührenordnung > Novellierung der GOÄ