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Jahresbericht 2016

Ärztekammer

Nordrhein

Medizinische Grundsatzfragen

Die Ärztekammer Nordrhein gibt für ihre Mit-

glieder seit 2009 Arztausweise mit qualifizierter

elektronischer Signatur aus (HBA). Gemäß

E-

Health-Gesetz

sollen ab 2018 alle Ärzte einen HBA

mit qualifizierter Signatur nutzen, der auch auf Da-

ten der eGK zugreifen kann.

Da die Übermittlung elektronischer Arztbriefe

im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung be-

reits ab 2017 vergütet wird, müssen sich die Ärzte-

kammern schon jetzt auf eine erhöhte Anzahl von

Arztausweisanträgen einstellen

(http://www.kbv

.

de/html/23584.php )

. Es wird geschätzt, dass aller-

höchstens ein Drittel der Vertragsärzte im Laufe

des Jahres 2017 so viele Arztbriefe schreibt, dass

sich die Infrastrukturinvestitionen im Vergleich

zu einer konventionellen Arztbriefübermittlung

(auf dem Postweg) rechnen. Da es nichts nützt,

wenn man qualifiziert signierte elektronische Arzt-

briefe versenden kann, aber die häufigsten Kommu-

nikationspartner solche nicht empfangen können,

beabsichtigen die KVen den für das Übermitteln

vorgesehenen Vergütungsbetrag auf Sender und

Empfänger asymmetrisch zu splitten. Empfänger

müssen nicht nur geringere Investitionskosten

aufwenden, sie benötigen zum Empfangen keinen

HBA und keinen Kartenleser, sondern profitieren

insbesondere von der automatischen Zuordnung

der empfangenen Briefe in das zugehörige Pa-

tientenfach. Das automatische Einsortieren elek-

tronisch empfangener Arztbriefe unterstützen alle

Praxisverwaltungssysteme, die sich im Rahmen

des KV-Connect-Arztbriefschreibungsprojektes

haben auditieren lassen

(www.kvno.de/downloads/

beratung/info_earztbrief.pdf)

. Erst mit der Veröffent-

lichung der genauen Förderbedingungen für elek-

tronisch übermittelte Arztbriefe wird sich zeigen,

wie groß die Akzeptanz des Förderanreizes ist und

wie groß die Nachfrage nach HBAs sein wird.

Beantragung des Heilberufsausweises

Da der eArztausweis (oder auch: elektronischer

Heilberufsausweis, HBA) weitreichende Einsatz-

möglichkeiten hat, ist die Ausgabe mit deutlich hö-

heren Sicherheitsanforderungen verbunden als die

Ausgabe der alten Papier-Ausweise. Eine sichere

Identifizierung des antragstellenden Arztes ist des-

halb Voraussetzung für den Erhalt eines eArztaus-

weises. Die Ärztekammer Nordrhein ist zwar für

die Herausgabe der Heilberufsausweise zuständig –

die notwendige technische Infrastruktur für Heil-

berufsausweise wird jedoch von Dienstleistern er-

bracht. Diese sogenannten Zertifizierungsdienst-

anbieter (ZDAs) sind somit in die Ausgabe der Heil-

berufsausweise involviert: die ZDAs produzieren

die Ausweise und sind verpflichtet, die Technik

für die Prüfung der elektronischen Signatur für

dreißig Jahre vorzuhalten. Zurzeit bietet nur ein

Anbieter – die FirmaMedisignGmbH– eArztauswei-

se für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein an.

Zwei weitere Anbieter – die Bundesdruckerei und

T-Systems – werden im Rahmen der laufenden

Tests hinzukommen.

Je nach ZDA-Anbieter und Zugehörigkeit zu einer

Ärztekammer werden unterschiedliche Identifizie-

rungsverfahren angeboten. Für dieBeantragung des

elektronischen Heilberufsausweises (HBA) bietet

die Ärztekammer Nordrhein ihren Kammermitglie-

dern eine Identifizierung (Kammer-Ident) zu den

regulären Öffnungszeiten der Hauptstelle und der

Kreisstellen an. Ein Adressverzeichnis finden Ärz-

tinnen und Ärzte auf der Homepage

www.aekno.de

unter der Rubrik

Ärztekammer/Kreisstellen

. Die

Mitarbeiter der Kammer können in Anwesenheit

des Kammermitgliedes den HBA-Antrag vor Wei-

terleitung an den ZDA auf Plausibilität und Voll-

ständigkeit überprüfen. Die Ärztekammer Nord-

rhein empfiehlt, vorab telefonisch einen Termin

bei ihrer zuständigen Kreisstelle zu vereinbaren.

Alternativ ist eine Identifizierung durch eigene

BeauftragtedesZDAsmöglich. Immer ist eine Identi-

fizierung in einer Postfiliale möglich („Post-Ident-

Verfahren“).

Der Heilberufsausweis ist kostenpflichtig, derzeit

liegen die monatlichen Kosten bei 7,90 Euro, wel-

che der ZDA dem Arzt in Rechnung stellt. Voraus-

setzung für die Antragstellung ist ein Zugang zum

Portal „Meine ÄkNo“

(siehe

www.aekno.de/HBA

)

.

Sollten Sie noch keine Zugangsdaten für das Portal

besitzen, ist dort

(www.meineaekno.de

)

vorab eine

Registrierung notwendig. Die Zugangsdaten werden

dann per Post versandt.

eArztausweis

Anwendung

Funktion des eArztausweises

Termin

Versand von eArztbriefen

Signatur des Arztbriefes und Verschlüsselung

der Inhalte

ab 01.01.2017

Notfalldaten auf der eGK

Zugriff auf dei Daten der eGK des Patienten,

Signatur des Notfalldatensatzes bei Erstanlage

und darauf folgenden Aktualisierungen

ab 01.01.2018

Medikationsplan auf der eGK

Zugriff auf die Daten der eGK des Patienten

ab 01.01.2018

ePatientenakte

Zugriff

ab 01.01.2019

unter Verfügungsgewalt

des Patienten