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Jahresbericht 2016
Ärztekammer
Nordrhein
Medizinische Grundsatzfragen
Die Ärztekammer Nordrhein gibt für ihre Mit-
glieder seit 2009 Arztausweise mit qualifizierter
elektronischer Signatur aus (HBA). Gemäß
E-
Health-Gesetz
sollen ab 2018 alle Ärzte einen HBA
mit qualifizierter Signatur nutzen, der auch auf Da-
ten der eGK zugreifen kann.
Da die Übermittlung elektronischer Arztbriefe
im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung be-
reits ab 2017 vergütet wird, müssen sich die Ärzte-
kammern schon jetzt auf eine erhöhte Anzahl von
Arztausweisanträgen einstellen
(http://www.kbv.
de/html/23584.php )
. Es wird geschätzt, dass aller-
höchstens ein Drittel der Vertragsärzte im Laufe
des Jahres 2017 so viele Arztbriefe schreibt, dass
sich die Infrastrukturinvestitionen im Vergleich
zu einer konventionellen Arztbriefübermittlung
(auf dem Postweg) rechnen. Da es nichts nützt,
wenn man qualifiziert signierte elektronische Arzt-
briefe versenden kann, aber die häufigsten Kommu-
nikationspartner solche nicht empfangen können,
beabsichtigen die KVen den für das Übermitteln
vorgesehenen Vergütungsbetrag auf Sender und
Empfänger asymmetrisch zu splitten. Empfänger
müssen nicht nur geringere Investitionskosten
aufwenden, sie benötigen zum Empfangen keinen
HBA und keinen Kartenleser, sondern profitieren
insbesondere von der automatischen Zuordnung
der empfangenen Briefe in das zugehörige Pa-
tientenfach. Das automatische Einsortieren elek-
tronisch empfangener Arztbriefe unterstützen alle
Praxisverwaltungssysteme, die sich im Rahmen
des KV-Connect-Arztbriefschreibungsprojektes
haben auditieren lassen
(www.kvno.de/downloads/beratung/info_earztbrief.pdf)
. Erst mit der Veröffent-
lichung der genauen Förderbedingungen für elek-
tronisch übermittelte Arztbriefe wird sich zeigen,
wie groß die Akzeptanz des Förderanreizes ist und
wie groß die Nachfrage nach HBAs sein wird.
Beantragung des Heilberufsausweises
Da der eArztausweis (oder auch: elektronischer
Heilberufsausweis, HBA) weitreichende Einsatz-
möglichkeiten hat, ist die Ausgabe mit deutlich hö-
heren Sicherheitsanforderungen verbunden als die
Ausgabe der alten Papier-Ausweise. Eine sichere
Identifizierung des antragstellenden Arztes ist des-
halb Voraussetzung für den Erhalt eines eArztaus-
weises. Die Ärztekammer Nordrhein ist zwar für
die Herausgabe der Heilberufsausweise zuständig –
die notwendige technische Infrastruktur für Heil-
berufsausweise wird jedoch von Dienstleistern er-
bracht. Diese sogenannten Zertifizierungsdienst-
anbieter (ZDAs) sind somit in die Ausgabe der Heil-
berufsausweise involviert: die ZDAs produzieren
die Ausweise und sind verpflichtet, die Technik
für die Prüfung der elektronischen Signatur für
dreißig Jahre vorzuhalten. Zurzeit bietet nur ein
Anbieter – die FirmaMedisignGmbH– eArztauswei-
se für Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein an.
Zwei weitere Anbieter – die Bundesdruckerei und
T-Systems – werden im Rahmen der laufenden
Tests hinzukommen.
Je nach ZDA-Anbieter und Zugehörigkeit zu einer
Ärztekammer werden unterschiedliche Identifizie-
rungsverfahren angeboten. Für dieBeantragung des
elektronischen Heilberufsausweises (HBA) bietet
die Ärztekammer Nordrhein ihren Kammermitglie-
dern eine Identifizierung (Kammer-Ident) zu den
regulären Öffnungszeiten der Hauptstelle und der
Kreisstellen an. Ein Adressverzeichnis finden Ärz-
tinnen und Ärzte auf der Homepage
www.aekno.deunter der Rubrik
Ärztekammer/Kreisstellen
. Die
Mitarbeiter der Kammer können in Anwesenheit
des Kammermitgliedes den HBA-Antrag vor Wei-
terleitung an den ZDA auf Plausibilität und Voll-
ständigkeit überprüfen. Die Ärztekammer Nord-
rhein empfiehlt, vorab telefonisch einen Termin
bei ihrer zuständigen Kreisstelle zu vereinbaren.
Alternativ ist eine Identifizierung durch eigene
BeauftragtedesZDAsmöglich. Immer ist eine Identi-
fizierung in einer Postfiliale möglich („Post-Ident-
Verfahren“).
Der Heilberufsausweis ist kostenpflichtig, derzeit
liegen die monatlichen Kosten bei 7,90 Euro, wel-
che der ZDA dem Arzt in Rechnung stellt. Voraus-
setzung für die Antragstellung ist ein Zugang zum
Portal „Meine ÄkNo“
(siehe
www.aekno.de/HBA)
.
Sollten Sie noch keine Zugangsdaten für das Portal
besitzen, ist dort
(www.meineaekno.de)
vorab eine
Registrierung notwendig. Die Zugangsdaten werden
dann per Post versandt.
eArztausweis
Anwendung
Funktion des eArztausweises
Termin
Versand von eArztbriefen
Signatur des Arztbriefes und Verschlüsselung
der Inhalte
ab 01.01.2017
Notfalldaten auf der eGK
Zugriff auf dei Daten der eGK des Patienten,
Signatur des Notfalldatensatzes bei Erstanlage
und darauf folgenden Aktualisierungen
ab 01.01.2018
Medikationsplan auf der eGK
Zugriff auf die Daten der eGK des Patienten
ab 01.01.2018
ePatientenakte
Zugriff
ab 01.01.2019
unter Verfügungsgewalt
des Patienten