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Jahresbericht 2016

Medizinische Grundsatzfragen

Ärztekammer

Nordrhein

Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin

Ende 2015 wurde mit dem 50. Weiterbildungsver-

bund im Kreis Heinsberg der letzte weiße Fleck im

Kammerbereich geschlossen. In jedem Kreisstellen-

bereich existiert nunmehr ein Verbund zur Förde-

rung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin.

Auch 2016 sind bereits zwei weitere Verbünde hin-

zugekommen, sodass nunmehr 111 Krankenhäuser

und 446 Praxen sich regional beteiligen.

Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigun-

gen haben mit Wirkung zum Juli dieses Jahres eine

neue Vereinbarung auf Bundesebene geschlossen,

durch die sich unter anderem die Förderung im

ambulanten Bereich von bisher 3.500 Euro monat-

lich auf 4.800 Euro monatlich erhöht hat. Auch im

stationären Bereich sind die Fördersummen gestie-

gen. Förderobergrenzen sind komplett weggefallen.

Die KV Nordrhein und die Krankenkassen haben

die ambulanten Weiterbildungsabschnitte 2015 mit

mehr als zehn Millionen Euro gefördert.

Von den 107 Allgemeinmedizinern, die 2015

ihre Facharztprüfung abgelegt haben, sind nach

unseren Unterlagen bereits 90 ambulant in eigener

Praxis oder als angestellter Arzt hausärztlich tätig.

Neun sind in Kliniken angestellt und erwerben

dort vermutlich Kenntnisse für eine Zusatzweiter-

bildung. Vier Personen haben den Kammerbezirk

verlassen. Die restlichen vier werden als nicht ärzt-

lich tätig geführt (Erziehungszeit, arbeitssuchend).

Insofern kann sicherlich von einer erfolgreichen

Zusammenarbeit aller Institutionen zur Stär-

kung der hausärztlichen Versorgung gesprochen

werden. Nachfolgend sind die Auswertungen für

die Anerkennungen in 2014 und 2015 dargestellt.

Evaluation in der Allgemeinmedizin

Gemäß der Bundesvereinbarung ist auf Landes-

ebene eine jährliche Evaluation in der Allgemein-

medizin durchzuführen. 56 von 107 Personen, die im

Jahr 2015 im Kammerbereich Nordrhein die Aner-

kennung zum Führen der Bezeichnung Facharzt/

Fachärztin für Allgemeinmedizin erworben haben,

haben sich an der Evaluation beteiligt (52,3 %). Die

Mehrzahl der 56 Personen ist zwischen 35 und 49

Jahren alt.

Die Hälfte der Teilnehmer gibt an, die Entschei-

dung für eine Laufbahn als Allgemeinmediziner

erst nach Beginn der Weiterbildung gefällt zu haben.

Als wichtigste Kriterien für den Erwerb dieser Fach-

arztkompetenz gebendieTeilnehmer familienfreund-

liche Arbeitszeiten, eine kontinuierliche Patienten-

betreuung, ein interessantes Fachgebiet und die Chan-

ce auf Selbstständigkeit in der Niederlassung an.

17,9 Prozent haben die Weiterbildung in der All-

gemeinmedizin in einem Verbund absolviert. Im

ambulanten Bereich geben 76,8 Prozent an, von ei-

nem Tutor/Mentor begleitet worden zu sein, wäh-

rend im stationären Bereich diese Frage lediglich

von 15,4 Prozent bejaht wird. Bei 15,1 Prozent der

Teilnehmer hat sich durch einen Wechsel der Wei-

terbildungsstätte eine ungewollte Unterbrechung

der Weiterbildung ergeben.

Die ambulante Weiterbildung, die außer im

Gebiet Allgemeinmedizin nur noch im Gebiet

Chirurgie absolviert wurde, findet überwiegend in

einer, maximal in zwei Praxen statt. Die Mehrzahl

der Weiterbildungsabschnitte (66) wird in Vollzeit

absolviert (zwölf in Teilzeit). Im stationären Be-

reich findet die Weiterbildung überwiegend in den

Fachgebieten Innere Medizin und Chirurgie in ei-

ner beziehungsweise zwei Klinken statt.

Der ambulanten Weiterbildung zum Facharzt

für Allgemeinmedizin gaben die Befragten die

Note 2,14, der stationären die Note 2,69. Erkenn-

bar wird, dass das 1:1-Verhältnis in der ambulanten

Weiterbildung eine höhere Zufriedenheit auslöst.

Dies spiegelt sich auch darin wider, dass die Mög-

lichkeit des Erwerbs der notwendigen Fähigkeiten

und Fertigkeiten im ambulanten Bereich mit 1,98

und im stationären Bereich mit 2,35 bewertet wird.

Die Zufriedenheit mit der Arbeitssituation wird

im stationären Bereich nur mit 3,4 bewertet, wäh-

rend hier der ambulante Bereich mit einer Durch-

schnittsnote von 1,89 hervorragt.

Die Anforderungen der Weiterbildungsordnung

sind bekannt. 27 Prozent der Befragten imambulan-

ten Bereich beziehungsweise 28 Prozent im statio-

nären Bereich geben an, einen Weiterbildungsplan

ausgehändigt bekommen zu haben. Alle Befragten

im ambulanten Bereich haben ein Gehalt von min-

destens 3.500 Euro erhalten.

Auf die Frage, wo sie sich ihre weitere berufliche

Tätigkeit vorstellen, gaben die Befragten 91-mal

Informationen rund um

die Weiterbildung sowie

Antragsformulare unter

www.aekno.de/Weiterbildung

Auswertungsjahr

2014

2014

2015

Facharztanerkennungen Allgemeinmedizin

115

115

107

(gefördert durch KV gesamt)

60

60

62

– davon im ambulanten Bereich tätig

81/47*

96/55*

90/56*

– davon im stationären Bereich tätig

14/2*

9/2*

9/2*

– davon ohne ärztliche Tätigkeit

14/9*

3/1*

4/1*

– Wechsel in andere ÄK/KV

6/2*

7/2*

4/3*

Erhebungsdatum:

30.4.2015

4.3.2016

4.3.2016

*gefördert durch KV