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Jahresbericht 2016
Ärztekammer
Nordrhein
Medizinische Grundsatzfragen
Telematik: Elektronische Kommunikation
im Gesundheitswesen im Rheinland
Die Digitalisierung der Kommunikation und Dokumentation im Gesundheitswesen verändert die
damit verbundenen Arbeitsabläufe. Für die Ärzte der Ärztekammer Nordrhein stehen neben dem
medizinischen Nutzen, der Vertraulichkeit und der Datensicherheit auch die Finanzierbarkeit und
Praktikabilität elektronischer Anwendungen im Fokus.
Ende 2015 ist das E-Health-Gesetz in Kraft getre-
ten. Mit dem Gesetz ist ein Zeitfenster für die bun-
desweite Einführung der Telematik-Infrastruktur
definiert worden, das Mitte 2016 begonnen hat; bis
Mitte 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser
flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur an-
geschlossen sein (flächendeckender Roll-out). Die
Ärztekammer Nordrhein arbeitet im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten an der Umsetzung des Gesetzes
und bringt, wo dies möglich ist, die Perspektive der
nordrheinischen Ärzteschaft ein.
Mit dem E-Health-Gesetz wurden erstmals ver-
schuldensunabhängige Pönalen für Selbstverwal-
tungsinstitutionen festgelegt, falls bestimmte, kon-
kret formulierte Infrastrukturziele zu bestimmten
Stichdaten nicht erreicht werden. Auch sind Hono-
rarkürzungen für Vertragsärzte vorgesehen, die sich
nicht am elektronischen Versichertendatenabgleich
der von ihnen behandelten Patienten beteiligen.
E-Health-Gesetz – neue Anwendungen
für Ärzte und Versicherte
Ärztinnen und Ärzte sollten sich rechtzeitig auf
die Anwendungen der elektronischen Gesundheits-
karte und der Telematik-Infrastruktur (TI) einstel-
len. In einer Artikelserie im
Rheinischen Ärzteblatt
informiert die Ärztekammer Nordrhein über die
einzelnen Anwendungen der Telematik-Infrastruk-
tur. Das E-Health-Gesetz sieht die Einführung der
folgenden Anwendungen vor:
• Medikationsplan: Seit Oktober 2016 haben
Patienten, denen mindestens drei Medikamente
gleichzeitig verordnet werden, Anspruch auf Er-
stellung und Aushändigung eines Medikations-
plans in Papierform durch ihren Hausarzt.
Apotheken müssen auf Wunsch des Patienten
den Medikationsplan aktualisieren. Dies ist für
den Austausch im Rahmen von Rabattverträgen
oder auch für die Abgabe von OTC-Präparaten
relevant. Der Plan soll durch die strukturierte
Information des Patienten die Arzneimittel-
therapiesicherheit erhöhen.
Ab 2018 soll der Medikationsplan auch auf die
elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Pa-
tienten abgelegt werden, um die Medikations-
daten einfacher zwischen verschiedenen Ärzten
und auch Apotheken auszutauschen
(siehe Seite 62)
.
• Elektronischer Arztbrief: Im Jahr 2017 wird
der elektronische Versand von Arztbriefen mit
55 Cent pro Übermittlung vergütet. Wer die
Vergütung in Anspruch nehmen möchte, muss
den elektronischen Arztbrief qualifiziert signiert
übermitteln (QES: Qualifizierte elektronische
Signatur) und benötigt dazu den elektronischen
Heilberufsausweis (HBA). Die Vergütung wird
ab 2018 neu verhandelt.
• Elektronische Prüfung des Versicherungsnach-
weises auf der eGK und Aktualisierung der
Versichertenstammdaten: Mit Tests in mehre-
ren Regionen soll geprüft werden, ob die vom
Patienten vorgelegte eGK gültig ist und aktuell
eine Mitgliedschaft besteht. Sollte eine Adress-
änderung des Patienten bei der Krankenkasse
vorliegen, wird die Adresse auf die eGK aktua-
lisiert und führt so auch zu einer Übernahme
in das Praxisverwaltungssystem. Bis spätestens
Juli 2018 müssen alle Vertragsärzte an die TI
angeschlossen sein und das Versichertenstamm-
datenmanagement durchführen. Andernfalls
droht ihnen ein Honorarabzug in Höhe von
einem Prozentpunkt.
• Videosprechstunden: Ab April 2017 sollen Ver-
tragsärzte ihren Bestandspatienten sogenannte
Videosprechstunden anbieten dürfen. Der EBM
soll bis zu diesem Zeitpunkt dahingehend ange-
passt sein.
• Notfalldaten auf der eGK: Ab Januar 2018 soll
allen Versicherten die Möglichkeit eingeräumt
werden, notfallrelevante Informationen (Diagno-
sen, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten
Professor Dr. Susanne
Schwalen ist Geschäfts-
führende Ärztin der
Ärztekammer Nordrhein
und Leiterin des größten
Ressorts innerhalb
der Kammer mit über
85 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern.