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Jahresbericht 2016

Ärztekammer

Nordrhein

Medizinische Grundsatzfragen

Telematik: Elektronische Kommunikation

im Gesundheitswesen im Rheinland

Die Digitalisierung der Kommunikation und Dokumentation im Gesundheitswesen verändert die

damit verbundenen Arbeitsabläufe. Für die Ärzte der Ärztekammer Nordrhein stehen neben dem

medizinischen Nutzen, der Vertraulichkeit und der Datensicherheit auch die Finanzierbarkeit und

Praktikabilität elektronischer Anwendungen im Fokus.

Ende 2015 ist das E-Health-Gesetz in Kraft getre-

ten. Mit dem Gesetz ist ein Zeitfenster für die bun-

desweite Einführung der Telematik-Infrastruktur

definiert worden, das Mitte 2016 begonnen hat; bis

Mitte 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser

flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur an-

geschlossen sein (flächendeckender Roll-out). Die

Ärztekammer Nordrhein arbeitet im Rahmen ihrer

Zuständigkeiten an der Umsetzung des Gesetzes

und bringt, wo dies möglich ist, die Perspektive der

nordrheinischen Ärzteschaft ein.

Mit dem E-Health-Gesetz wurden erstmals ver-

schuldensunabhängige Pönalen für Selbstverwal-

tungsinstitutionen festgelegt, falls bestimmte, kon-

kret formulierte Infrastrukturziele zu bestimmten

Stichdaten nicht erreicht werden. Auch sind Hono-

rarkürzungen für Vertragsärzte vorgesehen, die sich

nicht am elektronischen Versichertendatenabgleich

der von ihnen behandelten Patienten beteiligen.

E-Health-Gesetz – neue Anwendungen

für Ärzte und Versicherte

Ärztinnen und Ärzte sollten sich rechtzeitig auf

die Anwendungen der elektronischen Gesundheits-

karte und der Telematik-Infrastruktur (TI) einstel-

len. In einer Artikelserie im

Rheinischen Ärzteblatt

informiert die Ärztekammer Nordrhein über die

einzelnen Anwendungen der Telematik-Infrastruk-

tur. Das E-Health-Gesetz sieht die Einführung der

folgenden Anwendungen vor:

• Medikationsplan: Seit Oktober 2016 haben

Patienten, denen mindestens drei Medikamente

gleichzeitig verordnet werden, Anspruch auf Er-

stellung und Aushändigung eines Medikations-

plans in Papierform durch ihren Hausarzt.

Apotheken müssen auf Wunsch des Patienten

den Medikationsplan aktualisieren. Dies ist für

den Austausch im Rahmen von Rabattverträgen

oder auch für die Abgabe von OTC-Präparaten

relevant. Der Plan soll durch die strukturierte

Information des Patienten die Arzneimittel-

therapiesicherheit erhöhen.

Ab 2018 soll der Medikationsplan auch auf die

elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Pa-

tienten abgelegt werden, um die Medikations-

daten einfacher zwischen verschiedenen Ärzten

und auch Apotheken auszutauschen

(siehe Seite 62)

.

• Elektronischer Arztbrief: Im Jahr 2017 wird

der elektronische Versand von Arztbriefen mit

55 Cent pro Übermittlung vergütet. Wer die

Vergütung in Anspruch nehmen möchte, muss

den elektronischen Arztbrief qualifiziert signiert

übermitteln (QES: Qualifizierte elektronische

Signatur) und benötigt dazu den elektronischen

Heilberufsausweis (HBA). Die Vergütung wird

ab 2018 neu verhandelt.

• Elektronische Prüfung des Versicherungsnach-

weises auf der eGK und Aktualisierung der

Versichertenstammdaten: Mit Tests in mehre-

ren Regionen soll geprüft werden, ob die vom

Patienten vorgelegte eGK gültig ist und aktuell

eine Mitgliedschaft besteht. Sollte eine Adress-

änderung des Patienten bei der Krankenkasse

vorliegen, wird die Adresse auf die eGK aktua-

lisiert und führt so auch zu einer Übernahme

in das Praxisverwaltungssystem. Bis spätestens

Juli 2018 müssen alle Vertragsärzte an die TI

angeschlossen sein und das Versichertenstamm-

datenmanagement durchführen. Andernfalls

droht ihnen ein Honorarabzug in Höhe von

einem Prozentpunkt.

• Videosprechstunden: Ab April 2017 sollen Ver-

tragsärzte ihren Bestandspatienten sogenannte

Videosprechstunden anbieten dürfen. Der EBM

soll bis zu diesem Zeitpunkt dahingehend ange-

passt sein.

• Notfalldaten auf der eGK: Ab Januar 2018 soll

allen Versicherten die Möglichkeit eingeräumt

werden, notfallrelevante Informationen (Diagno-

sen, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten

Professor Dr. Susanne

Schwalen ist Geschäfts-

führende Ärztin der

Ärztekammer Nordrhein

und Leiterin des größten

Ressorts innerhalb

der Kammer mit über

85 Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern.