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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2016

| 63

Medizinische Grundsatzfragen

Tabelle 2: Antragsübersicht: 2011 – 2015

2011

2012

2013

2014

2015

1. Anträge auf Anerkennung von Facharztbezeichnungen

1.525

1.874

1.566

1.611

1.630

2. Schwerpunkte

109

99

57

66

76

3. Zusatzweiterbildungen

886

819

928

1.008

1.123

4. EU-Umschreibungen/BQFG

89

81

76

5. Anerkennung von Teilzeitweiterbildung

562

465

635

580

602

6. Fachsprachprüfungen

232

390

7. Fachkunde Rettungsdienst

322

316

324

278

335

8. Fachkunde nach Röntgenverordnung

708

832

1.306

1.180 1.501

9. Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung

10

9

35

26

40

10. Bescheinigungen für medizinisches Assistenzpersonal

499

540

596

590

561

11. Weiterbildungsbefugnisse Gebiete und Schwerpunkte

1.125

1.186

1.176

953

1.390

12. Weiterbildungsbefugnisse Bereiche

256

334

295

263

382

13. Zulassung von Weiterbildungsstätten

143

153

195

269

265

14. Kurse nach Röntgenverordnung

62

85

69

69

59

15. Kurse nach Strahlenschutzverordnung

9

10

28

24

14

16. Kurse nach WBO

79

72

91

83

144

17. Curriculäre Fortbildungskurse

21

16

22

26

18. Ausstellen von Bescheinigungen

761

921

1.406

1.532

1.308

19. Ärztekammerzertifikate

229

201

182

188

151

20. Sonstige Anträge

325

362

680

683

565

21. Konformitätsbescheinigungen

63

64

75

22. Fortbildungszertifikate

1.928

1.350

1.722

4.811

2.922

Gesamtanträge

9.538

9.649

11.459 14.613 13.635

Gute Weiterbildung im Herzen Europas

Der Anteil der Frauen bei den Facharztanerkennungen lag im Jahr 2015 bei mehr als 54,5 Prozent –

von den 107 Ärzten, die die Prüfung zum Allgemeinarzt ablegten, waren 72,6 Prozent weiblich.

Die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung ist im vollen Gange.

Die ärztliche Weiterbildung soll grundlegend

umstrukturiert werden. Der Prozess läuft bereits

seit einigen Jahren. Die Beratungen auf Bundesebe-

ne zur Novellierung der Musterweiterbildungsord-

nung (MWBO) wurden im Jahr 2015 intensiviert.

Die bisherige Spiegelstrichaufzählung von Kompe-

tenzen und Fertigkeiten soll zugunsten von Kom-

petenzblöcken auf zwei Kompetenz-Levels (Kennen

und Können/Beherrschen) aufgelöst werden.

Weiterhin sollen die allgemeinen Inhalte der

Weiterbildung gestärkt werden.

Mittlerweile liegt eine neue Version der MWBO

(Version 2.0) mit den Facharzt- und Schwerpunkt-

weiterbildungen vor, eine Version zu den Zusatz-

weiterbildungen steht noch aus. Mit den Berufs-

verbänden und Fachgesellschaften sollen bis Ende

des Jahres 2016 weitere Gespräche geführt und

die Ergebnisse in und mit den Ärztekammern dis-

kutiert werden. Angedacht ist eine abschnittswei-

se Beschlussfassung auf den nächsten Deutschen

Ärztetagen. Die grundlegende Novellierung wird

damit erst in einigen Jahren abgeschlossen sein.

Anschließend erfolgt dann die Umsetzung in den

einzelnen Ärztekammern. Gleichwohl bedarf die

nordrheinische Weiterbildungsordnung (WBO)

mit Stand vom 28. August 2014 in einigen Punk-

ten kurzfristig einer Anpassung. Änderungen des

Heilberufsgesetzes NRW und des Berufsqualifika-

tionsfeststellungsgesetzes und inhaltliche Aktuali-

sierungen machen dies notwendig. Der Weiterbil-

dungsausschuss hat bereits entsprechende Empfeh-

lungen ausgesprochen, die noch in diesem Jahr in

der Kammerversammlung beraten werden.