

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2016
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Medizinische Grundsatzfragen
Tabelle 2: Antragsübersicht: 2011 – 2015
2011
2012
2013
2014
2015
1. Anträge auf Anerkennung von Facharztbezeichnungen
1.525
1.874
1.566
1.611
1.630
2. Schwerpunkte
109
99
57
66
76
3. Zusatzweiterbildungen
886
819
928
1.008
1.123
4. EU-Umschreibungen/BQFG
89
81
76
5. Anerkennung von Teilzeitweiterbildung
562
465
635
580
602
6. Fachsprachprüfungen
232
390
7. Fachkunde Rettungsdienst
322
316
324
278
335
8. Fachkunde nach Röntgenverordnung
708
832
1.306
1.180 1.501
9. Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung
10
9
35
26
40
10. Bescheinigungen für medizinisches Assistenzpersonal
499
540
596
590
561
11. Weiterbildungsbefugnisse Gebiete und Schwerpunkte
1.125
1.186
1.176
953
1.390
12. Weiterbildungsbefugnisse Bereiche
256
334
295
263
382
13. Zulassung von Weiterbildungsstätten
143
153
195
269
265
14. Kurse nach Röntgenverordnung
62
85
69
69
59
15. Kurse nach Strahlenschutzverordnung
9
10
28
24
14
16. Kurse nach WBO
79
72
91
83
144
17. Curriculäre Fortbildungskurse
21
16
22
26
18. Ausstellen von Bescheinigungen
761
921
1.406
1.532
1.308
19. Ärztekammerzertifikate
229
201
182
188
151
20. Sonstige Anträge
325
362
680
683
565
21. Konformitätsbescheinigungen
63
64
75
22. Fortbildungszertifikate
1.928
1.350
1.722
4.811
2.922
Gesamtanträge
9.538
9.649
11.459 14.613 13.635
Gute Weiterbildung im Herzen Europas
Der Anteil der Frauen bei den Facharztanerkennungen lag im Jahr 2015 bei mehr als 54,5 Prozent –
von den 107 Ärzten, die die Prüfung zum Allgemeinarzt ablegten, waren 72,6 Prozent weiblich.
Die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung ist im vollen Gange.
Die ärztliche Weiterbildung soll grundlegend
umstrukturiert werden. Der Prozess läuft bereits
seit einigen Jahren. Die Beratungen auf Bundesebe-
ne zur Novellierung der Musterweiterbildungsord-
nung (MWBO) wurden im Jahr 2015 intensiviert.
Die bisherige Spiegelstrichaufzählung von Kompe-
tenzen und Fertigkeiten soll zugunsten von Kom-
petenzblöcken auf zwei Kompetenz-Levels (Kennen
und Können/Beherrschen) aufgelöst werden.
Weiterhin sollen die allgemeinen Inhalte der
Weiterbildung gestärkt werden.
Mittlerweile liegt eine neue Version der MWBO
(Version 2.0) mit den Facharzt- und Schwerpunkt-
weiterbildungen vor, eine Version zu den Zusatz-
weiterbildungen steht noch aus. Mit den Berufs-
verbänden und Fachgesellschaften sollen bis Ende
des Jahres 2016 weitere Gespräche geführt und
die Ergebnisse in und mit den Ärztekammern dis-
kutiert werden. Angedacht ist eine abschnittswei-
se Beschlussfassung auf den nächsten Deutschen
Ärztetagen. Die grundlegende Novellierung wird
damit erst in einigen Jahren abgeschlossen sein.
Anschließend erfolgt dann die Umsetzung in den
einzelnen Ärztekammern. Gleichwohl bedarf die
nordrheinische Weiterbildungsordnung (WBO)
mit Stand vom 28. August 2014 in einigen Punk-
ten kurzfristig einer Anpassung. Änderungen des
Heilberufsgesetzes NRW und des Berufsqualifika-
tionsfeststellungsgesetzes und inhaltliche Aktuali-
sierungen machen dies notwendig. Der Weiterbil-
dungsausschuss hat bereits entsprechende Empfeh-
lungen ausgesprochen, die noch in diesem Jahr in
der Kammerversammlung beraten werden.