

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2016
| 61
Medizinische Grundsatzfragen
1. Schritt:
Überprüfung der persönlichen Stammdaten
Der Arzt überprüft seine bei der Ärztekammer
Nordrhein hinterlegten persönlichen Daten (Nach-
name, Vorname(n), Adresse et cetera) anhand der
Daten aus seinem amtlichen Ausweisdokument
(Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass).
Die bei der Ärztekammer Nordrhein hinterlegten
Angaben müssen mit jenen im amtlichen Ausweis-
dokument identisch sein. Im Anschluss werden die
Stammdaten an den ZDA über eine sichere Ver-
bindung online übermittelt. In der Regel kann das
Mitglied nach spätestens fünf Minuten Wartezeit
mit Schritt 2 fortfahren.
2. Schritt:
Bearbeitung des Antrages für den elektronischen
Heilberufsausweis
Nachdem der ZDA den Antrag für das Mitglied
personalisiert hat, erhält der Arzt im Portal der
Kammer eine Mitteilung mit dem Betreff „Antrag
eHBA“ unter der Rubrik „Mitteilungen | Postein-
gang“. Durch den Zugangslink in der Mitteilung
(oder durch direkte Eingabe des Zugangsschlüs-
sels) gelangt das Mitglied zu seinem HBA-Antrag
beim ZDA. Die zuvor vom Mitglied kontrollierten
Stammdaten sind in dem Antrag bereits ausgefüllt.
Nun wird das Mitglied schrittweise durch den An-
tragsprozess auf der Seite des ZDA geführt und
ergänzt alle mit einem Stern * gekennzeichneten
Felder. Der Antragsteller muss sich für ein Identi-
fizierungsverfahren entscheiden (Kammer-, ZDA-,
oder Post-Ident). Zum Schluss druckt der Arzt die
kompletten Antragsunterlagen aus und unterzeich-
net die mit einem X markierten Stellen.
3. Schritt:
Persönliche Identifizierung und Antragsstellung
Das Mitglied begibt sich zu der von ihm ausge-
wählten identifizierenden Stelle (Ärztekammer
Nordrhein, Post, ZDA). Die Antragsunterlagen
werden bei der Gelegenheit ebenfalls abgegeben.
Damit der Vorgang abgeschlossen werden kann,
müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:
• die ausgedruckten und unterschriebenen
Antragsunterlagen,
• ein aktuelles Passfoto,
• ein noch mindestens vier Wochen gültiges
amtliches Ausweisdokument,
• eine Kopie der Vorder- und Rückseite
des amtlichen Ausweisdokuments.
Bei Eingang der vollständigen Antragsunter-
lagen prüft die Ärztekammer Nordrhein, ob der
Antragsteller Arzt und Mitglied der Ärztekammer
ist. Fällt die Prüfung positiv aus, erteilt die Ärzte-
kammer dem Anbieter die Genehmigung, einen
eArztausweis herzustellen. Ist die Ärztekammer die
identifizierende Stelle, bestätigt sie dem ZDA die
durchgeführte Identifikation.
Der ZDA prüft, ob eine korrekte Identifizierung
vorliegt und die Kammer die Arzteigenschaft be-
stätigt hat. Der ZDA produziert den elektronischen
Heilberufsausweis und stellt ihn dem antragstel-
lenden Arzt auf dem Postwege (persönliche Aus-
händigung) zu.
Ärzte sollten eine Lieferzeit von circa vier Wo-
chen zwischen abgeschlossener Antragstellung und
Verfügbarkeit des HBA zwecks Erstellung einer
Signatur einplanen.
Zeitversetztes Kammer-Ident
Falls der Arzt in den vergangenen vier Jahren bereits förmlich (anhand eines amtlichen Ausweisdokumentes)
von der Kammer identifiziert wurde (z. B. im Rahmen der Ausgabe eines eA-light), kann eine erneute Identifizierung
entfallen. Das Kammermitglied kreuzt in diesem Fall auf dem HBA-Antrag die Option „vorab durchgeführtes Kammer-Ident“
an. Der Arzt muss zur Antragsabgabe dann nicht erneut persönlich bei der Ärztekammer, der Post oder dem ZDA vorstellig
werden, sondern kann die ausgedruckten und unterschriebenen Antragsunterlagen inklusive eines aktuellen Passfotos per
Post direkt an die Hauptstelle der Ärztekammer Nordrhein senden.