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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2016

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Medizinische Grundsatzfragen

1. Schritt:

Überprüfung der persönlichen Stammdaten

Der Arzt überprüft seine bei der Ärztekammer

Nordrhein hinterlegten persönlichen Daten (Nach-

name, Vorname(n), Adresse et cetera) anhand der

Daten aus seinem amtlichen Ausweisdokument

(Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass).

Die bei der Ärztekammer Nordrhein hinterlegten

Angaben müssen mit jenen im amtlichen Ausweis-

dokument identisch sein. Im Anschluss werden die

Stammdaten an den ZDA über eine sichere Ver-

bindung online übermittelt. In der Regel kann das

Mitglied nach spätestens fünf Minuten Wartezeit

mit Schritt 2 fortfahren.

2. Schritt:

Bearbeitung des Antrages für den elektronischen

Heilberufsausweis

Nachdem der ZDA den Antrag für das Mitglied

personalisiert hat, erhält der Arzt im Portal der

Kammer eine Mitteilung mit dem Betreff „Antrag

eHBA“ unter der Rubrik „Mitteilungen | Postein-

gang“. Durch den Zugangslink in der Mitteilung

(oder durch direkte Eingabe des Zugangsschlüs-

sels) gelangt das Mitglied zu seinem HBA-Antrag

beim ZDA. Die zuvor vom Mitglied kontrollierten

Stammdaten sind in dem Antrag bereits ausgefüllt.

Nun wird das Mitglied schrittweise durch den An-

tragsprozess auf der Seite des ZDA geführt und

ergänzt alle mit einem Stern * gekennzeichneten

Felder. Der Antragsteller muss sich für ein Identi-

fizierungsverfahren entscheiden (Kammer-, ZDA-,

oder Post-Ident). Zum Schluss druckt der Arzt die

kompletten Antragsunterlagen aus und unterzeich-

net die mit einem X markierten Stellen.

3. Schritt:

Persönliche Identifizierung und Antragsstellung

Das Mitglied begibt sich zu der von ihm ausge-

wählten identifizierenden Stelle (Ärztekammer

Nordrhein, Post, ZDA). Die Antragsunterlagen

werden bei der Gelegenheit ebenfalls abgegeben.

Damit der Vorgang abgeschlossen werden kann,

müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:

• die ausgedruckten und unterschriebenen

Antragsunterlagen,

• ein aktuelles Passfoto,

• ein noch mindestens vier Wochen gültiges

amtliches Ausweisdokument,

• eine Kopie der Vorder- und Rückseite

des amtlichen Ausweisdokuments.

Bei Eingang der vollständigen Antragsunter-

lagen prüft die Ärztekammer Nordrhein, ob der

Antragsteller Arzt und Mitglied der Ärztekammer

ist. Fällt die Prüfung positiv aus, erteilt die Ärzte-

kammer dem Anbieter die Genehmigung, einen

eArztausweis herzustellen. Ist die Ärztekammer die

identifizierende Stelle, bestätigt sie dem ZDA die

durchgeführte Identifikation.

Der ZDA prüft, ob eine korrekte Identifizierung

vorliegt und die Kammer die Arzteigenschaft be-

stätigt hat. Der ZDA produziert den elektronischen

Heilberufsausweis und stellt ihn dem antragstel-

lenden Arzt auf dem Postwege (persönliche Aus-

händigung) zu.

Ärzte sollten eine Lieferzeit von circa vier Wo-

chen zwischen abgeschlossener Antragstellung und

Verfügbarkeit des HBA zwecks Erstellung einer

Signatur einplanen.

Zeitversetztes Kammer-Ident

Falls der Arzt in den vergangenen vier Jahren bereits förmlich (anhand eines amtlichen Ausweisdokumentes)

von der Kammer identifiziert wurde (z. B. im Rahmen der Ausgabe eines eA-light), kann eine erneute Identifizierung

entfallen. Das Kammermitglied kreuzt in diesem Fall auf dem HBA-Antrag die Option „vorab durchgeführtes Kammer-Ident“

an. Der Arzt muss zur Antragsabgabe dann nicht erneut persönlich bei der Ärztekammer, der Post oder dem ZDA vorstellig

werden, sondern kann die ausgedruckten und unterschriebenen Antragsunterlagen inklusive eines aktuellen Passfotos per

Post direkt an die Hauptstelle der Ärztekammer Nordrhein senden.