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Jahresbericht 2016
Ärztekammer
Nordrhein
Medizinische Grundsatzfragen
Startschuss für den Medikationsplan
Gesetzlich Krankenversicherte, die mindestens
drei verordnete Medikamente gleichzeitig einneh-
men, haben einen Anspruch auf einen Medikations-
plan in Papierform. Die Ärztekammer Nordrhein
informiert ihre Mitglieder auf regionalen Veranstal-
tungen über die neue Regelung.
Nach der neuen Regelung sind Vertragsärztin-
nen und -ärzte verpflichtet, ihre Patienten bei der
Verordnung von Arzneimitteln auch über diesen
Anspruch zu informieren. Der Medikationsplan
soll ab Anfang 2018 auf der elektronischen Gesund-
heitskarte gespeichert werden. Bis dahin wird es
den Plan nur auf Papier geben. Ab 2019 haben Ver-
sicherte einen Anspruch darauf, dass ihr Medika-
tionsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte
gespeichert wird.
Damit der Medikationsplan überall gleich aus-
sieht, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) für die Anbieter von Praxisverwaltungssoft-
ware entsprechende Vorgaben erarbeitet. Bis zum
31. März 2017 können im Rahmen einer Übergangs-
regelung noch die bisherigen Medikationspläne
ausgegeben werden. Mit dem Start des Medikations-
plans auf der elektronischen Gesundheitskarte sol-
len möglichst alle Ärzte und Apotheker in der Lage
sein, einen dort gespeicherten Medikationsplan zu
aktualisieren. Aber auch dann haben Versicherte
weiterhin Anspruch auf einen Medikationsplan auf
Papier.
In der Regel wird die erstmalige Erstellung des
Medikationsplanes durch den behandelnden Haus-
arzt erfolgen. Anstelle des Hausarztes kann auch
ein Facharzt den Medikationsplan ausgeben, wenn
er die überwiegende Koordination der Arzneimit-
teltherapie eines Patienten leistet.
Der Medikationsplan soll Angaben zu Wirkstoff,
Stärke, Dosierung und Darreichungsform enthal-
ten. Optional können neben Handelsnamen Hin-
weise zur Einnahme und zum Anwendungsgrund
vermerkt werden. Der Plan wird vom verordnenden
Arzt ausgefertigt und enthält sowohl verschrei-
bungspflichtige als auch nicht verschreibungs-
pflichtige Medikamente. Aktualisierungen durch
mitbehandelnde Ärzte sind erwünscht.
Der Apotheker ergänzt den Medikationsplan auf
Wunsch des Patienten um die in der Apotheke ab-
gegebenen Arzneimittel. Gibt er im Rahmen der
Rabattverträge ein Präparat eines anderen Her-
stellers ab, wird der Medikationsplan auf Wunsch
des Patienten durch den Apotheker angepasst. Der
behandelnde Arzt entscheidet, welche Medikations-
änderungen auf dem Medikationsplan übernom-
men werden sollten. Auf ausdrücklichen Wunsch
des Patienten muss der Arzt gegebenenfalls auf die
Angabe eines Arzneimittels auf dem Plan verzich-
ten.
Das standardisierte Aussehen des Medikations-
planes soll das Verständnis über die eingenommene
Medikation bei Patienten, Ärzten, Apothekern und
gegebenenfalls Pflegenden fördern. Der Ausdruck
enthält ein Feld, in dem die gedruckten Informatio-
nen in codierter Form stehen und maschinell wieder
ausgelesen werden können. Praxen sind gesetzlich
nicht verpflichtet, einen entsprechenden Barcode-
Leser vorzuhalten. Allerdings ist dann gegebenen-
falls ein Abtippen der Informationen erforderlich.
Wird ein Medikationsplan aktualisiert, so sollte
die vorherige Version, soweit sie nicht ohnehin ver-
nichtet wird, durch den aktualisierenden Arzt oder
Apotheker in geeigneter Weise als ungültig gekenn-
zeichnet werden. Die KBV informiert in einer FAQ-
Sammlung (FAQ, englisch für: frequently asked
questions) über häufig auftauchende Fragen zum
bundeseinheitlichen Medikationsplan.
www.kbv.de/html/medikationsplan.phpfür:
RudolfTestmann
geb. am:
19.10.1959
ausgedruckt von:
PraxisDr.MichaelMüller
Schloßstr. 22, 10555Berlin
Tel.: 030-1234567
E-Mail:
dr.mueller@kbv-net.deausgedruckt am: 25.04.2016
Wirkstoff
Stärke Form
Einheit Hinweise
Grund
Metoprololsuccinat
95mg Tabl
1 0 0 0 Stück
Herz/Blutdruck
Ramipril
5mg Tabl
1 0 0 0 Stück
Blutdruck
Insulin aspart
100E/ml Lösung 20 0 20 0 I.E.
Wechselnder Injektionsstellen,
unmittelbar vor einerMahlzeit spritzen
Diabetes
Simvastatin
40mg Tabl
0 0 1 0 Stück
Blutfette
zubesonderenZeiten anzuwendendeMedikamente
Fentanyl
2,375mg Pflast
Stück
aufwechselndeStellenaufkleben
Schmerzen
Johanniskraut
900mg Tabl
1 0 0 0 Stück
Stimmung
FürVollständigkeit undAktualität desMedikationsplanswird keineGewähr übernommen
DE-DE-Version 2.1 vom 24.03.2016
LaifBalance
Medikationsplan
Selbstmedikation
alle dreiTage 1
Handelsname
Metoprololsuccinat1A
Pharma
95mg retard
Ramipril-ratiopharm
NovoRapid Penfill
Simva-Aristo
FentanylAbZ 75μg/h
Matrixpflaster