puncto 03/2014 - page 9

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um diese falle zu vermeiden, empfehlen
experten, während der zeit im Ausland
stets mit der heimischen personalabteilung
in kontakt zu bleiben, um nicht in Ver-
gessenheit zu geraten. Auch regelmäßige
besuche im headquarter und verbindliche,
schriftlich fixierte Vereinbarungen über
den zeitpunkt der rückkehr und die dann
vorgesehene stelle sind hilfreich. denn für
viele personaler sind internationale einsätze
noch immer neuland, es gibt dazu oft we-
der feststehende prozesse noch eingeübte
Verhaltensweisen. daher also lieber einmal
zu viel nachbohren: „was haben sie nach
meiner rückkehr mit mir vor?“
Wichtiges schriftlich festhalten
wichtig ist, die entsendung vorher in form
einer änderung des Arbeitsvertrags mit dem
Arbeitgeber schriftlich zu vereinbaren. dau-
ert der Auslandsaufenthalt länger als einen
monat, müssen neben der grundsätzlichen
Vereinbarung die genaue dauer, die wäh-
rung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt
wird, alle zusätzlichen entgelte und sach-
leistungen sowie die bedingungen für die
rückkehr schriftlich festgehalten werden.
es sollte außerdem festgelegt werden, ob
das deutsche oder ausländische recht für
die zeit der entsendung gelten soll.
Versicherung im Ausland
wer im Ausland arbeiten möchte, sollte sich
rechtzeitig um eine gute krankenversiche-
rung kümmern. sprechen sie uns an, wir
beraten sie gerne über die möglichkeiten
der continentale bkk. Auch Ihr Arbeitge-
ber wird hierzu bereits erfahrungen und
Vorschläge haben.
Außerdem sollten sie sich über die gültig-
keit Ihrer unfall- und haftpflichtversi-
cherung im Ausland bei Ihren Anbietern
informieren.
Steuerpflicht im Aufenthalts-
oder Herkunftsland?
bleibt Ihr wohnsitz während der entsen-
dung im Inland bestehen, ist der Arbeits-
lohn weiterhin im Inland steuerpflichtig.
wenn sie sich nicht länger als 183 tage im
Ausland aufhalten, werden alle einkünfte
im Inland besteuert. dauert die entsendung
länger, steht in der regel dem tätigkeits-
staat das besteuerungsrecht zu, und die
entsprechenden einkünfte werden im
Portale für Expats
und Auswanderer
Coaching/Beratung
für Expats
Stellenbörsen für Jobs
im Ausland
wohnsitzstaat freigestellt. Informationen
hierzu bietet das bundesministerium der
finanzen.
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