Serie:
Zielpunkt Zukunft
Teil 10
Ab 1. Oktober präsentiert die ALTE LEIPZIGER…
Honorarberatung
gesetzlich reguliert
Den politischen Protagonisten kann man so einiges vorwerfen: Verbesserung des Erwerbsminderungs-
schutzes, Stärkung der kapitalgedeckten Altersversorgung, Schaffung eines transparenten und gerech-
ten Finanzierungssystems in der gesetzlichen Krankenversicherung, Vereinfachung des Steuersystems
– viele gut gemeinte Ideen im Koalitionsvertrag der nun zu Ende gegangenen Bundesregierung haben
es letztlich doch nicht aus der Schublade heraus geschafft. Aber – die Koalitionsvereinbarung zum Punkt
„Anlegerschutz“ wurde konsequent umgesetzt.
D
ie Anlageberatung und -vermittlung wurden in den
vergangenen vier Jahren mit Tempo reguliert und
neu aufgestellt. „Qualitätsoffensive Verbraucherfi-
nanzen“ unter der Federführung des Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) hieß das Projekt ursprünglich. Wesentliche
Ziele der Offensive waren eine gesteigerte Qualität der
Finanzberatung und eine bessere Information der Ver-
braucher, um für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit
von Finanzprodukten zu sorgen und die Verbraucher bes-
ser als bisher vor Falschberatung und ungeahnten Risiken
zu schützen. Viele Maßnahmen und Gesetzesvorhaben
wurden in den zurückliegenden vier Jahre umgesetzt:
Verlängerung vonVerjährungsfristen bei Falschberatung,