Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2013
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Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
werden. In vielen Fällen konnten die Mitarbeiter
der Patientenberatung eine Klärung herbeiführen,
indem sie Informationen zum Gesundheitswesen
bereitstellten, über die Sach- und Rechtslage aufklär-
ten oder die medizinischen Zusammenhänge erläu-
terten.
Bei substantiellen Beschwerden und Zuständigkeit
der Ärztekammer wurde der Patient über das weitere
Vorgehen beraten und je nach Sachlage bei Behand-
lungsfehlerverdacht an die Gutachterkommission,
bei berufsrechtlichen Fragestellungen an die Rechts-
abteilung oder bei Privatliquidationsangelegenheiten
an die GOÄ-Abteilung verwiesen. Ist die Kammer
nicht zuständig, werden Patienten gezielt an die zu-
ständigen Stellen verwiesen.
Telefonische Anfragen wurden im vergangenen
Jahr in der Regel am selben Tag, schriftliche Anfra-
gen innerhalb einer Woche abschließend bearbeitet.
Befriedungsfunktion bei Kommunikationskonflikten
Regelmäßig beschweren sich Patientinnen und
Patienten über Ärztinnen und Ärzte und schildern
Konflikte, die bei genauer Betrachtung durch eine
Kombination aus Erwartungshaltung des Patienten,
Termindruck in der Praxis, einseitig oder beidseitig
mangelnder Kommunikation und Missverständ-
nissen entstehen. Ziel der Patientenberatung ist es,
durch stellvertretende Kommunikation diese Kon-
flikte zwischen den Parteien zu deeskalieren und zu
befrieden, sodass die Kammer und ihre Mitglieder
durch Abwendung aufwändiger formaler Beschwer-
deverfahren entlastet werden.
Beratung zum Thema Behandlungsfehlervorwürfe
Gestiegen ist die Zahl der Anfragen, wie im Falle
eines vermuteten Behandlungsfehlers vorgegangen
werden könne. Dabei fiel auf, dass zunehmend Pa-
tienten nach Kontaktaufnahme mit ihrer Kranken-
kasse zur Klärung eines Behandlungsfehlers an die
Ärztekammer verwiesen wurden. Sofern der Ver-
dacht auf Vorliegen eines Behandlungsfehlers nicht
im Gespräch zur Zufriedenheit des Patienten ausge-
räumt werden konnte, wurde auf das Verfahren der
Gutachterkommission für ärztliche Behandlungs-
fehler bei der Ärztekammer Nordrhein hingewiesen
(siehe auch Große Nachfrage, großes Vertrauen Seite 34 f.)
.
Patientenrechte
Wie in der öffentlichen Diskussion haben auch bei
der Patientenberatung Fragen zu den Patientenrech-
ten im vergangenen Jahr zugenommen. Dabei spielte
das neue Patientenrechtegesetz eine wichtige Rolle.
Insbesondere zur Dokumentationspflicht des Arztes,
dem Einsichtsrecht der Patienten in die Krankenun-
terlagen sowie zu dem Recht, Kopien der Unterlagen
gegen Erstattung der Kosten zu erhalten, ließen sich
zahlreiche Anrufer beraten.
Internetauftritt und Datenbank
Neben der individuellen Beratung wird von den
Mitarbeitern der Patientenberatung eine eigene Da-
tenbank gepflegt, die einen schnellen Zugriff auf
Informationen zu relevanten Beratungsthemen si-
cherstellt. Zudem werden im Rahmen des Internet-
auftritts der Patientenberatung
(
/
Patientenberatung)
für den Patienten nützliche Infor-
mationen und weiterführende Links laufend aktua-
lisiert und bereitgestellt.
Interessierte Ärztinnen
und Ärzte können sich
unter
Tel.: 0211 4302-2161
informieren.
Für Bürger/ Patienten ist die
Beratungsstelle erreichbar
unter
0211 4302-2500
oder
per
E-Mail:
.
Ansprechpartner/innen:
Dr. med. Axel Herzog
Dr. med. Viola Lenz
Dr. med. Elisabeth Lüking
Nadja Rößner