Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2014 - page 33

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2013
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Der Ausschussvorsitzende und Vizepräsident der
Ärztekammer, Bernd Zimmer, machte deutlich, dass
bei der Behandlung von Privatpatienten oder Selbst-
zahlern ein erhöhter Beratungsbedarf der Kammer-
angehörigen zu erwarten ist, vor allem bei der Er-
bringung von Leistungen, die über das Maß einer
medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung
hinausgehen
(§ 1 Absatz 2 GOÄ)
.
Novellierung der GOÄ
Die GOÄ ist bis auf einzelne Teilnovellierungen
geringen Umfangs seit 30 Jahren nicht mehr weiter-
entwickelt worden. Zahlreiche Abrechnungskon-
flikte resultieren daraus, dass neuere medizinische
Verfahren in der GOÄ nicht berücksichtigt sind.
Eine Novellierung ist seit Langem überfällig. In
Ermangelung einer entsprechenden Initiative des
Verordnungsgebers hat die Bundesärztekammer,
gemeinsam mit den Berufsverbänden und Fachge-
sellschaften, einen Entwurf einer neuen GOÄ erar-
beitet und fertiggestellt. Es handelt sich hierbei um
eine komplette Neubeschreibung des gesamten ärzt-
lichen Leistungsspektrums in Krankenhaus und
Praxis, basierend auf dem aktuellen Stand der me-
dizinischenWissenschaft. Konzeptionell neu ist vor
allem, dass in den operativen Fächern bei der Schaf-
fung ablaufbezogener Leistungskomplexe Daten-
sätze realer Schnitt-Naht-Zeiten berücksichtigt
wurden und dass alle Leistungen unter Berücksich-
tigung ihrer Bestandteile ärztliche Leistung, Perso-
naleinsatz, technische Ausstattung und (Gemein-)
kosten wie Raummiete, Energiekosten et cetera be-
triebswirtschaftlich kalkuliert wurden.
Umsetzung
In der 17. Legislaturperiode desDeutschenBundes-
tages bis zum Herbst 2013 wurde die von der sei-
nerzeitigen Koalition angekündigte Novellierung
der GOÄ nicht mehr in Angriff genommen. Dem-
gegenüber hat die Bundesärztekammer (BÄK) ihre
Aufgabe mit dem im Sommer 2013 fertiggestellten
umfangreichen Entwurf einer neuen GOÄ erfüllt,
die sie sich im Interesse der deutschen Ärzteschaft
selbst auferlegt hatte. Inzwischen haben sich
Bundesärztekammer und der Verband der priva-
ten Krankenversicherung auf Eckpunkte für eine
GOÄ-Novelle geeinigt. Die Novellierung der GOÄ
bleibt damit eine der zentralen Forderungen der
deutschen Ärzteschaft auch an die neue Bundes-
regierung.
Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
Ansprechpartner zur GOÄ
Dr. med. Tina Wiesener
Dr. med. Stefan Gorlas
Dr. med. Anja Pieritz
Tel.: 0211 4302-2133, Fax.: 0211 4302-5133
E- Mail:
Weitere Informationen
zur Schlichtungs- und Begutachtungstätigkeit:
GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer:
unter
Ärzte>Gebührenordnung>GOÄ-Ratgeber
Informationen zur GOÄ-Novelle:
unter
Ärzte>Gebührenordnung>Honorarpolitik
Rechtsgrundlagen
Heilberufsgesetz NRW § 6 Absatz 1:
„Aufgaben der Kammern sind:
8. für ein gedeihliches Verhältnis
der Kammerangehörigen untereinander zu
sorgen und Streitigkeiten zwischen
Kammerangehörigen sowie zwischen ihnen
und Dritten, die aus der Berufsausübung
entstanden sind, zu schlichten,
soweit nicht andere Stellen zuständig sind.“
Berufsordnung für die nordrheinischen
Ärztinnen und Ärzte § 12 Absatz 3:
„Auf Antrag einer oder eines Beteiligten
gibt die Ärztekammer eine gutachterliche
Äußerung über die Angemessenheit
der Honorarforderung ab.“
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