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Jahresbericht 2014

Ärztekammer

Nordrhein

Medizinische Grundsatzfragen

Arzneimittelberatung:

Gut fortgebildet,richtig verordnet

Die Komplexität des deutschen Arzneimittelmarktes

erfordert von Ärztinnen und Ärzten eine stete Aktu-

alisierung ihres pharmakologischen Wissens wie auch

ihrer Kenntnis der regulatorischen Anforderungen bei

der Verordnung von Arzneimitteln.

Neutrale Informationen zu neuen Entwicklungen

und neuen Erkenntnissen über bekannte Arzneimit-

tel sind zur Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten

im Kammerbereich von hohem Wert. Ärztekam-

mern und Kassenärztliche Vereinigungen haben

den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungsmaßnahmen

anzubieten, die frei von wirtschaftlichen Einflüssen

sind. Daraus leitet sich die Aufgabe der Arzneimittel-

beratungsstelle der Kammer ab, Ärztinnen und Ärz-

ten in Praxis und Klinik neutrale, sachkundige und

aktuelle Arzneimittelinformationen zur Verfügung

zu stellen, die diese auch an ihre Patienten weiter-

geben können. Ergänzend zur persönlichen Bera-

tung dient auch die Rubrik „Sicherer Verordnen“ im

Rheinischen Ärzteblatt

als wichtige Informationsquel-

le für die Kammermitglieder.

Die Arzneimittelberatungsstelle erstellte im Be-

richtszeitraum für Vorstand und Geschäftsführung,

insbesondere für die Rechtsabteilung, Stellungnah-

men beispielsweise zu aktuellen Problemen der Ver-

schreibung von Arzneimitteln. Anfragen von Ärztin-

nen und Ärzten sowie auch von Behörden zu pharma-

kologischen und arzneimittelrechtlichen Problemen

wurden geprüft und beantwortet. Einen Schwer-

punkt stellten dabei wie auch in vergangenen Jahren

Fragen zum fachfremden Verordnen von Arzneimit-

teln sowie Fragen zum richtigen Rezeptieren dar.

Des Weiteren wurden die Anwendung bedenklicher

Arzneimittel und die Bedeutung von Leitlinien the-

matisiert. Ebenfalls bestand wiederholt Beratungs-

bedarf bezüglich der Umstellung einer Arzneimittel-

verordnung auf ein Generikum oder auf eine andere

Darreichungsform. Eine Bevorratungsliste von BtM-

pflichtigen Arzneimitteln und Analgetika für den

Notfall wurden nach Abstimmung mit der Apothe-

kerkammer Mitte 2013 publiziert.

Mobbing

Die Ärztekammer Nordrhein hat im Jahr 1998

eine Anlaufstelle für Ärztinnen und Ärzte bei Fra-

gen des Missbrauchs und der Repression in hierar-

chischen Arbeitsverhältnissen (Mobbing) eingerich-

tet und damit einen Beschluss des Deutschen Ärzte-

tages aus dem gleichen Jahr umgesetzt. Ansprech-

partnerinnen sind

• Dr. Brigitte Hefer

(hefer@aekno.de

, 0211 4302-2204)

als Ombudsfrau und

• stellvertretend Dr. Martina Levartz

(levartz@aekno.de,

0211 4302-2750).

Die ärztlichen Kolleginnen führen Beratungsge-

spräche mit von Mobbing betroffenen Ärztinnen

und Ärzte. In den Gesprächen zeigt sich häufig, dass

Mobbing nicht das primäre Problem ist, sondern

Organisationsmängel, arbeits- oder berufsrecht-

liche Probleme im Vordergrund stehen, die sich in

Unzufriedenheit und in Mobbing-Handlungen aus-

drücken.

Im Zeitraum Januar 2013 bis Juli 2014 haben sich

42 Kolleginnen und Kollegen telefonisch an die

Mobbing-Ansprechpartnerinnen beziehungsweise

die Ombudsperson gewandt, zwölf Kolleginnen

und Kollegen haben einen persönlichen Gesprächs-

termin wahrgenommen.

Fachtagung „Häusliche Gewalt –

Gewalt in sozialen Beziehungen“

Gewalt ist ein weit verbreitetes und gesellschafts-

schichtenübergreifendes Problem. Gewalterfahrun-

gen können zu (langdauernden) körperlichen und

seelischen Verletzungen mit erheblichen Auswirkun-

gen auf das Gesundheits- und Sozialsystem führen.

Bund und Länder haben in den vergangenen

20 Jahren mehrere Gesetze verabschiedet, die den

Schutz insbesondere vor Gewalt im häuslichen Um-

feld zum Gegenstand haben. Neben der Ächtung

und Sanktionierung von Gewalt stehen bei der Be-

kämpfung insbesondere von häuslicher Gewalt der

Arzneimittelberatung

der Ärztekammer Nordrhein

Tel.:

0211 4302-2285

E-Mail:

Dr.Schutte@aekno.de