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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2014

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Medizinische Grundsatzfragen

Ärztliche Stelle Radiologie, Strahlentherapie

und Nuklearmedizin

Die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung

(§ 17a RöV, § 83 StrlSchV)

beschreiben

die Tätigkeitsbereiche der Ärztlichen Stellen. Der Betrieb der Ärztlichen Stellen obliegt nach

§ 9 Heilberufsgesetz NRW

den Ärztekammern.

Nachdem das Qualitätsmanagement der Ärztli-

chen Stellen im April 2012 nach den Vorgaben der

DIN EN ISO 9001

(Qualitätsmanagementnorm) zer-

tifiziert wurde, erfolgte im Jahre 2013 das erste

Überwachungsaudit, bei dem keine Abweichungen

zur Norm festgestellt wurden. Auch im Jahre 2014

wurde das zweite Überwachungsaudit bereits er-

folgreich absolviert.

Röntgendiagnostik

Nach dem deutlichen Rückgang der vergangenen

Jahre blieb die Anzahl der gemeldeten Betreiber

und der Röntgenanlagen im Jahre 2013 weitgehend

stabil. Bei 3.891 Geräten von 1.521 Betreibern wur-

den im Berichtszeitraum 2.148 Röntgenanlagen

überprüft.

Die Überprüfungen zeigen eine hohe Qualität,

wobei die völlig mängelfreien Überprüfungen deut-

lich zugenommen haben. Ein verkürzter Wieder-

vorlagezeitraum wurde nur in knapp acht Prozent

der Fälle ausgesprochen.

Alle Akten der Ärztlichen Stelle nach Röntgen-

verordnung wurden bis Anfang 2013 digitalisiert

und revisionssicher in einem Dokumentenmana-

gementsystem hinterlegt. Als Ziel für die nächsten

Jahre strebt die Ärztliche Stelle an, den Betreibern

digitaler Anlagen die Möglichkeit zu eröffnen, die

von der Ärztlichen Stelle angeforderten Unterlagen

weitgehend digital einzureichen.

Die Ärztliche Stelle beteiligt sich aktiv an der

vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) initiierten

IVEU-Studie (IT-gestütztes Verfahren zur Erfas-

sung von Untersuchungsparametern) zur automa-

tischen Erfassung von Dosiswerten in der Röntgen-

diagnostik und Nuklearmedizin.

Strahlentherapie

Neben 26 Krankenhäusern und fünf Universitäts-

klinikenwaren37strahlentherapeutischePraxenbei

derÄrztlichenStelleangemeldet.Diesbedeuteteinen

weiteren Anstieg der angemeldeten Praxen im Ver-

gleich zumVorjahreszeitraum. Hierbei stehenneben

den klassischen 79 Linearbeschleunigern und 24

Afterloadinggeräten zwei Tomo-Therapiegeräte, ein

Gammaknife, ein Cyberknife sowie eine Protonen-

anlage zur modernen Strahlentherapie zur Verfü-

gung. Zusätzlich sind 21 Praxen, die eine Röntgen-

therapieeinrichtung vorhalten, bei der Ärztlichen

Stelle gemeldet.

Im Berichtszeitraum erfolgten unter der Leitung

vonProfessorDr. Karl Axel HartmannundProfessor

Dr. Thomas Feyerabend 33 „Vor-Ort-Überprüfun-

gen“ strahlentherapeutischer Institute sowie sechs

Überprüfungen reiner Röntgentherapieeinrichtun-

gen. Erfreulicherweise konnten bei keinemBetreiber

deutliche oder schwere Mängel gefunden werden.

Auch in der Strahlentherapie erfolgt eine fort-

schreitende Digitalisierung der Akten.

Nuklearmedizin

Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Detlef Moka

und Dr. Marco Tosch fanden in elf Kommissions-

sitzungen 83 Überprüfungen statt. Die Anzahl der

gemeldeten nuklearmedizinischen Einrichtungen

blieb im Jahre 2013 mit 141 Betreibern konstant.

Bei den Überprüfungen konnten 85 Prozent der

Betreiber eine gute bis sehr gute Qualität beschei-

nigt werden. Erhebliche Mängel zeigten sich bei

sieben Prozent der überprüften Einrichtungen.

Hauptgrund für die Bescheinigung schwerwie-

gender Mängel war weiterhin die Nichtnachvoll-

ziehbarkeit der „Rechtfertigenden Indikation“. Mit

diesem Ergebnis liegt die Ärztliche Stelle Nordrhein

im bundesweiten Durchschnitt.

Im Berichtszeitraum wurde mit der von der

Richt-

linie Strahlenschutz in der Medizin

vorgegebenen

Überprüfung der Radiochemie begonnen. Hierbei

zeigen sich noch erhebliche Defizite, die durch eine

intensive Beratung durch den Radiochemiker Dr.

Franz-Josef Gildehaus ausgeräumt werden sollen.

Die Ärztliche Stelle der Ärztekammer Nordrhein

wurde vom Zentralen Erfahrungsaustausch der

Ärztlichen Stellen beauftragt, in Zusammenarbeit

mit den anderen Ärztlichen Stellen hierfür Prüf-

punkte für ein einheitliches Bewertungssystem der

Ärztlichen Stellen zu entwickeln.

Weitere Informationen finden

Sie auf unserer Homepage

unter

www.aekno.de/

Qualitaetssicherung

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