

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2014
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Medizinische Grundsatzfragen
Ärztliche Stelle Radiologie, Strahlentherapie
und Nuklearmedizin
Die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung
(§ 17a RöV, § 83 StrlSchV)
beschreiben
die Tätigkeitsbereiche der Ärztlichen Stellen. Der Betrieb der Ärztlichen Stellen obliegt nach
§ 9 Heilberufsgesetz NRW
den Ärztekammern.
Nachdem das Qualitätsmanagement der Ärztli-
chen Stellen im April 2012 nach den Vorgaben der
DIN EN ISO 9001
(Qualitätsmanagementnorm) zer-
tifiziert wurde, erfolgte im Jahre 2013 das erste
Überwachungsaudit, bei dem keine Abweichungen
zur Norm festgestellt wurden. Auch im Jahre 2014
wurde das zweite Überwachungsaudit bereits er-
folgreich absolviert.
Röntgendiagnostik
Nach dem deutlichen Rückgang der vergangenen
Jahre blieb die Anzahl der gemeldeten Betreiber
und der Röntgenanlagen im Jahre 2013 weitgehend
stabil. Bei 3.891 Geräten von 1.521 Betreibern wur-
den im Berichtszeitraum 2.148 Röntgenanlagen
überprüft.
Die Überprüfungen zeigen eine hohe Qualität,
wobei die völlig mängelfreien Überprüfungen deut-
lich zugenommen haben. Ein verkürzter Wieder-
vorlagezeitraum wurde nur in knapp acht Prozent
der Fälle ausgesprochen.
Alle Akten der Ärztlichen Stelle nach Röntgen-
verordnung wurden bis Anfang 2013 digitalisiert
und revisionssicher in einem Dokumentenmana-
gementsystem hinterlegt. Als Ziel für die nächsten
Jahre strebt die Ärztliche Stelle an, den Betreibern
digitaler Anlagen die Möglichkeit zu eröffnen, die
von der Ärztlichen Stelle angeforderten Unterlagen
weitgehend digital einzureichen.
Die Ärztliche Stelle beteiligt sich aktiv an der
vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) initiierten
IVEU-Studie (IT-gestütztes Verfahren zur Erfas-
sung von Untersuchungsparametern) zur automa-
tischen Erfassung von Dosiswerten in der Röntgen-
diagnostik und Nuklearmedizin.
Strahlentherapie
Neben 26 Krankenhäusern und fünf Universitäts-
klinikenwaren37strahlentherapeutischePraxenbei
derÄrztlichenStelleangemeldet.Diesbedeuteteinen
weiteren Anstieg der angemeldeten Praxen im Ver-
gleich zumVorjahreszeitraum. Hierbei stehenneben
den klassischen 79 Linearbeschleunigern und 24
Afterloadinggeräten zwei Tomo-Therapiegeräte, ein
Gammaknife, ein Cyberknife sowie eine Protonen-
anlage zur modernen Strahlentherapie zur Verfü-
gung. Zusätzlich sind 21 Praxen, die eine Röntgen-
therapieeinrichtung vorhalten, bei der Ärztlichen
Stelle gemeldet.
Im Berichtszeitraum erfolgten unter der Leitung
vonProfessorDr. Karl Axel HartmannundProfessor
Dr. Thomas Feyerabend 33 „Vor-Ort-Überprüfun-
gen“ strahlentherapeutischer Institute sowie sechs
Überprüfungen reiner Röntgentherapieeinrichtun-
gen. Erfreulicherweise konnten bei keinemBetreiber
deutliche oder schwere Mängel gefunden werden.
Auch in der Strahlentherapie erfolgt eine fort-
schreitende Digitalisierung der Akten.
Nuklearmedizin
Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Detlef Moka
und Dr. Marco Tosch fanden in elf Kommissions-
sitzungen 83 Überprüfungen statt. Die Anzahl der
gemeldeten nuklearmedizinischen Einrichtungen
blieb im Jahre 2013 mit 141 Betreibern konstant.
Bei den Überprüfungen konnten 85 Prozent der
Betreiber eine gute bis sehr gute Qualität beschei-
nigt werden. Erhebliche Mängel zeigten sich bei
sieben Prozent der überprüften Einrichtungen.
Hauptgrund für die Bescheinigung schwerwie-
gender Mängel war weiterhin die Nichtnachvoll-
ziehbarkeit der „Rechtfertigenden Indikation“. Mit
diesem Ergebnis liegt die Ärztliche Stelle Nordrhein
im bundesweiten Durchschnitt.
Im Berichtszeitraum wurde mit der von der
Richt-
linie Strahlenschutz in der Medizin
vorgegebenen
Überprüfung der Radiochemie begonnen. Hierbei
zeigen sich noch erhebliche Defizite, die durch eine
intensive Beratung durch den Radiochemiker Dr.
Franz-Josef Gildehaus ausgeräumt werden sollen.
Die Ärztliche Stelle der Ärztekammer Nordrhein
wurde vom Zentralen Erfahrungsaustausch der
Ärztlichen Stellen beauftragt, in Zusammenarbeit
mit den anderen Ärztlichen Stellen hierfür Prüf-
punkte für ein einheitliches Bewertungssystem der
Ärztlichen Stellen zu entwickeln.
Weitere Informationen finden
Sie auf unserer Homepage
unter
www.aekno.de/Qualitaetssicherung
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