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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2014

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Medizinische Grundsatzfragen

Schutz und die Hilfe für die Opfer im Vordergrund.

Die Hilfen, die Gewaltopfer benötigen, sind häu-

fig sehr differenziert und zeitintensiv. Sie können

in der Regel nicht von einer Person oder Einrich-

tung erbracht werden. Der Arzt ist weder Kriminal-

beamter noch Sozialarbeiter, weder Pfarrer noch

Psychologe. Deshalb ist auch die ärztliche Praxis

grundsätzlich nur Teil eines Systems von Einrich-

tungen, die Gewaltopfern Hilfen anbieten.

Aus diesem Grund ist konkretes Wissen zu nach-

gelagerten Beratungs- und Betreuungsinstitutionen

bedeutsam, da Menschen mit Gewalterfahrung in

der Regel vielfältige Problemkonstellationen mit-

bringen, die in der ärztlichen Praxis allein nicht

zu bewältigen sind. Ende September 2014 hat

im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf eine breit

angelegte Fachtagung zum Thema „Häusliche Ge-

walt – Gewalt in sozialen Beziehungen“ stattge-

funden, auf der Ärztinnen und Ärzte mit mehr als

20 Referentinnen und Referenten aus unterschied-

lichen Bereichen der Gewaltprävention diskutieren

und Kontakte knüpfen konnten.

Die fachliche Vorbereitung von Entscheidungen

des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein erfolgt

zu einem wesentlichen Teil in Ausschüssen, von

denen einige ständig bestehen und andere ad-hoc

gebildet werden. Der Selbstverwaltungsgedanke

der Ärztekammer Nordrhein kommt hier exempla-

risch zum Ausdruck.

E-Health – Telematik

Die Digitalisierung der Kommunikation und Doku-

mentation im Gesundheitswesen verändert die damit

verbundenen Geschäftsprozesse. Für die Ärztekammer

Nordrhein stehen Vertraulichkeit und Datensicherheit

sowie Finanzierbarkeit und Praktikabilität elektroni-

scher Anwendungen im Vordergrund.

Mit elektronischen Arztausweisen (eA) ist die si-

chere Authentifikation der beteiligten Ärzte in der

elektronischenKommunikationmöglich.Außerdem

können unter Verwendung der eA elektronische In-

formationen so verschlüsselt werden, dass sie nur

von denjenigen gelesen werden können, für die sie

bestimmt sind. Arztausweise mit qualifizierter elek-

tronischer Signatur erlauben zusätzlich die Signa-

tur von elektronischen Dateien in einer der hand-

schriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellten

Form.

Um Sicherheit, Vertraulichkeit und Zuverläs-

sigkeit elektronisch transportierter und gespei-

cherter Patientendaten zu gewährleisten, müssen

die überarbeiteten Empfehlungen zur ärztlichen

Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverar-

beitung in der Arztpraxis sowie Finanzierbarkeit

und Praktikabilität der entwickelten Lösungen für

die Ärztinnen und Ärzte strikt beachtet werden

(http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/

Schweigepflicht_2014.pdf)

. Die Ärztekammer Nord-

rhein gibt für ihre Mitglieder seit 2009 Arztauswei-

se mit qualifizierter elektronischer Signatur aus.

Da für viele Anwendungen die Authentifizie-

rungsfunktion des Arztausweises im Vordergrund

steht, beschloss die Ärztekammer Nordrhein, den

bisherigen Papierarztausweis durch einen elek-

tronischen Arztausweis im Scheckkartenformat

mit Chip zu ersetzen (eA-light). Die Ausgabe des

eA-light, mit dem auch eine elektronische Online-

abrechnung mit der KV Nordrhein möglich ist,

hat im September 2012 begonnen. Auch die Ärzte-

kammer Westfalen-Lippe gibt den eA-light aus. Bis

zum 30. Juni 2014 wurden in ganz NRW mehr als

29.000 eA-lights ausgegeben.

Wie mit dem Heilsberufsausweis (HBA) ist mit

dem eA-light die Authentifizierung zum Beispiel

an den Online-Portalen von Kammer und KV so-

wie das sichere Verschlüsseln von Dateien für einen

oder mehrere Karteninhaber möglich. HBA und eA-

light können miteinander problemlos verschlüsselt

kommunizieren. Kam es bisher bei 2.500 HBAs in

NRW jedoch seltener vor, dass ein oder alle Adres-

saten verschlüsselt kommunizieren konnten, ist

die Wahrscheinlichkeit bei 29.000 elektronischen

Arztausweisinhabern deutlich größer, dass Emp-

fänger einer verschlüsselten Datei über einen Arzt-

ausweis und damit über die Verschlüsselungszerti-

fikate verfügen. Wer derart verschlüsselte Dateien

zum Beispiel als E-Mail-Anhang versendet, kann

sicher sein, dass diese Daten für etwa zehn Jahre

von keinem Unbefugten auch mit größerem Auf-

wand lesbar gemacht werden können. Die von der

Ärztekammer Nordrhein herausgegebenen Arzt-

Ausschussarbeit: Ort ärztlicher Meinungsbildung