

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2014
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Medizinische Grundsatzfragen
Schutz und die Hilfe für die Opfer im Vordergrund.
Die Hilfen, die Gewaltopfer benötigen, sind häu-
fig sehr differenziert und zeitintensiv. Sie können
in der Regel nicht von einer Person oder Einrich-
tung erbracht werden. Der Arzt ist weder Kriminal-
beamter noch Sozialarbeiter, weder Pfarrer noch
Psychologe. Deshalb ist auch die ärztliche Praxis
grundsätzlich nur Teil eines Systems von Einrich-
tungen, die Gewaltopfern Hilfen anbieten.
Aus diesem Grund ist konkretes Wissen zu nach-
gelagerten Beratungs- und Betreuungsinstitutionen
bedeutsam, da Menschen mit Gewalterfahrung in
der Regel vielfältige Problemkonstellationen mit-
bringen, die in der ärztlichen Praxis allein nicht
zu bewältigen sind. Ende September 2014 hat
im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf eine breit
angelegte Fachtagung zum Thema „Häusliche Ge-
walt – Gewalt in sozialen Beziehungen“ stattge-
funden, auf der Ärztinnen und Ärzte mit mehr als
20 Referentinnen und Referenten aus unterschied-
lichen Bereichen der Gewaltprävention diskutieren
und Kontakte knüpfen konnten.
Die fachliche Vorbereitung von Entscheidungen
des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein erfolgt
zu einem wesentlichen Teil in Ausschüssen, von
denen einige ständig bestehen und andere ad-hoc
gebildet werden. Der Selbstverwaltungsgedanke
der Ärztekammer Nordrhein kommt hier exempla-
risch zum Ausdruck.
E-Health – Telematik
Die Digitalisierung der Kommunikation und Doku-
mentation im Gesundheitswesen verändert die damit
verbundenen Geschäftsprozesse. Für die Ärztekammer
Nordrhein stehen Vertraulichkeit und Datensicherheit
sowie Finanzierbarkeit und Praktikabilität elektroni-
scher Anwendungen im Vordergrund.
Mit elektronischen Arztausweisen (eA) ist die si-
chere Authentifikation der beteiligten Ärzte in der
elektronischenKommunikationmöglich.Außerdem
können unter Verwendung der eA elektronische In-
formationen so verschlüsselt werden, dass sie nur
von denjenigen gelesen werden können, für die sie
bestimmt sind. Arztausweise mit qualifizierter elek-
tronischer Signatur erlauben zusätzlich die Signa-
tur von elektronischen Dateien in einer der hand-
schriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellten
Form.
Um Sicherheit, Vertraulichkeit und Zuverläs-
sigkeit elektronisch transportierter und gespei-
cherter Patientendaten zu gewährleisten, müssen
die überarbeiteten Empfehlungen zur ärztlichen
Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverar-
beitung in der Arztpraxis sowie Finanzierbarkeit
und Praktikabilität der entwickelten Lösungen für
die Ärztinnen und Ärzte strikt beachtet werden
(http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Schweigepflicht_2014.pdf)
. Die Ärztekammer Nord-
rhein gibt für ihre Mitglieder seit 2009 Arztauswei-
se mit qualifizierter elektronischer Signatur aus.
Da für viele Anwendungen die Authentifizie-
rungsfunktion des Arztausweises im Vordergrund
steht, beschloss die Ärztekammer Nordrhein, den
bisherigen Papierarztausweis durch einen elek-
tronischen Arztausweis im Scheckkartenformat
mit Chip zu ersetzen (eA-light). Die Ausgabe des
eA-light, mit dem auch eine elektronische Online-
abrechnung mit der KV Nordrhein möglich ist,
hat im September 2012 begonnen. Auch die Ärzte-
kammer Westfalen-Lippe gibt den eA-light aus. Bis
zum 30. Juni 2014 wurden in ganz NRW mehr als
29.000 eA-lights ausgegeben.
Wie mit dem Heilsberufsausweis (HBA) ist mit
dem eA-light die Authentifizierung zum Beispiel
an den Online-Portalen von Kammer und KV so-
wie das sichere Verschlüsseln von Dateien für einen
oder mehrere Karteninhaber möglich. HBA und eA-
light können miteinander problemlos verschlüsselt
kommunizieren. Kam es bisher bei 2.500 HBAs in
NRW jedoch seltener vor, dass ein oder alle Adres-
saten verschlüsselt kommunizieren konnten, ist
die Wahrscheinlichkeit bei 29.000 elektronischen
Arztausweisinhabern deutlich größer, dass Emp-
fänger einer verschlüsselten Datei über einen Arzt-
ausweis und damit über die Verschlüsselungszerti-
fikate verfügen. Wer derart verschlüsselte Dateien
zum Beispiel als E-Mail-Anhang versendet, kann
sicher sein, dass diese Daten für etwa zehn Jahre
von keinem Unbefugten auch mit größerem Auf-
wand lesbar gemacht werden können. Die von der
Ärztekammer Nordrhein herausgegebenen Arzt-
Ausschussarbeit: Ort ärztlicher Meinungsbildung