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Jahresbericht 2014
Ärztekammer
Nordrhein
Rechtsabteilung
Alles was Recht ist
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Ärztekammer gehört es, die Erfüllung der Berufspflichten
der Kammerangehörigen zu überwachen und für die Erhaltung eines hochstehenden Berufsstandes
zu sorgen. Daneben stehen zahlreiche Beratungsthemen und Schlichtungsverfahren im Vordergrund
der Arbeit der Rechtsabteilung.
Von Rechtsberatung bis zur Berufsgerichtsbarkeit
Aufgabe der Rechtsabteilung ist die rechtliche Be-
gleitung der Ärztekammer Nordrhein als Körper-
schaft des öffentlichen Rechts in grundsätzlich al-
len Belangen. Sie berät und unterstützt die sie reprä-
sentierenden Organe und Ehrenamtsträger auf den
Ebenen der Hauptstelle, den Bezirks- und Kreis-
stellen sowie die Geschäftsführung der Kammer
in den jeweiligen Ressorts hinsichtlich aller recht-
lichen Implikationen, die sich aus der Aufgaben-
erledigung der Kammer auf der Grundlage des
Heilberufsgesetzes und anderer gesetzlicher Be-
stimmungen ergeben.
Die Rechtsabteilung befindet sich in einem per-
manenten Entwicklungsprozess, in dem Schwer-
punkte immer wieder neu gesetzt und Überprü-
fungen der aktuellen Arbeit geleistet werden. Auf
Grund von rechtlichen oder tatsächlichen Verän-
derungen kommen neue Aufgabengebiete hinzu
oder entfallen. Die Arbeit wird auf der Grundlage
der geltenden verwaltungsverfahrensrechtlichen
Vorschriften geleistet. Die Rechtsabteilung ist in
die Arbeit aller Abteilungen der Kammer einge-
bunden. Dies erfolgt entweder durch Übernahme
von Vorgängen, durch Beantwortung von internen
Anfragen oder das kooperative Zusammenwirken
beispielsweise bei der Erstellung von Satzungsän-
derungen oder Stellungnahmen zu Gesetzgebungs-
und Verordnungsverfahren, bei der Bearbeitung
von berufsaufsichtsrechtlichen Verfahren sowie der
Beratung von Ärztinnen und Ärzten.
Juristische Grundsatzangelegenheiten
Der Bereich „Juristische Grundsatzangelegenhei-
ten“ befasst sich in seinem Kern mit der Betreuung
aller juristischen Angelegenheiten jenseits der Ein-
zelfallbearbeitung. Diese obliegt der Zuständigkeit
des Bereichs „Berufsaufsicht und Berufsgerichts-
barkeit“. Allerdings wird bei der konkreten Arbeit
die jeweilige Zuständigkeit flexibel gehandhabt.
Die Betreuung von Gesetzgebungs- und Verord-
nungsverfahren, von Landes-, Bundes- oder europa-
rechtlichen Normen sowie die Weiter- oder Neu-
entwicklung von Satzungen, Verfahren oder Kon-
zepten nimmt einen breiten Raum ein. Die Bundes-
ärztekammer (BÄK) wird regelmäßig durch per-
sönliche Mitwirkung und Erarbeitung von Grund-
satzpapieren oder Entscheidung unterstützt (zum
Beispiel bei der „Definition ärztlicher Heilkunde“).
Die Beratung der anderen Ressorts sowie von ein-
zelnen Bereichen im Haus (Nordrheinische Aka-
demie, Berufsbildungsausschuss, Prüfungen von
Medizinischen Fachangestellten, Beitragsrecht) ge-
hören ebenso zu der Arbeit wie die Betreuung der
Kammerorgane oder auch die rechtliche Begleitung
der Kammerwahlen.
Ausschuss „Berufsordnung, Allgemeine Rechtsfragen
und Europa“
Der Ausschuss hat im Berichtsjahr unter dem
Vorsitz des Vizepräsidenten Bernd Zimmer getagt.
Schwerpunkte der Arbeit waren:
• Weiterentwicklung der
Berufsordnung
• konzeptionelle Weiterentwicklung der
Richtlinie
zur Durchführung der assistierten Reproduktion
• Beratung zur Einführung einer freiwilligen
Kammermitgliedschaft
• Entwicklung eines Leitfadens für die
persönliche Vorsorge
• Sponsoring von Fortbildungsveranstaltungen
•
Patientenrechtegesetz
• Entwicklung des Honorararztwesens
Die Arbeitsergebnisse wurden über den Vorstand
auf Landes- und Bundesebene in weitere Beratun-
gen eingebracht.
Gremienarbeit auf Bundesebene
Die Rechtsabteilung arbeitet intensiv in diversen
Gremien bei der Bundesärztekammer mit, so in
der Ständigen Konferenz Berufsordnung, im Aus-
schuss Berufsordnung, in der AG Heilberufe- und
Kammergesetze, der AG der Juristen der Heilberufs-
RAin Christina Hirthammer-
Schmidt-Bleibtreu,
Justiziarin der ÄkNo,
Bereich Juristische Grund-
satzangelegenheiten
Dr. iur. Dirk Schulenburg,
MBA, Justiziar der ÄkNo,
Bereich Rechtsberatung/
Rechtsanwendung