

Die Kommission konnte zwar nicht die Feststellung treffen,
dass bei frühzeitigerer Operation das Leben gerettet worden
wäre. Die Chance der Rettung hätte jedoch bestanden.
Die Feststellung eines groben Behandlungsfehlers kann
nach der Rechtsprechung für die Frage, ob der Fehler den
eingetretenen Gesundheitsschaden verursacht hat, zur Um-
kehrung der Beweislast führen. Das bedeutet, dass in einem
solchen Fall nicht der Patient die Kausalität nachzuweisen
hat. Vielmehr ist es Sache der betroffenen Ärzte, den Nach-
weis zu führen, dass der Schaden – hier der Tod – nicht eine
Folge der ärztlichen Versäumnisse war,was bei dem geschil-
derten Fall kaum gelingen dürfte.
Herbert Weltrich und Wilfried Fitting
Ruptur eines Bauchaortenaneurysmas
102
Gutachtliche Entscheidungen