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Die Kommission konnte zwar nicht die Feststellung treffen,

dass bei frühzeitigerer Operation das Leben gerettet worden

wäre. Die Chance der Rettung hätte jedoch bestanden.

Die Feststellung eines groben Behandlungsfehlers kann

nach der Rechtsprechung für die Frage, ob der Fehler den

eingetretenen Gesundheitsschaden verursacht hat, zur Um-

kehrung der Beweislast führen. Das bedeutet, dass in einem

solchen Fall nicht der Patient die Kausalität nachzuweisen

hat. Vielmehr ist es Sache der betroffenen Ärzte, den Nach-

weis zu führen, dass der Schaden – hier der Tod – nicht eine

Folge der ärztlichen Versäumnisse war,was bei dem geschil-

derten Fall kaum gelingen dürfte.

Herbert Weltrich und Wilfried Fitting

Ruptur eines Bauchaortenaneurysmas

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Gutachtliche Entscheidungen