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reaktion und eines ansteigenden C-reaktiven Proteins ver-

säumt, hieraus diagnostische Konsequenzen zu ziehen. Ent-

gegen der Ansicht des belasteten Arztes, dass bekanntlich

viele Menschen eine über Jahre erhöhte BSG haben, ohne

dass dafür ein Grund gefunden wird und er deshalb nicht

hätte reagieren müssen,wäre es geboten gewesen, eine mög-

liche Ursache dieser pathologischen Veränderungen zu er-

gründen. Durch eine Ultraschalldiagnostik, von ihm selbst

oder einem geeigneten Facharzt durchgeführt, wären bei

der Patientin einer oder beide Nierentumoren bereits 1998

zu erkennen gewesen.

Sie hätten damals mit einem geringeren Verlust an Nieren-

gewebe und besseren Aussichten auf Heilung behandelt

werden können. Insgesamt wurde die Erkennung des beid-

seitigen Nierenzellkarzinoms um etwa 5 bis 6 Jahre verzö-

gert und damit die Heilungsaussicht verschlechtert.

Volkmar Lent, Johann Schläger und Ernst Jürgen Kratz

Versäumnisse bei der Diagnose eines Nierenzellkarzinoms

Gutachtliche Entscheidungen

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