

reaktion und eines ansteigenden C-reaktiven Proteins ver-
säumt, hieraus diagnostische Konsequenzen zu ziehen. Ent-
gegen der Ansicht des belasteten Arztes, dass bekanntlich
viele Menschen eine über Jahre erhöhte BSG haben, ohne
dass dafür ein Grund gefunden wird und er deshalb nicht
hätte reagieren müssen,wäre es geboten gewesen, eine mög-
liche Ursache dieser pathologischen Veränderungen zu er-
gründen. Durch eine Ultraschalldiagnostik, von ihm selbst
oder einem geeigneten Facharzt durchgeführt, wären bei
der Patientin einer oder beide Nierentumoren bereits 1998
zu erkennen gewesen.
Sie hätten damals mit einem geringeren Verlust an Nieren-
gewebe und besseren Aussichten auf Heilung behandelt
werden können. Insgesamt wurde die Erkennung des beid-
seitigen Nierenzellkarzinoms um etwa 5 bis 6 Jahre verzö-
gert und damit die Heilungsaussicht verschlechtert.
Volkmar Lent, Johann Schläger und Ernst Jürgen Kratz
Versäumnisse bei der Diagnose eines Nierenzellkarzinoms
Gutachtliche Entscheidungen
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