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Im Falle einer Verletzung der Harnleiter können für die be-

troffenen Patientinnen und Patienten Komplikationen ent-

stehen, die in ihrer möglichen Komplexität nach der Risiko-

aufklärung über mögliche „Harnleiterläsionen“ – wie aus

den Anschreiben an die Gutachterkommission für ärztliche

Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein hervor-

geht – nicht vorstellbar waren. Juristische Auseinanderset-

zungen können die Folge sein. Trotz einer Vielzahl von

Publikationen hierzu bleibt das Thema aktuell, da auch

weiterhin zahlreiche Behandlungsfehlervorwürfe bestätigt

werden.

Die Anzahl der in Nordrhein festgestellten operationstech-

nischen Behandlungsfehler, die zu einer Harnleiterverlet-

zung führten, stieg in den Abschlussjahren 1975 bis 1998

von 2,9/Jahr auf 3,8/Jahr an [2]. Dabei wurden in den ver-

gangenen neun Abschlussjahren nunmehr auch operations-

technische Fehler mit Ureterläsionen bei abdominal-chirur-

gischen Eingriffen (0,9/Jahr) von der Gutachterkommission

festgestellt. In den 13.322 nordrheinischen Bescheiden der

Abschlussjahre 2006 bis 2014 ging es insgesamt bei 169

Patienten (1,3 Prozent) um eine iatrogene Ureterläsion

(

T

abelle 1)

. Festgestellt wurden 68 Behandlungsfehler (Be-

handlungsfehler-Quote (BF-Quote): 40 Prozent) und drei

Risikoaufklärungsfehler in Bezug auf eine Harnleiterverlet-

zung, darunter zwei bei ansonsten sachgerechter Behand-

lung. 95 Entscheidungen betrafen operative Eingriffe durch

Frauenärzte.

Harnleiterverletzungen durch operationstechnische Fehler

bei gynäkologischen Eingriffen durch Frauenärzte nahmen

von 1,9/Jahr (1999 bis 2005) auf 2,2/Jahr (2006 bis 2014) zu

[3]. Der Anteil der operationstechnischen Fehler an den 919

die Frauenheilkunde betreffenden Verfahren betrug in

Nordrhein 2,2 Prozent und lag damit doppelt so hoch wie

bei der Norddeutschen Schlichtungsstelle mit 1,1 Prozent

(n=2.892). Sie berichtete über 173 Fälle mit iatrogenen Harn-

leiterverletzungen bei gynäkologischen Eingriffen der Ab-

schlussjahre 2000 bis 2011 (n=31.504 Verfahren) mit Fest-

stellung von 82 Behandlungsfehlern (BF-Quote: 47 Pro-

zent). Davon waren 32 operationstechnische Fehler, die eine

Haftung für die eingetretene Ureterläsion begründeten [4].

In Norddeutschland wurden mit 21 Prozent häufiger nur

Nachsorgefehler festgestellt als bei den Frauenärzten in

Nordrhein mit 13 Prozent.

Einzelfehler

Gegenüber den Frauenärzten wurden in 20 Verfahren ope-

rationstechnische Fehler mit Ureterverletzung erkannt, da-

runter folgende Einzelfehler (Mehrfachnennung): Unterlas-

sene Darstellung/Beachtung trotz erschwerter Bedingun-

gen (10x), ungenügend kontrollierte Elektrokoagulation zur

Blutstillung (2x)/Endometriose- (2x) oder Myomknotenbe-

handlung (1x), unbemerkte vollständige Durchtrennung

(4x), Miterfassen bei einer Naht trotz übersichtlicher Ver-

hältnisse (1x), verspätete Konversion (1x) und fehlende ab-

schließende Kontrolle vor OP-Ende bei unübersichtlichem

Situs (2x). Sechsmal wurde der Ureter im OP-Bericht trotz

erschwerter Situation nicht erwähnt. Insgesamt wurde die

Harnleiterverletzung postoperativ 18-mal durch die Ärzte

der operierenden Klinik behandlungsfehlerhaft verspätet

erkannt.

Es zeigte sich in den Verfahren auch, wie wichtig es ist, den

Patienten und den Hausarzt mittels schriftlicher Siche-

rungsaufklärung über die Notwendigkeit der zeitgerechten

Entfernung eingelegter Ureterschienen, nötiger Kontrollen

auffälliger Laborwerte, beispielsweise einer Kreatininerhö-

hung, oder einer Sonographiekontrolle zu informieren [5].

Fehlerbedingte Ureterläsionen bei Operationen im kleinen Becken

Bei operativen Eingriffen im kleinen Becken sind die Harnleiter

besonders verletzungsgefährdet

Tabelle 1: Iatrogene Harnleiterverletzungen in den abgeschlossenen Verfahren der Gutachterkommission Nordrhein der Jahre 2006–2014

Zeitraum 1.1.2006–31.12.2014

n

davon Fehler

Vorgehen*

Nachsorge* Risikoauf-

bejaht

klärungsfehler*

Gesamtzahl der Begutachtungen*

13.322

4.014

Verfahren mit iatrogener Ureterläsion

169

68

38

36

3

bei

– gynäkologischen Eingriffen durch Frauenärzte

95

35

1

20

19

1

1

– gynäkologischen Eingriffen durch andere Ärzte

5

2

2

/

1

– Sektioentbindungen

10

3

2

1

/

– Darmoperationen

27

10

7

3

/

– anderen Laparotomien

5

5

1

4

/

– Gefäßeingriffen

5

3

2

2

1

– andere Eingriffen

5

2

1

2

/

– Behandlungen bei Nephrolithiasis

11

4

2

2

/

– sonstigen Behandlungen

6

4

1

3

/

* = Mehrfachnennung (nur ein Fehler pro Spalte)

1

darunter drei durch nachbehandelte Urologen

Gutachtliche Entscheidungen

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