

Indikationsmängel bei einer ERC und EPT
bung erfassend festgestellt. Bei einer Total-Pankreatitis des
Schweregrads III, wie sie beim Patienten vorlag, ist die Pro-
gnose äußerst ungünstig (Letalität 50 bis 100 Prozent).
Die Behandlung entsprach dem intensivmedizinischen
Standard. Die Entscheidung, ob frühzeitig eine operative
Ausräumung der Nekrosen und eine Lavage oder eine kon-
servative Intensivtherapie durchgeführt werden, ist Sache
des ärztlichen Ermessens in der jeweiligen aktuellen Situa-
tion. Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile. Die getrof-
fene Maßnahme, den Patienten konservativ intensivmedizi-
nisch zu behandeln, solange sein Zustand einigermaßen sta-
bil blieb, ist nicht zu beanstanden.
Gleiches gilt für den später konsiliarisch getroffenen Ent-
schluss, durch eine operative Sanierung den Zustand zu ver-
bessern, nachdem sich Hinweise für ein Mehrorganversagen
zeigten. Dass die Therapie schließlich erfolglos blieb, ist Fol-
ge der Schwere der Pankreatitis. Ein ärztliches Fehlverhal-
ten konnte die Kommission insoweit nicht feststellen.
Zusammenfassung
Die Gutachterkommission stellte abschließend als vorwerf-
baren Behandlungsfehler fest, die endoskopische retrograde
Cholangiographie und Papillotomie durchzuführen, ob-
wohl diese ärztlichen Maßnahmen nicht indiziert waren.
Das fehlerhafte Vorgehen hat die zum Tode des Patienten
führende akute Pankreatitis verursacht.
Herbert Weltrich und Wilfried Fitting
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Gutachtliche Entscheidungen