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Indikationsmängel bei einer ERC und EPT

bung erfassend festgestellt. Bei einer Total-Pankreatitis des

Schweregrads III, wie sie beim Patienten vorlag, ist die Pro-

gnose äußerst ungünstig (Letalität 50 bis 100 Prozent).

Die Behandlung entsprach dem intensivmedizinischen

Standard. Die Entscheidung, ob frühzeitig eine operative

Ausräumung der Nekrosen und eine Lavage oder eine kon-

servative Intensivtherapie durchgeführt werden, ist Sache

des ärztlichen Ermessens in der jeweiligen aktuellen Situa-

tion. Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile. Die getrof-

fene Maßnahme, den Patienten konservativ intensivmedizi-

nisch zu behandeln, solange sein Zustand einigermaßen sta-

bil blieb, ist nicht zu beanstanden.

Gleiches gilt für den später konsiliarisch getroffenen Ent-

schluss, durch eine operative Sanierung den Zustand zu ver-

bessern, nachdem sich Hinweise für ein Mehrorganversagen

zeigten. Dass die Therapie schließlich erfolglos blieb, ist Fol-

ge der Schwere der Pankreatitis. Ein ärztliches Fehlverhal-

ten konnte die Kommission insoweit nicht feststellen.

Zusammenfassung

Die Gutachterkommission stellte abschließend als vorwerf-

baren Behandlungsfehler fest, die endoskopische retrograde

Cholangiographie und Papillotomie durchzuführen, ob-

wohl diese ärztlichen Maßnahmen nicht indiziert waren.

Das fehlerhafte Vorgehen hat die zum Tode des Patienten

führende akute Pankreatitis verursacht.

Herbert Weltrich und Wilfried Fitting

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Gutachtliche Entscheidungen