

Risikofaktor Makrosomie des Kindes
Zusammenfassung
Bei der Entbindung musste nach den sonographischen Ge-
wichtsschätzungen während der Schwangerschaft mit ei-
nem makrosomen Kind gerechnet werden. Die letzte Ge-
wichtsmessung ergab die Diagnose „großes Kind -› Sectio“.
In diesem Fall bedeutet die Unterlassung einer Fetometrie
nach der stationären Aufnahme einen Behandlungsfehler,
da die erneute Messung das Ausmaß der Makrosomie ge-
klärt hätte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die Auf-
klärung der Patientin über die Risiken einer vaginalen Ent-
bindung und einer Sektio erfolgen müssen. Im Falle der Ent-
scheidung für einen Kaiserschnitt hätten die dazu erforder-
lichen Vorbereitungen in Ruhe getroffen werden können.
Als Rechtsfolge ergibt sich: Die beschuldigte Klinik haftet
für alle Gesundheitsschäden, die bei der Vaginalgeburt ein-
getreten sind, obwohl eine fehlerhafte Zangenentbindung
nicht festgestellt werden kann.
Herbert Weltrich und Lutwin Beck
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Gutachtliche Entscheidungen