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Risikofaktor Makrosomie des Kindes

Zusammenfassung

Bei der Entbindung musste nach den sonographischen Ge-

wichtsschätzungen während der Schwangerschaft mit ei-

nem makrosomen Kind gerechnet werden. Die letzte Ge-

wichtsmessung ergab die Diagnose „großes Kind -› Sectio“.

In diesem Fall bedeutet die Unterlassung einer Fetometrie

nach der stationären Aufnahme einen Behandlungsfehler,

da die erneute Messung das Ausmaß der Makrosomie ge-

klärt hätte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die Auf-

klärung der Patientin über die Risiken einer vaginalen Ent-

bindung und einer Sektio erfolgen müssen. Im Falle der Ent-

scheidung für einen Kaiserschnitt hätten die dazu erforder-

lichen Vorbereitungen in Ruhe getroffen werden können.

Als Rechtsfolge ergibt sich: Die beschuldigte Klinik haftet

für alle Gesundheitsschäden, die bei der Vaginalgeburt ein-

getreten sind, obwohl eine fehlerhafte Zangenentbindung

nicht festgestellt werden kann.

Herbert Weltrich und Lutwin Beck

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Gutachtliche Entscheidungen