

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2016
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Medizinische Grundsatzfragen
ständige zu benennen“. Aufgrund der zunehmen-
den Komplexität vieler Anfragen ist ein steigender
Bearbeitungsaufwand zu verzeichnen.
Im Jahr 2015 lag die Gesamtzahl der Anfragen zur
Sachverständigenbenennung durch die Hauptstelle
der Ärztekammer in Düsseldorf bei fast 1.700 Vor-
gängen. Weitere Anfragen wurden im kleinen Um-
fang durch die Kreis- und Bezirksstellen erledigt.
98 Prozent der Anfragen stammten von den Gerich-
ten und Staatsanwaltschaften, die in 62 Prozent ihre
Akten der Kammer zur Verfügung stellten. Nahezu
alle Amtsgerichte, Landgerichte und Staatsanwalt-
schaften im Kammerbereich richteten Anfragen an
die Kammer (51 Amtsgerichte, neun Landgerichte
und acht Staatsanwaltschaften). Sechs Prozent der
Anfragen kamen, zumeist veranlasst durch ande-
re Ärztekammern, von juristischen Institutionen
außerhalb des Kammergebietes. Der Anteil telefoni-
scher Anfragen betrug drei Prozent.
Von den circa 1.500 zivilrechtlichen Vorgängen
entfielen 54 Prozent auf Landgerichte, 45 Prozent
auf Amtsgerichte und ein Prozent auf sonstige Or-
gane der Rechtspflege. Thematisch fand sich eine
ähnliche Verteilung wie in den Vorjahren: In 31 Pro-
zent der Verfahren waren Behandlungsfehlervor-
würfe zu klären (Arzthaftungsfälle). In 46 Prozent
der Verfahren ging es um Unfallfolgen, Invalidität,
Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. Zwölf
Prozent betrug der Anteil der Verfahren zu Abrech-
nungsfragen oder zur medizinischen Notwendigkeit
von Leistungen (5,1% GOÄ; 0,2% DRG-Abrechnun-
gen; 6,8% medizinische Notwendigkeit). Fünf Pro-
zent der Vorgänge betrafen die Klärung der Ge-
schäftsfähigkeit und verwandte Fragen. In zwei Pro-
zent konnten Hinweise auf ein im Vorfeld durchge-
führtes Verfahren bei einer Gutachterkommission
für ärztliche Behandlungsfehler gefunden werden.
ImBerichtsjahrerreichtendieHauptstelledeutlich
weniger Akten zu staatsanwaltschaftlichen Ermitt-
lungsverfahren gegen Mitglieder der Kammer (119 Vor-
gänge, ein Minus von 27% zu 2014). In 69 Prozent
ging es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, in
29 Prozent um fahrlässige Körperverletzung. 79 Pro-
zent der Behandlungsfälle stammten aus der statio-
nären Versorgung, die chirurgischen Fachgebiete
waren mit 34 Prozent, die internistischen Fachge-
biete mit 31 Prozent betroffen (Neurologie/Psychia-
trie 8%, Gynäkologie 3%). In 13 Fällen kames auf der
Basis von schriftlichen Stellungnahmen der Ärzte-
kammer zur Einstellung des Verfahrens mangels
hinreichenden Tatverdachts.
Insgesamt wurden 1.185 Kolleginnen und Kolle-
gen aus demKammerbereich als Sachverständige be-
nannt (ein Plus von 3% zu 2014). In der Regel wurden
mehrere geeignete Sachverständige vorgeschlagen,
in fünf Prozent der Fälle mussten aufgrund weitrei-
chender Beweisfragen Sachverständige aus mehre-
renFachgebietenbenanntwerden.DerAnteilanWie-
derholungsanfragen nach weiteren Sachverständi-
gen desselben Fachgebietes stieg auf 5,4 Prozent,
der Anteil gemahnter Vorgänge lag unverändert bei
drei Prozent.
Hoher Arbeitsaufwand entstand besonders dann,
wenn zur Klärung der Übernahme von Gutachten-
aufträgen mit komplexer medizinischer Fragestel-
lung oder enger Befristung sowie auf ausdrückli-
chen Wunsch des Auftraggebers eine persönliche
Kontaktaufnahme mit potentiellen Sachverständi-
gen notwendig wurde.
Seit 2015 ist die Ärztekammer Nordrhein Mit-
glied des „Qualitätszirkels für das Sachverstän-
digenwesen“, der sich aus Vertretern des Justiz-
ministeriums NRW, der Richterschaft und weiterer
berufsständischer Körperschaften zusammensetzt.
Gemeinsame Aufgabe der Beteiligten ist es, den Ein-
satz von Sachverständigen effektiver zu gestalten.
Schlaganfallbehandlung: Prozessparameter
2015 (%)
Prozessparameter
Prähospitalzeit <3h nach Ereignis
39,5 %
Präbildzeit <1h nach Aufnahme
80,3 %
Prälysezeit <1h nach Aufnahme
81,0 %
Ergebnisparameter
Pneumonie
5,7 %
intrazerebrale Blutung bei Hirninfarkt
2,0 %
Hospitalsterblichkeit Gesamt
4,9 %
Hospitalsterblichkeit Hirninfarkt
5,4 %
Hospitalsterblichkeit Hirnblutung
18,8 %
Diagnostik
Hirngefäßdiagnostik extrakraniell
93,0 %
Hirngefäßdiagnostik intrakraniell
91,8 %
Schlucktestung n. Protokoll
82,2 %
Langzeit-EKG
75,4 %
Therapie
Thrombolysen venös
2.567
Thrombolysen arteriell
114
Mechanische Thrombektomie
756
ASS in der Akutbehandlung
81,3 %
Antihypertensiva bei arterieller Hypertonie
97,8 %
Antikoagulation bei Vorhofflimmern
68,6 %
Physio-Ergotherapie bei motorischen Ausfällen(innerhalb von 2 Tagen)
86,8 %
Logotherapie bei Sprach-Sprechstörungen(innerhalb von 2 Tagen)
84,3 %
Mobilisation (innerhalb von 2 Tagen)
83,3 %
Weitere Informationen:
www.aekno.de/Qualitaetssicherung/Schlaganfall