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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2016

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Medizinische Grundsatzfragen

ständige zu benennen“. Aufgrund der zunehmen-

den Komplexität vieler Anfragen ist ein steigender

Bearbeitungsaufwand zu verzeichnen.

Im Jahr 2015 lag die Gesamtzahl der Anfragen zur

Sachverständigenbenennung durch die Hauptstelle

der Ärztekammer in Düsseldorf bei fast 1.700 Vor-

gängen. Weitere Anfragen wurden im kleinen Um-

fang durch die Kreis- und Bezirksstellen erledigt.

98 Prozent der Anfragen stammten von den Gerich-

ten und Staatsanwaltschaften, die in 62 Prozent ihre

Akten der Kammer zur Verfügung stellten. Nahezu

alle Amtsgerichte, Landgerichte und Staatsanwalt-

schaften im Kammerbereich richteten Anfragen an

die Kammer (51 Amtsgerichte, neun Landgerichte

und acht Staatsanwaltschaften). Sechs Prozent der

Anfragen kamen, zumeist veranlasst durch ande-

re Ärztekammern, von juristischen Institutionen

außerhalb des Kammergebietes. Der Anteil telefoni-

scher Anfragen betrug drei Prozent.

Von den circa 1.500 zivilrechtlichen Vorgängen

entfielen 54 Prozent auf Landgerichte, 45 Prozent

auf Amtsgerichte und ein Prozent auf sonstige Or-

gane der Rechtspflege. Thematisch fand sich eine

ähnliche Verteilung wie in den Vorjahren: In 31 Pro-

zent der Verfahren waren Behandlungsfehlervor-

würfe zu klären (Arzthaftungsfälle). In 46 Prozent

der Verfahren ging es um Unfallfolgen, Invalidität,

Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. Zwölf

Prozent betrug der Anteil der Verfahren zu Abrech-

nungsfragen oder zur medizinischen Notwendigkeit

von Leistungen (5,1% GOÄ; 0,2% DRG-Abrechnun-

gen; 6,8% medizinische Notwendigkeit). Fünf Pro-

zent der Vorgänge betrafen die Klärung der Ge-

schäftsfähigkeit und verwandte Fragen. In zwei Pro-

zent konnten Hinweise auf ein im Vorfeld durchge-

führtes Verfahren bei einer Gutachterkommission

für ärztliche Behandlungsfehler gefunden werden.

ImBerichtsjahrerreichtendieHauptstelledeutlich

weniger Akten zu staatsanwaltschaftlichen Ermitt-

lungsverfahren gegen Mitglieder der Kammer (119 Vor-

gänge, ein Minus von 27% zu 2014). In 69 Prozent

ging es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, in

29 Prozent um fahrlässige Körperverletzung. 79 Pro-

zent der Behandlungsfälle stammten aus der statio-

nären Versorgung, die chirurgischen Fachgebiete

waren mit 34 Prozent, die internistischen Fachge-

biete mit 31 Prozent betroffen (Neurologie/Psychia-

trie 8%, Gynäkologie 3%). In 13 Fällen kames auf der

Basis von schriftlichen Stellungnahmen der Ärzte-

kammer zur Einstellung des Verfahrens mangels

hinreichenden Tatverdachts.

Insgesamt wurden 1.185 Kolleginnen und Kolle-

gen aus demKammerbereich als Sachverständige be-

nannt (ein Plus von 3% zu 2014). In der Regel wurden

mehrere geeignete Sachverständige vorgeschlagen,

in fünf Prozent der Fälle mussten aufgrund weitrei-

chender Beweisfragen Sachverständige aus mehre-

renFachgebietenbenanntwerden.DerAnteilanWie-

derholungsanfragen nach weiteren Sachverständi-

gen desselben Fachgebietes stieg auf 5,4 Prozent,

der Anteil gemahnter Vorgänge lag unverändert bei

drei Prozent.

Hoher Arbeitsaufwand entstand besonders dann,

wenn zur Klärung der Übernahme von Gutachten-

aufträgen mit komplexer medizinischer Fragestel-

lung oder enger Befristung sowie auf ausdrückli-

chen Wunsch des Auftraggebers eine persönliche

Kontaktaufnahme mit potentiellen Sachverständi-

gen notwendig wurde.

Seit 2015 ist die Ärztekammer Nordrhein Mit-

glied des „Qualitätszirkels für das Sachverstän-

digenwesen“, der sich aus Vertretern des Justiz-

ministeriums NRW, der Richterschaft und weiterer

berufsständischer Körperschaften zusammensetzt.

Gemeinsame Aufgabe der Beteiligten ist es, den Ein-

satz von Sachverständigen effektiver zu gestalten.

Schlaganfallbehandlung: Prozessparameter

2015 (%)

Prozessparameter

Prähospitalzeit <3h nach Ereignis

39,5 %

Präbildzeit <1h nach Aufnahme

80,3 %

Prälysezeit <1h nach Aufnahme

81,0 %

Ergebnisparameter

Pneumonie

5,7 %

intrazerebrale Blutung bei Hirninfarkt

2,0 %

Hospitalsterblichkeit Gesamt

4,9 %

Hospitalsterblichkeit Hirninfarkt

5,4 %

Hospitalsterblichkeit Hirnblutung

18,8 %

Diagnostik

Hirngefäßdiagnostik extrakraniell

93,0 %

Hirngefäßdiagnostik intrakraniell

91,8 %

Schlucktestung n. Protokoll

82,2 %

Langzeit-EKG

75,4 %

Therapie

Thrombolysen venös

2.567

Thrombolysen arteriell

114

Mechanische Thrombektomie

756

ASS in der Akutbehandlung

81,3 %

Antihypertensiva bei arterieller Hypertonie

97,8 %

Antikoagulation bei Vorhofflimmern

68,6 %

Physio-Ergotherapie bei motorischen Ausfällen(innerhalb von 2 Tagen)

86,8 %

Logotherapie bei Sprach-Sprechstörungen(innerhalb von 2 Tagen)

84,3 %

Mobilisation (innerhalb von 2 Tagen)

83,3 %

Weitere Informationen:

www.aekno.de/Qualitaetssicherung/

Schlaganfall