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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2016

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Medizinische Grundsatzfragen

Ständige Kommission

In-Vitro-Fertilisation (IVF)/Embryotransfer

Seit 1986 berät die Kommission den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein

bei seiner Entscheidung, ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur Durchführung

der assistierten Reproduktion erfüllt. Die Richtlinie ist Bestandteil der Berufsordnung.

Im Jahre 2015 fanden zwei Sitzungen der Kom-

mission statt. In diesen Sitzungen wurden fünf Än-

derungsanzeigen von IVF-Arbeitsgruppen beraten.

Zudem diskutierte die Kommission über folgende

Themen:

Ständige Einsatzbereitschaftserklärung:

Die Mitglieder der Kommission halten bei Ände-

rungen innerhalb der Arbeitsgruppenzusammen-

setzung eine erneute Erklärung zur ständigen

Einsatzbereitschaft für nicht erforderlich. Sie geht

davon aus, dass die Einsatzbereitschaft prinzipiell

für die gesamte Arbeitsgruppe gilt. Somit muss eine

erneute ständige Einsatzbereitschaftserklärung bei

einem Wechsel beziehungsweise einer Übernahme

eines weiteren Teilbereichs eines Arbeitsgruppen-

mitgliedes nicht eingereicht werden. Bei einer Per-

son, die neu in die Arbeitsgruppe hinzukommt, ist

jedoch eine Erklärung der ständigen Einsatzbereit-

schaft erforderlich.

Hormonlabor:

Bei Anträgen von Zentren, die kein eigenes Hor-

monlabor betreiben, muss zukünftig eine Ko-

operationsvereinbarung mit einem zugelassenen

Laborzentrum nachgewiesen werden, sodass si-

chergestellt werden kann, dass sieben Tage pro

Woche eine Hormonbestimmung bei einer notwen-

digen Entscheidung über den Zyklusverlauf mög-

lich ist.

Abfrage von kryokonserviert lagernden

Embryonen:

Die Kommission diskutierte eingehend die Proble-

matik der eingefrorenen Embryonen. Im Jahr 2014

hat sich die Zahl um 118 eingefrorene Embryonen

im Kammerbereich erhöht. Die Kommission erör-

terte zwei Fragestellungen:

1. Wie kann man mit diesen Embryonen im Fall

des nicht mehr gewunschten Transfers durch das

betroffene Paar umgehen?

2. Welche Verwendungsmöglichkeiten sind in

Deutschland überhaupt juristisch vorstellbar (z. B.

„Embryonenspende“)?

Diese Fragen konnten letztendlich nicht ausrei-

chend beantwortet werden, da es keine allgemein-

verbindliche juristische Stellungnahme zu diesen

Problemen gibt. Eine Klärung wird allerdings an-

gestrebt.

Antragszahlen

2010 bis 2015

2010

1 Neuantrag

7 Änderungsan-

zeigen

3 Anträge auf

Zulassung

einer Zweigpraxis

2011

1 Neuantrag

3 Änderungs-

anzeigen

2012

2 Neuanträge

1 Änderungs-

anzeige

2013

2 Neuanträge

5 Änderungs-

anzeigen

2014

6 Änderungs-

anzeigen

2015

1 Neuantrag

3 Änderungs-

anzeigen