

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2016
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Medizinische Grundsatzfragen
Ständige Kommission
In-Vitro-Fertilisation (IVF)/Embryotransfer
Seit 1986 berät die Kommission den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein
bei seiner Entscheidung, ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur Durchführung
der assistierten Reproduktion erfüllt. Die Richtlinie ist Bestandteil der Berufsordnung.
Im Jahre 2015 fanden zwei Sitzungen der Kom-
mission statt. In diesen Sitzungen wurden fünf Än-
derungsanzeigen von IVF-Arbeitsgruppen beraten.
Zudem diskutierte die Kommission über folgende
Themen:
Ständige Einsatzbereitschaftserklärung:
Die Mitglieder der Kommission halten bei Ände-
rungen innerhalb der Arbeitsgruppenzusammen-
setzung eine erneute Erklärung zur ständigen
Einsatzbereitschaft für nicht erforderlich. Sie geht
davon aus, dass die Einsatzbereitschaft prinzipiell
für die gesamte Arbeitsgruppe gilt. Somit muss eine
erneute ständige Einsatzbereitschaftserklärung bei
einem Wechsel beziehungsweise einer Übernahme
eines weiteren Teilbereichs eines Arbeitsgruppen-
mitgliedes nicht eingereicht werden. Bei einer Per-
son, die neu in die Arbeitsgruppe hinzukommt, ist
jedoch eine Erklärung der ständigen Einsatzbereit-
schaft erforderlich.
Hormonlabor:
Bei Anträgen von Zentren, die kein eigenes Hor-
monlabor betreiben, muss zukünftig eine Ko-
operationsvereinbarung mit einem zugelassenen
Laborzentrum nachgewiesen werden, sodass si-
chergestellt werden kann, dass sieben Tage pro
Woche eine Hormonbestimmung bei einer notwen-
digen Entscheidung über den Zyklusverlauf mög-
lich ist.
Abfrage von kryokonserviert lagernden
Embryonen:
Die Kommission diskutierte eingehend die Proble-
matik der eingefrorenen Embryonen. Im Jahr 2014
hat sich die Zahl um 118 eingefrorene Embryonen
im Kammerbereich erhöht. Die Kommission erör-
terte zwei Fragestellungen:
1. Wie kann man mit diesen Embryonen im Fall
des nicht mehr gewunschten Transfers durch das
betroffene Paar umgehen?
2. Welche Verwendungsmöglichkeiten sind in
Deutschland überhaupt juristisch vorstellbar (z. B.
„Embryonenspende“)?
Diese Fragen konnten letztendlich nicht ausrei-
chend beantwortet werden, da es keine allgemein-
verbindliche juristische Stellungnahme zu diesen
Problemen gibt. Eine Klärung wird allerdings an-
gestrebt.
Antragszahlen
2010 bis 2015
2010
1 Neuantrag
7 Änderungsan-
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3 Anträge auf
Zulassung
einer Zweigpraxis
2011
1 Neuantrag
3 Änderungs-
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2012
2 Neuanträge
1 Änderungs-
anzeige
2013
2 Neuanträge
5 Änderungs-
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2014
6 Änderungs-
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2015
1 Neuantrag
3 Änderungs-
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