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Jahresbericht 2016

Ärztekammer

Nordrhein

Medizinische Grundsatzfragen

Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse oder

Verdachtsfälle unerwarteter schwerwiegender

Nebenwirkungen

Gemäß

§ 42 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG

müssen Neben-

wirkungen und sonstige unerwünschte Ereignisse,

die während einer Studie auftreten und die Sicher-

heit der Studienteilnehmer oder die Durchführung

der Studie beeinträchtigen könnten, an die zustän-

dige EK berichtet werden (SUEs). Zusätzlich regelt

seit August 2004 die

GCP-Verordnung

für danach be-

gonnene Studien nach dem

AMG

die Meldepflicht

von Verdachtsfällen unerwarteter schwerwiegen-

der Nebenwirkungen (SUSARs). In zusammenfas-

senden Listen legt die Geschäftsstelle der EK die

aufgenommenen Berichte über SUEs/SUSARs vor

(siehe

T

abelle 4)

. Seit Oktober 2012 sind SUSAR-Be-

richte auch dann an die EKen zu senden, wenn ein

Verdachtsfall im Zusammenhang mit demselben

Wirkstoff, dabei jedoch in einer anderen Studie als

der von der EK bewerteten Studie, aufgetreten ist.

Dies erklärt die seitherige Zunahme aufgenomme-

ner Berichte und Nachbewertungen im Verhältnis

zu den vor diesem Zeitpunkt zurückgeschickten, da

irrelevanten Berichten. Unerwünschte Ereignisse,

sogenannte „Vorkommnisse“, die in einer gemäß

dem MPG durchgeführten klinischen Prüfung auf-

treten, werden ausschließlich an das Bundesinstitut

für Arzneimittel und Medizinprodukte berichtet.

Gründe für das Zurücksenden von Berichten

• Fehlende Stellungnahme des Sponsors,

dass die Sicherheit der Studienteilnehmer oder

die Durchführung der Studie beeinträchtigt sein

könnte.

• SUE bzw. SUSAR hatte nach Aussage des Sponsors

oder Leiters der klinischen Prüfung keine Relevanz

für die von der EK beratene Studie.

• SUSAR war nicht in der von der EK beratenen Studie

aufgetreten, und es fehlte eine Diskussion der

Relevanz für die Studie (bis 25.10.2012).

• Die Ethikkommission war als beteiligte EK

nicht zuständig.

• Die Definition eines SUSARs wurde nicht beachtet.

Doppelmeldung/ungenügende Angaben/

unzureichende Lesbarkeit

SUE:

Schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis

SUSAR:

Verdachtsfall einer unerwarteten schwerwiegenden

Nebenwirkung

7.500

7.000

6.500

6.000

5.500

5.000

4.500

4.000

3.500

3.000

2.500

2.000

1.500

1.000

500

2010

2011

2012

2013

2014

2015

4.088

7.320

38

2.825

1.946

1.171

1

1.474

851

666

25

17

54

139

453

43

aufgenommene Berichte

Nachbewertungen u.a.

zurückgeschickt

Anzahl der Berichte über schwerwiegende

unerwünschte Ereignisse 2010-2015 (vor allem SUSARs)

Informationen, Checklisten und Formblätter

zur Antragstellung

finden sich im Internet unter

www.aekno.de/Ethikkommission .

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