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Ärztekammer

Nordrhein

Medizinische Grundsatzfragen

Das in der EU-Verordnung geregelte Verfahren

soll auch bei monozentrischen klinischen Prü-

fungen, die ausschließlich in Deutschland durch-

geführt werden, angewendet werden. Es werden

nunmehr die Gespräche zur Umsetzung der EU-

Verordnung sowie zur Errichtung eines funktio-

nierenden Systems in Deutschland zwischen den

einzelnenAkteuren(Ethikkommission(en),Bundes-

oberbehörden und Ministerium) geführt. An diesen

Gesprächen sind auch zwei Vertreter der EK der

Ärztekammer Nordrhein beteiligt.

Um die Anforderungen der EU-Verordnung zu

erfüllen, stellt die Geschäftsstelle der EK der Ärzte-

kammer Nordrhein im laufenden Jahr ihre Arbeits-

prozesse auf ein elektronisches System um. Die

Satzung der Ethikkommission wurde aufgrund der

zukünftigen Neuregelungen entsprechend ange-

passt, in der Kammerversammlung vom 19. März

2016 beschlossen und vom Ministerium für Ge-

sundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Lan-

des Nordrhein-Westfalen (MGEPA) genehmigt. Sie

wird demnächst im Ministerialblatt für das Land

Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden. Die

Geschäftsordnung der Kommission wird daraufhin

auch derzeit überarbeitet.

Klinische Prüfungen nach dem

Medizinproduktegesetz (MPG)

Der Sponsor darf mit einer klinischen Studie

nach dem

MPG

erst beginnen, wenn die zuständige

EK diese zustimmend bewertet und die zuständige

Bundesoberbehörde diese genehmigt hat. Im Sep-

tember 2012 hatte die Europäische Kommission

Entwürfe für die Überarbeitung der

Richtlinien über

aktive Implantate (0/385/EWG), Medizinprodukte

(93/42/EWG)

und

In-Vitro-Diagnostika (98/79/EG)

vorgelegt. Mit diesen Entwürfen sollte der EU-

Rechtsrahmen für Medizinprodukte tiefgreifend

verändert werden. Statt der drei Richtlinien soll es

nach dem Entwurf künftig zwei EU-Verordnungen

geben: eine über Medizinprodukte sowie aktive

Implantate und eine zweite über In-Vitro-Diagnos-

tika.

Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich

nun der Rat der EU, das Europäische Parlament

und die Kommission auf eine Fassung der EU-Ver-

ordnung geeinigt. Sobald die förmliche Bestätigung

durch den Umweltausschuss des Parlaments vor-

liegt, wird der Rat sie auf Ministerebene billigen,

sodass die neuen Vorschriften für Medizinprodukte

voraussichtlich Ende des Jahres vom Rat und dem

Parlament erlassen werden. Die neuen Vorschriften

für Medizinprodukte werden drei Jahre nach ihrer

Veröffentlichung zur Anwendung kommen, die für

In-Vitro-Diagnostika fünf Jahre nach Ihrer Veröf-

fentlichung. Im Bereich der klinischen Prüfungen

von Medizinprodukten müssen die Ethikkommis-

sionen nach der neuen EU-Verordnung auch wei-

terhin vor Durchführung der klinischen Prüfung

eine positive Stellungnahme zu der geplanten kli-

nischen Studie abgeben, damit diese durchgeführt

werden kann. Das Verfahren soll – ähnlich wie bei

AMG

-Studien – künftig ausschließlich elektronisch

geführt werden.

Statistik und Zahlen

Tabelle 2: Neuanträge 2015

AMG

MPG

§ 15 BO*

Monozentrisch

37

2

Multizentrisch

219

16

a. davon als federführende

Kommission

13

6

b. davon als mitberatende

Kommission

206

10

Gesamt

256 18

221

Tabelle 3: Bewertungspflichtige nachträgliche Änderungen 2015

AMG

MPG

§ 15 BO*

Monozentrisch

33

2

Multizentrisch

283

29

6

a. davon als federführende

Kommission

137

25

b. davon als mitberatende

Kommission

146

4

-

Gesamt

316

31

84

* Darin enthalten nicht-interventionelle Studien nach

§ 15 BO

sowie

Studien nach

§ 15 BO i.V.m. § 23b MPG

u.

i.V.m. RöV/StrlSchV

**Eine Unterscheidung zwischen federführender und mitberatender

Ethikkommission gibt es im berufsrechtlichen Verfahren nicht.

77**

221

Tabelle 1: Anzahl der Berichte über schwerwiegende unerwünschte

Ereignisse 2010–2015 (vor allem SUSARs)

Jahr

Neuanträge

Nachträgliche

Gesamt

Änderungenmit

Bewertungspflicht*

2010

469

660

1.129

2011

468

635

1.103

2012

484

581

1.065

2013

492

580

1.072

2014

499

505

1.004

2015

495

431

926

*darin enthalten nachträgliche Änderungen nach AMG i.V.m. GCP-V,

MPG i.V.m. MPKPV sowie BO

Jahresbericht 2016

| 83

Statistik und Zahlen

1984:

Gründung der Ethikkommis-

sion der Ärztekammer Nordrhein

1987:

In den Jahren 1984–1986

(vereinzelte Anträge), ab 1987

steigende Antragszahlen

(23 Anträge).

2004:

12. AMG-Novelle

(Umsetzung der

EU-Richtlinie

2001/20/EG

): Das Verfahren der

Ethikkommissionen wird grund-

sätzlich verändert. Einführung

eines formellen, fristgebundenen

Antragsverfahrens, erhöhter

Prüfaufwand sowie steigende

Verantwortung, EK erhält

Behördenstatus.

2009:

„15. AMG-Novelle“

:

EK erhält zusätzliche Aufgaben

und Pflichten (Möglichkeit der

Rücknahme/Widerruf der Be-

wertung der zuständigen EK

nach

§ 42a AMG

)

2012:

Inkrafttreten des

2. AMGuaÄndG

(26.10.2012)

2014:

Veröffentlichung der

EU-Verordnung über klinische

Prüfungen mit Humanarzneimitteln

(27. Mai 2014)