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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2016

| 81

Medizinische Grundsatzfragen

Tabelle 4 : Anmeldungen je Transplantationszentrum 2011 – 2015

TPZ

2011

2012

2013

2014 2015

Aachen (Niere)

16

12

8

8

8

Aachen (Leber)

1

2

4

3

Bochum (Niere)

13

9

11

15

15

Bonn (Niere)

3

2

11

8

4

Bonn (Leber)

-

-

-

-

1

Düsseldorf (Niere)

31

28

30

18

26

Essen (Niere)

50

41

24

27

37

Essen (Leber)

14

20

16

10

10

Köln-Merheim (Niere)

19

30

18

13

17

Köln Universität (Niere)

36

31

29

34

32

Münster (Niere)

30

33

37

42

33

Mit circa 17 Prozent überstieg der Anteil an spen-

dewilligen Personen, die nicht oder nur weitläufig

mit dem Empfänger blutsverwandt waren (ohne

Berücksichtigung von Ehepartnern), den des Vor-

jahres (circa 13 %).

Ergebnis der Beratungen

Neben der landesgesetzlich vorgeschriebenen

persönlichen Anhörung der spendewilligen Person

wurde in mehreren Fällen auch die Person befragt,

die das Organ erhalten sollte, insbesondere bei nicht

oder nur weitläufig blutsverwandten Personen. Bei

allen Spendewilligen, die der deutschen Sprache

nicht mächtig waren, übersetzte ein beeidigter

Dolmetscher die Beratungsgespräche.

Im Jahr 2015 lehnte die Kommission einen Fall

ab, da sich der potenzielle Spender uninformiert

hinsichtlich seiner eigenen Grunderkrankung zeig-

te und überdies sein Krankenversicherungsschutz

nicht geklärt war. In allen anderen Fällen konnte

die Kommission entsprechend dem Gesetzestext

des

T

PG

„keine tatsächlichen Anhaltspunkte fin-

den, dass geplante Organspenden nicht freiwillig

erfolgen oder die Organe Gegenstand verbotenen

Handeltreibens sein könnten".

Im Jahr 2015 wurde keine Cross-Over-Spende an-

gemeldet.

Die Tätigkeit der Kommission wird als Teil der

gesetzlichen Vorgaben vor der Durchführung einer

Lebendorganspende in Deutschland von den Be-

teiligten akzeptiert. Spendewillige Personen, die

der Kommission mit Bedenken gegenübertraten,

haben nach dem Beratungsgespräch nach persön-

lichem Bekunden ihre Auffassung geändert. Für

transplantierende Ärzte kann die Kommission eine

zusätzliche Hilfe – in Ausnahmefällen auch im Vor-

feld – bei der Entscheidung für die Auswahl eines

lebenden Organspenders sein.

Tabelle 3: Anzahl der Sitzungen der Kommission 2011–2015

Jahr

Anzahl

Anzahl

Nieren-

Leberteil-

Sitzungen

Beratungs-

spende

spende

gespräche

2011

31

213

198

15

2012

33

208

186

22

2013

34

192

176

16

2014

28

179

165

14

2015

26

186

172

14