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Jahresbericht 2016

Ärztekammer

Nordrhein

Rechtsabteilung

Rechtsberatung und Berufsaufsicht

Beratung, Schlichtung und der Erhalt eines hochstehenden Berufsstandes durch die Überwachung

der Berufspflichten sind die wichtigsten Aufgaben der Rechtsabteilung.

Die Rechtsabteilung gliedert sich in den Bereich

juristische Grundsatzangelegenheiten und Rechts-

beratung/Rechtsanwendung. Die Abteilung unter-

stützt die Organe und Ehrenamtsträger auf den

Ebenen der Hauptstelle sowie der Kreis- und Be-

zirksstellen und die Ressorts im Haus. Die Schwer-

punkte der Tätigkeit werden im Wesentlichen be-

stimmt von der Gesetzgebung, der Rechtsprechung

und den Vorgaben der Organe. Im Bereich der

Berufsaufsicht wird hoheitlich gehandelt, bei der

Beratung steht die Dienstleistungsorientierung im

Vordergrund.

Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene

Seit mehreren Jahren tauschen sich die Juristen

der nordrhein-westfälischen Heilberufskammern

regelmäßig zu gemeinsamen Themen aus. Schwer-

punkt der gemeinsamen Beratungen im Jahr 2015

waren:

• der Gesetzesentwurf der Bundesregierung

zur Bekämpfung von Korruption im Gesund-

heitswesen,

• der Umgang mit mangelhaften Sprach-

kenntnissen bei Angehörigen von Heilberufen

nach erteilter Approbation,

• berufsrechtliche Fragestellungen im

Zusammenhang mit (zahn-)medizinischen

Versorgungszentren,

• die Weiterentwicklung der Berufsgerichts-

barkeit,

• die Stärkung der Berufsaufsicht,

• der Entwurf des

eGovernment-Gesetzes NRW

sowie

• Grundsätze zum Umgang mit Zuwendungen

auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbesse-

rung der Korruptionsbekämpfung NRW

und der hierzu ergangenen Richtlinien.

Beim „Rechtsforum“ 2016 der Rechtsabteilun-

gen aller Landesärztekammern in Düsseldorf dis-

kutierten die Juristinnen und Juristen schwer-

punktmäßig das

Gesetz zur Bekämpfung von Kor-

ruption im Gesundheitswesen

. Es wurden berufliche

Kooperationen, Anwendungsbeobachtungen, Betei-

ligungen an Unternehmen sowie Werbegeschenke

und Einladungen der Pharmaindustrie beleuchtet.

Weitere Themen des Forums waren die berufsrecht-

liche Bewertung von Kooperationsverträgen, die

gemeinsame Berufsausübung mit anderen Berufs-

angehörigen des Gesundheitswesens und die Frage,

ob die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten in ge-

werblichen Unternehmen zulässig sei.

Auf Bundes- und Landesebene hat sich die Ärzte-

kammer bei der Umsetzung der

Richtlinie 2005/36/

EG

und der

Richtlinie 2013/55/EU

des Europäischen

Parlamentes und des Rates vom 20.11.2013 zur An-

erkennung von Berufsqualifikationen eingebracht.

In Nordrhein-Westfalen wurden in das

Berufsquali-

fikationsfeststellungsgesetz NRW

der sogenannte Vor-

warnmechanismus, der partielle Berufszugang und

das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertig-

keit bei fehlenden Nachweisen für im Ausland er-

worbene Qualifikationen neu eingeführt. In der

Beratung unter den Heilberufskammern standen

Informationsmeldeschutzrechte und -pflichten der

zuständigen Behörden auf nationaler Ebene sowie

die Transparenzinitiative nach der Berufsanerken-

nungsrichtlinie im Fokus.

Der Berufsordnungsausschuss auf Bundesebene

beschäftigte sich auch aus Anlass des Absturzes des

Germanwings-Flugzeuges im März 2015 in Frank-

reich intensiv mit der Schweigepflicht und dem

Datenschutz. Auf Bundesebene haben die Kammern

vereinbart, den Ärztinnen und Ärzten Hinweise

über die Schweigepflicht an die Hand zu geben,

die Orientierung darüber geben, welche Offen-

barungsrechte und -pflichten für sie hinsichtlich

sensibler Patientendaten bestehen, wenn Dritte ge-

fährdet sind.

Ausschuss „Berufsordnung, Allgemeine Rechtsfragen

und Europa“

Der Ausschuss „Berufsordnung, allgemeine Rechts-

fragen und Europa“ (Vorsitz: Bernd Zimmer) hat

sich im Berichtszeitraum insbesondere mit diesen

Themen befasst:

• „Ärztliche Tätigkeit“ in den Verfahren

von Ärztinnen und Ärzten gegen die

Deutsche Rentenversicherung,

RAin Christina Hirthammer-

Schmidt-Bleibtreu,

Justiziarin, Bereich

Juristische Grundsatz-

angelegenheiten

Dr. iur. Dirk Schulenburg,

MBA, Justiziar,

Bereich Rechtsberatung/

Rechtsanwendung

und Allg. Verwaltung und

Kaufmännische Geschäfts-

führung