4/2012
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mitgliedSchaft
Mitgliedschaft und Bleiberecht bei der BKK rwe
wir SinD iMMer für Sie Da!
Eine Mitgliedschaft in der BKK RWE ist etwas ganz Beson-
deres – nicht jeder kann bei uns Mitglied werden. Denn wir
sind exklusiv für unsere RWE-Trägerunternehmen und unsere
anderen Trägerunternehmen da. Dennoch sehen Gesetzge-
ber und unsere Satzung bestimmte Konstellationen vor, die
auch anderen Personen erlauben, sich bei uns zu versichern.
Werden auch Sie Mitglied der BKK RWE
Sie sind Arbeitnehmer/in in einem unserer 32 Trägerunter-
nehmen? Dann können Sie selbstverständlich Mitglied der
BKK RWE werden.
Als berufstätige/r Ehepartner/in eines BKK RWE-Mitglieds
sind Sie uns als Mitglied herzlich willkommen, unabhängig
davon, wo Sie beschäftigt sind.
Wenn Sie als Rentner/in jemals in einem Unternehmen
gearbeitet haben, das Trägerunternehmen der BKK RWE ist,
begrüßen wir Sie ebenfalls gern als Mitglied.
Bleiberecht für Mitglieder
Als Mitglied der BKK RWE können Sie ein Leben lang bei
uns bleiben – auch wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln,
in Elternzeit gehen, arbeitslos werden oder in den wohlver-
dienten (Vor-)Ruhestand gehen. Nutzen Sie unsere umfas-
senden Leistungen und unseren Service!
Problemlos:
Von der Familienversicherung zum Mitglied
Familienangehörige eines Mitglieds können sich bei uns
unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei familienver-
sichern. Auch nicht berufsstätige Ehepartner und Kinder
genießen so den Schutz der BKK RWE.
Als familienversicherter Ehegatte starten Sie vielleicht ir-
gendwann in ein eigenes Arbeitsverhältnis. Wechseln Sie
ganz einfach in eine eigene BKK RWE-Mitgliedschaft! Eine Fa-
milie, eine Krankenversicherung – das ist wirklich praktisch.
Familienversicherte Kinder werden größer – und begin-
nen eine Ausbildung. Dann gilt es, eine eigene Krankenver-
sicherung abzuschließen. Es spielt keine Rolle, bei welchem
Arbeitgeber die Ausbildung absolviert wird: Die richtige
Krankenkasse bleibt die BKK RWE.
Kurz gesagt: Das Bleiberecht gilt für alle Wechselfälle
des Lebens. Egal ob Studium, Scheidung, Tod des Ehe-
Die BKK RWE ist eine betriebsbezogene Krankenkasse. Das bedeutet, dass wir – ganz
exklusiv – nur die Mitarbeiter/innen unserer Trägerunternehmen als Mitglieder auf-
nehmen. Aber auch Ehepartner, Familienangehörige und Rentner/innen können sich
unter bestimmten Voraussetzungen bei uns versichern. Und außerdem gilt: Wenn
Sie einmal bei der BKK RWE versichert sind, können Sie bei uns bleiben – sofern Sie
möchten, ein Leben lang. Denn wir sind immer für Sie da!
partners, Arbeitslosigkeit, befristete Beschäftigung oder
Rente – wenn Sie bei der BKK RWE versichert sind, können
Sie es bleiben, ein Leben lang. Wir sind für Sie da!
Mitglieder werben Mitglieder
Sie sind überzeugt von den Leistungen der BKK RWE?
Dann werben Sie neue Mitglieder für uns – gern auch
Familienangehörige! Wir bedanken uns für jedes neue
Mitglied mit 20 € oder zwei Xtra-Superlosen der Aktion
Mensch.
Sie haben Fragen rund um die Familienversicherung
und das Bleiberecht der BKK RWE? Dann rufen Sie
unseren Versichertenservice an – wir beraten Sie gern:
Service-Nummer 0180 222 3009
(nur 6 Cent pro Gespräch aus dem deutschen Festnetz,
max. 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunk)
So erreichen Sie unS
RWE AG, RWE Consulting GmbH, RWE Dea AG,
RWE Deutschland AG, RWE Vertrieb AG, RWE Innogy
GmbH, RWE Power AG, Kernkraftwerke-Lippe-Ems
GmbH, RWE Service GmbH, RWE IT GmbH, RWE
Supply & Trading GmbH, RWE Fuel Cells GmbH
(Bereich EZ-D), Amprion GmbH, Lechwerke AG, LEW
Netzservice GmbH (LNS), LEW Service & Consulting
GmbH (LSC), LEW Verteilnetz GmbH (LVN), Bayeri-
sche Elektrizitätswerke GmbH, Süwag Energie AG,
SAG GmbH, Thyssengas GmbH, Rhein-Ruhr Verteil-
netz GmbH, Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH,
Süwag Netz GmbH, Süwag Kundenservice GmbH,
Süwag Netzservice GmbH, RWE Effizienz GmbH,
RWE Technology GmbH, RWE Gasspeicher GmbH,
RWE Energiedienstleistungen GmbH, RWE Gastro-
nomie GmbH, Syna GmbH
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