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SOzialV rSicherung 2013
Die neuen zahLen unD Daten
Jahresarbeitsentgelt und Versicherungspflicht
der Arbeitnehmer/innen
Von 2007 bis 2010 waren Arbeitnehmer/innen erst dann
krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresar-
beitsentgelt in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren
die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten
hatte. Dieser Wert bezeichnet das Jahresbruttoeinkom-
men, bis zu dem Arbeitnehmer/innen in der gesetzlichen
Krankenversicherung pflichtversichert sind. Seit 2011 reicht
wieder das einmalige Überschreiten für eine Befreiung aus.
In diesem Fall steht es Ihnen frei, wo Sie sich krankenver-
sichern. Natürlich kann bei einem Ausscheiden aus der Ver-
sicherungspflicht die Mitgliedschaft bei der BKK RWE frei-
willig fortgesetzt werden. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze
für das Jahr 2013 beträgt 52.200 €.
BEITRÄGE
In der Sozialversicherung gibt es für die einzelnen Versiche-
rungszweige unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen
(BBG). Sie legen das Höchsteinkommen fest, das in die Be-
rechnung der Beiträge einfließt. In der Regel tragen Arbeit-
nehmer/innen und Arbeitgeber diese Beiträge je zur Hälfte.
Die Beträge in der Kranken- und Pflegeversicherung gelten
einheitlich für das gesamte Bundesgebiet. In der Renten-
und Arbeitslosenversicherung gibt es nach wie vor unter-
schiedliche BBG für „Ost“ und „West“.
Beiträge zur Krankenversicherung
Die BBG beläuft sich im Jahr 2013 auf 3.937,50€ monatlich.
Seit 2009 gibt es auch in der gesetzlichen Krankenversi-
cherung bundeseinheitliche Beitragssätze. Seit 01.01.2011
beträgt der allgemeine Beitragssatz 15,5 Prozent, für be-
sondere Personenkreise ermäßigte 14,9 Prozent. Beteiligt
sich nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Dritter (zum
Beispiel Arbeitgeber
oder Rentenversicherungsträger) an
Zum Jahreswechsel werden sich wieder viele Rechengrößen in der Sozialversicherung mit
Wirkung zum 01.01.2013 verändern. Wir haben die wichtigsten Zahlen und Daten für Sie
zusammengefasst, basierend auf dem Stand bei Redaktionsschluss (15.11.2012).
der Beitragsaufbringung, so übernimmt dieser die Hälfte
des um 0,9 Prozent abgesenkten Beitragssatzes. Reichen
die Finanzzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht
aus, ist neben dem bundeseinheitlichen Beitragssatz ein
kassenindividueller Zusatzbeitrag zu erheben, der von den
Mitgliedern allein zu tragen ist. Die BKK RWE erhebt auch
2013 garantiert keinen Zusatzbeitrag. Die erwirtschafteten
Überschüsse gibt die BKK RWE durch die Erweiterung ihres
Leistungsangebots an die Versicherten weiter.
Beiträge zur Pflegeversicherung
Auch hier gilt eine BBG von monatlich 3.937,50€. Der Bei-
tragssatz beträgt jetzt 2,05 Prozent, für kinderlose Mitglie-
der ab dem 23. Lebensjahr 2,3 Prozent. Bei den betroffe-
nen Mitgliedern hat die beitragsabführende Stelle (zum
Beispiel Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger) Bei-
träge in Höhe von 1,025 Prozent (2,05 Prozent : 2) bzw.
1,275 Prozent (1,025 Prozent + 0,25 Prozent) vom Entgelt
abzuziehen und der BKK-Pflegekasse zu überweisen.
verSicherungSzweig
BBg weSt
BBg oSt
Jährlich
Monatlich
Jährlich
Monatlich
Krankenversicherung
(allgemein: 15,5%, ermäßigt: 14,9%)
47.250
3.937,50
47.250
3.937,50
Pflegeversicherung (2,05%/2,3 %)
47.250
3.937,50
47.250
3.937,50
Rentenversicherung (18,9%)
69.600
5.800
58.800
4.900
Arbeitslosenversicherung (3,0%)
69.600
5.800
58.800
4.900