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titel thema pflege
Reha vor Pflege
Zudem gibt der MDK eine Empfehlung zu einer gegebenen-
falls erforderlichen Rehabilitationsmaßnahme ab. Stimmt
der Versicherte zu, leitet die Pflegekasse die Empfehlung
an den zuständigen Reha-Träger weiter. So soll der wichti-
ge Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege“ mehr praktische
Umsetzung erfahren.
AB 1. JANUAR 2013
Zuschuss für private Vorsorge
Wer in Zukunft mindestens 120€ jährlich in eine private
Pflege-Tagegeld-Versicherung einzahlt, erhält eine staatli-
che Zulage von 60€ im Jahr. Anders als bei anderen priva-
ten Versicherungen spielt der aktuelle Gesundheitszustand
keine Rolle.
Mehr Leistungen für Demenzkranke
Unter den gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzun-
gen erhalten Menschen, deren Alltagskompetenz durch
demenzbedingte, geistige oder psychische Beeinträchti-
gungen dauerhaft erheblich eingeschränkt ist, mehr Leis-
tungen aus der Pflegeversicherung. Im stationären und
teilstationären Bereich sollen zusätzliche Betreuungskräfte
dazu beitragen, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen
zu verbessern.
Mehr Unterstützung für die ambulante Pflege bei
Demenz, psychischen und geistigen Erkrankungen
takte, bedürfnisgerechter Beschäftigung, Entwickeln und
Aufrechterhalten einer Tagesstruktur, Einhalten des Tag-/
Nachtrhythmus, Hobby und Spiel sowie verwaltenden und
finanziellen Angelegenheiten.
Rentenabsicherung für Pflegepersonen
Zurzeit müssen für die rentenversicherungsrechtliche Ab-
sicherung der Pflegeperson mindestens 14 Stunden pro
Woche aufgebracht werden. Künftig kann diese Zeit auch
durch die Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen er-
reicht werden.
Pflegegeld
in € Je Monat
Pflegesachleis-
tungen in € Je Monat
Bisher aB 1.1.2013* Bisher aB 1.1.2013*
Pflegestufe 0
0
120
0
225
Pflegestufe 1
235
305
450
665
Pflegestufe 2
440
525 1.100 1.250
Pflegestufe 3
700
700 1.550 1.550
* Zusätzlich können weiterhin Aufwendungen für Betreuungs-
leistungen bis zu einer Höhe von 100€ oder 200€ erstattet werden.
Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können in der am-
bulanten Pflege neben den heutigen Leistungskomplexen
zukünftig auch bestimmte Zeitkontingente wählen. Ge-
meinsam mit den Pflegediensten entscheiden sie, welche
Leistungen in diesen Zeitkontingenten erbracht werden
sollen. Neben der Grundpflege und der hauswirtschaftli-
chen Versorgung haben Versicherte künftig auch Anspruch
auf gezielte Betreuungsleistungen für Hilfe im Alltag, etwa
bei Aktivitäten im Haushalt, Aufrechterhalten sozialer Kon-
Der BKK-Pflegefinder hilft Ihnen, einen geeigneten
und qualifizierten Pflegeanbieter zu finden:
Außerdem unterstützen wir Angehörige und ehren-
amtliche Pflegepersonen seit einigen Jahren bereits
durch individuelle Schulungen, die bei Ihnen zu Hau-
se durchgeführt werden. Damit wir für Sie geeignete
Beratungen oder Schulungen herausfinden können,
wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerinnen
unserer Pflegekasse. Mehr dazu:
–
Pflegeversicherung.
unSer Service für Sie