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SerVice & leiStungen
Sie haben Fragen zu unseren neuen Leistungen?
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
Die Kolleg(inn)en aus Ihrer Geschäftsstelle sind
für Sie da. Oder Sie erreichen uns unter
Service-Nummer 0180 222 3009
(nur 6 Cent pro Gespräch aus dem deutschen Festnetz,
max. 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunk)
So erreichen Sie unS
Fissurenversiegelung der bleibenden Backenzähne
Auch bei der Vermeidung von Zahnerkrankungen setzen
wir uns für Sie ein. Zusätzlich zu der seit Jahren bewähr-
ten professionellen Zahnreinigung haben wir jetzt die Ver-
siegelung der Rillen in den Zahnkauflächen in unser Leis-
tungspaket aufgenommen: Wir erstatten Ihnen 90 Prozent
der Kosten für diese Fissuren-Versiegelung der kariesfreien
Backenzähne im bleibenden Gebiss, bis zu 100€ im Jahr*.
Vollnarkose bei der Entfernung von Weisheitszähnen
Werden die Weisheitszähne unter Vollnarkose chirurgisch
entfernt, erstattet die BKK RWE die entstehenden Kosten
zu 90 Prozent, maximal jedoch 100€ im Jahr*. Die Gesamt-
kosten einer Anästhesie übernehmen wir bei Kindern unter
12 Jahren, sofern eine andere Form der Schmerzausschal-
tung nicht möglich ist, bei geistiger Behinderung oder
schwerer Dyskinese, wenn eine andere Form der Lokalanäs-
thesie nicht möglich ist oder Kontraindikationen vorliegen.
Privat im Krankenhaus
Ist eine stationäre Behandlung erforderlich (Krankenhaus-
aufenthalt), übernimmt die BKK RWE jetzt auch EU-weit
die Kosten für private Krankenhäuser, wenn diese eine we-
nigstens gleichwertige Versorgung gewährleisten können.
Vor Beginn der Behandlung benötigt die BKK RWE eine
ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und eine Kosten-
übersicht zur Zustimmung. Wir ersetzen Ihnen jene Kosten,
die bei der Behandlung in einem zugelassenen deutschen
Krankenhaus übernommen worden wären. Darüber hinaus
entstehende Kosten muss der Versicherte selbst tragen.
Ganz wichtig: Sprechen Sie uns bereits im Vorfeld der Be-
handlung an, damit wir Sie ausführlich informieren können.
* Die Übernahme der Kosten erfolgt im Rahmen der Kostenerstattung:
Der behandelnde Arzt stellt zunächst eine Privatrechnung aus, die Sie
bei uns einreichen, wir erstatten die entsprechenden Beträge. Im Zwei-
felsfall sprechen Sie uns an, bevor Sie eine entsprechende Leistung in
Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gern. Alle nicht speziell gekennzeich-
neten Leistungen werden ganz einfach über Ihre Krankenversicherten-
karte abgerechnet, Sie müssen keinen Eigenanteil leisten.
fäße festgestellt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Bei Verdacht auf Atherosklerose übernimmt die BKK RWE 90
Prozent der entstehenden Kosten, maximal 100€ im Jahr*.
Mittel der Homöopathie, Anthroposophie und
Phytotherapeutika
Wir unterstützen Sie dabei, wie Sie gesund werden wollen –
alternative Heilmittel sind inzwischen für viele die Mittel der
Wahl, bei leichteren Erkrankungen oder als nebenwirkungs-
arme Alternative zu klassischen Medikamenten. Deshalb
ersetzen wir 70 Prozent der Kosten für apothekenpflichtige
homöopathische, pflanzliche (phytotherapeutische) und
anthroposophische Arzneimittel, die ein Arzt verordnet
hat, bis zu 100€ im Jahr*. Arzneimittel, die vom Gemeinsa-
men Bundesausschuss von der Versorgung ausgeschlossen
wurden, können nicht erstattet werden.